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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Leute, aus Vermietung erhalte ich EUR 255,-. Davon werden 225,- EUR in Abzug gebracht. EUR 30,- darf ich behalten. Wenn meine Lebensgefährtin nun einen EUR 400,- Job annimmt, bei dem sie EUR 205,- verdient, würde sie davon ja rund EUR 140,- überbehalten. Wenn sie denn alleine leben würde. Nun habe ich ja oben diese Mieteinnahme. Beinflußt diese Einnahme nun das Geld was meine Lebensgefährtin eigentlich erhalten würde? Grüße Tommy |
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#2
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| Nein. Die Freibeträge sind getrennt zu gewähren. Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle, ok, danke. War mir nicht ganz sicher. In dem Berechnungsbogen steht ja auch nur in meiner Spalte die 255,- bzw. 235,- EUR, allerdings bei der Berechnung des ALG 2 wird der Abzugsbetrag ( EUR 235,- ) dann zu je 50 % von beiden abgezogen und nicht nur 100% von meinem ALG2 Anteil. Dann wird der Mehrbetrag aus dem EUR 400,- Job auch zu 50% von beiden abgezogen, nehme ich an. Unterm Strich ja auch egal, kommt ja das gleich raus aber ich wollte mal sicherheitshalber nachfragen. Grüße Tom |
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