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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 11.11.2009, 12:45
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ARGE da mit spielt, obwohl ich Dir da jetzt keine Rechtsgrundlage nennen kann.
Hallo Clownfisch,

ist aber so! Einkommen im Sinne des Gesetzes ist alles, was jemand in der Bedarfszeit dazu erhält. Vermögen ist das, was in der Bedarfszeit nicht verbraucht wird. Und Vermögen ist in gewissen Grenzen geschützt.

Gruß
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  #12  
Alt 11.11.2009, 12:57
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Du hast Recht, die HEGA zu § 11 SGB II sagt in Randnummer 11.12a zur Verteilung einmaliger Einnahmen, also auch des Erbes
Zitat:
Der Verteilzeitraum wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit – ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme – entfällt (BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R). Der bis dahin noch nicht berücksichtigte Teil der einmaligen Einnahme ist bei einer erneuten Beantragung von SGB II-Leistungen dem Vermögen zuzuordnen.
so wird das Unvorstellbare Realität.
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  #13  
Alt 11.11.2009, 15:23
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Beiträge: 763
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Der Verteilzeitraum wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit – ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme – entfällt (BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R).

Das würde ich so verstehen, dass der HE ohne die Erbschaft (einmalige Einnahme) mindestens einen Monat aus dem Bedarf fallen muss (also noch andere Einkünfte benötigt). Ansonsten wird das Erbe auf den gesamten Bezugszeitraum angerechnet.
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  #14  
Alt 11.11.2009, 16:54
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Beiträge: 41
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
Der Verteilzeitraum wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit – ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme – entfällt (BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R).

Das würde ich so verstehen, dass der HE ohne die Erbschaft (einmalige Einnahme) mindestens einen Monat aus dem Bedarf fallen muss (also noch andere Einkünfte benötigt). Ansonsten wird das Erbe auf den gesamten Bezugszeitraum angerechnet.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr - wenn man erbt, dann wird das Erbe auf die gesamte Zeit (d.h. auch über Jahre !) in der man Leistungen bezogen hat, rückwirkend angerechnet ? Auch wenn man sich zum Zeitpunkt des Erbens von einem Leistungsbezug abmeldet ?

Diana
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  #15  
Alt 11.11.2009, 17:01
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Beiträge: 3.120
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Jein - lad Dir mal hier Harald Thome - SGB II - Hinweise die Hinweise zu § 11 SGB II runter und lies Dir die Randnummer 11.12a sorgfältig durch. Bei einem erheblichen Einmaleinkommen kommt der vollständige Leistungsausschluss in Betracht, also das, was Du sagst - Du bis weg vom ALG II.
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