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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.11.2009, 07:44
rubinchen1
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Anrechnung Unfall Rente

hallo ich habe mal eine frage

wie werden renten beim einkommen berücksichtigt
ich bekomme 197,31€ unfallrente
gilt auch da der 100€ freibetrag für einkommen ?
mein berechneter bedarf = 977,31
anrechenbares einkommen 197,31
zahlbetrag = 779,90

oder gilt der freibetrag nur auf erwerbseinkünfte ?
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  #2  
Alt 01.11.2009, 09:51
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Unfallrenten werden angerechnet, darauf gibt es nur einen Freibetrag von
€ 30,00, die berühmte Versicherungspauschale. Die wird aber nur 1-mal pro Person gewährt, wenn Du also noch anderes Einkommen hättest, dann würden alle Einkommen zusammengerechnet und darauf gäbe es die € 30,00.

Daran ändert sich auch nichts, wenn Du Erwerbseinkommen hast. Dann sind die € 30,00 in den € 100,00 "Freibetrag" auf Erwerbseinkommen enthalten, das wird manchmal übersehen.
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  #3  
Alt 01.11.2009, 11:47
rubinchen1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

das ist nun ein wenig verzwickt bei mir
ich schreib nun mal was in meinem bescheid steht

monat 06.
08.06-30.06.09
mietkosten 408€
heizkosten 70,92
- warm wasser 5,21
davon anerkannt 65,71

regelleistung 269,10
kosten unterkunft 408,25
heizkosten 65,71
gesamtbedarf 743,06

anrechenbares einkommen rente von 08.06.09-30.06.09
151,27
zahlbetrag 591,79

monat juli-august
mietkosten 532,50
heizkosten 92,50
- warm wasser 6,97
anerkannte heizkosten 85,71

regelleistung 359,00
kdu 532,50
heizkosten 85,71

bedarf 977,21

anrechenbares einkommen 197,31
zahlbetrag 779,90


september

mietkosten 532,50
heizkosten 92,50
warmwasser 6,79
davon anerkannt 85,71

regelleistung 359,00
kdu 532,50
heizkosten 85,71
gesamt bedarf 977,21

einkünfte erwerbstätigkeit 400,00
rente 197,31
freibetrag erwebstätigkeit 60,00
grundfreibetrag 100,00
anrechenbares einkommen 437,31
zahlbetrag 539,90
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  #4  
Alt 01.11.2009, 15:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
wenn du kein Erwerbseinkommen hast, dann ist von der Rente der 30 Euro Pauschalbetrag für Versicherungen abzuziehen. sonst nicht extra.
Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 01.11.2009, 16:04
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Im September wurde nach meiner Meinung korrekt gerechnet, in den Vormonaten wurden die € 30 nicht abgezogen, das war fehlerhaft.
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  #6  
Alt 01.11.2009, 17:12
rubinchen1
Gast
 
Beiträge: n/a
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ich danke
kann ich dagegen jetzt noch einspruch einlegen ??
und wie mache ich das ???
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  #7  
Alt 01.11.2009, 17:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Formlos einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Mit der Begründung, Versicherungspauschale wurde nicht angerechnet.
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  #8  
Alt 01.11.2009, 17:17
rubinchen1
Gast
 
Beiträge: n/a
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vielen lieben dank
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