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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich versuche seit ca. einer Woche - erfolglos - von der ARGE eine klare und einfache Aussage zum o.g. Thema zu bekommen, deshalb versuche ich es jetzt einmal hier. Habe auch schon das Forum durchsucht, bin aber nur ein bißchen schlauer geworden. Also, mein Problem ist das Folgende: Ich bin seit dem 01.01.2009 selbständig, bekomme aber noch Hartz IV. Den Folgeantrag (mit Anlage EKS) für den Zeitraum Februar - Juli habe ich vor Kurzem eingereicht. Nun meine Frage - wie funktioniert die genaue Anrechnung meines Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit bzw. wann findet sie statt??? Bis jetzt verstehe ich das nämlich so: ich bekomme monatlich ca. 640 Euro (insgesamt, also mit Miete u. Heizkosten). Diesen Betrag muss ich also mit meiner selbständigen Tätigkeit monatlich erwirtschaften, um aus der Hilfebedürftigkeit heraus zu sein. Ende Januar werde ich zum ersten Mal eine Rechnung stellen und somit Anfang Februar 400 Euro Einkommen aus meiner Selbständigkeit erzielen. Allerdings bekomme ich doch voraussichtlich Ende Januar schon wieder die 640 Euro für Februar. Muss ich davon dann direkt etwas zurückzahlen? Außerdem muss ich der ARGE doch auch nachweisen, wieviel ich in einem Monat an Gewinn erzielt habe - muss ich das am Ende jeden Monats machen? Und was ist, wenn ich z.B. in einem Monat mal 700 Euro verdiene (und somit ja kein Hartz IV mehr für diesen Monat bekommen dürfte), im nächsten aber wieder nur 300 Euro? Sorry, ich kann das echt nicht besser erklären, ich hoffe, ihr versteht, wie ich das meine... ![]() Ach ja - und eins noch: wie ist das mit meiner Krankenversicherung? Solange ich noch Hartz IV bekomme, bin ich ja über die ARGE versichert. Aber was ist, wenn ich - wie in diesem Beispiel gerade - in einem Monat theoretisch Hartz IV-bedürftig bin und im nächsten nicht? Ich verstehe das echt überhaupt nicht und bin für jede Information mehr als dankbar! (Der Informationsfluss von der ARGE besteht bei uns leider nur darin, von einer Person an die nächste weiterverbunden zu werden und das solange, bis keiner mehr abnimmt und man nach dem 50. Klingeln genervt auflegt.) Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen... Danke schon mal!! LG Sbine |
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#2
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| Mach Dich mal nicht nervös (dafür sorgt die ARGE schon allein). Du musst ja jetzt eine Schätzung für 6 Monate abgeben. Da ergibt sich dann eine Gewinn- oder Verlustsumme für die die 6 Monate zusammen. Diese Zahl teilst Du durch 6 und erhälst Dein durchschnittliches Einkommen für die 6 Monate und das wird Dir angerechnet. Nach Ablauf der 6 Monate füllst Du das gleiche Formular mit den dann ja vorliegenden, tatsächlichen Zahlen und dann schaut man, ob Du im vergangenen Zeitraum etwas zu viel oder etwas zu wenig bekommen hast. Das wird dann ausgeglichen. |
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#3
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| Super, danke! Jetzt bin ich schon mal erleichtert... Erstaunlich, dass eine relativ einfache Antwort wie diese bei der ARGE nicht zu bekommen ist... Hm, aber eigentlich... nee, doch nicht. Mich wundert da schon lange gar nichts mehr! ![]() Auf jeden Fall schon mal Danke! |
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#4
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| Willkommen im Club! |
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#5
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| *aaaaaaaaaaaah* Das war jetzt aber wohl doch nichts! Habe heute bestimmt 20 Mal online meinen Kontostand abgefragt, aber kein Geld von der ARGE drauf. Jetzt bin ich nach Hause gekommen und habe ein Schreiben im Briefkasten, dass sich "ab dem 01.02.2009 kein Anspruch mehr auf Leistungen errechnet". Und um meinen Antrag abschließend bearbeiten zu können, wollen die jetzt noch weitere Unterlagen von mir haben! Das versteh ich aber erstmal schon allein deshalb nicht, weil mein Steuerberater für den Monat Januar in dieser "Ertragsvorschau" nur 400 Euro angegeben hat. Die hätte ich meinem ersten Auftraggeber in Rechnung gestellt, es sind jetzt aber faktisch doch nur 300 Euro - aber das ist doch viel weniger als mein derzeitiger Hartz IV-Betrag. Wieso soll ich dann ab Februar ÜBERHAUPT NICHTS mehr bekommen? Außerdem werden am Montag diverse Sachen von meinem Konto abgebucht bzw. SOLLEN abgebucht werden, was aber nicht gehen wird, weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Das heißt, ich kriege jetzt auch noch Mahnkosten obendrauf!!! Was soll das denn alles??? Ich könnte gerade mal RICHTIG ausrasten - jetzt sitze ich hier das ganze Wochenende ohne Geld, am Montag bin ich dann noch MEHR als pleite und danach gibt es auch nichts mehr? Das kann doch nicht sein! Wenn es jetzt dabei bleibt, dann kann ich ja meine Selbständigkeit direkt wieder abhaken, oder was? Hat irgendjemand ne Erklärung dafür, wie die jetzt darauf kommen, dass ich aus dem Leistungsanspruch JETZT SCHON rausfalle? Außerdem dachte ich nach neulich, ich würde jetzt erstmal weiterhin alles "normal" bekommen und erst nach 6 Monaten würde dann geguckt, was ich tatsächlich noch an Anspruch habe! Ich versteh die Welt nich mehr, ehrlich... |
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#6
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| Das zeigt für mich nur wieder die erschreckende Inkompetenz der SB's, wenn es um die Belange der Selbstständigen geht. Mein Rat, schnapp Dir alle Unterlagen und sofort am Montag Widerspruch mit der Aussage: Eine Begründung ist erst möglich wenn, die ARGE ihrer Pflicht aus § 35 SGB X nachgekommen ist, und ihren Verwaltungsakt nachvollziehbar begründet hat. Möglichst am gleichen Tag dann mit den genannten Unterlagen (Bescheid, Widerspruchskopie und Kontoauszug, aus dem hervorgeht, es reicht nicht mehr) zum Sozialgericht und dort Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Ich selbst beobachte ähnliche völlige Inkompetenz (schlimmeres möchte ich nicht unterstellen) derzeit am Beispiel meiner Schwägerin. Derzeit Beginn zweiter Bewilligungszeitraum und bereits dritte eA und Montag folgt die erste Untätigkeitsklage. |
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#7
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| Danke für den Rat, das werde ich auf jeden Fall machen! Habe die angeforderten Unterlagen schon herausgesucht bzw. ausgefüllt und werde Montagmorgen direkt bei denen auf der Matte stehen. Der größte Witz von allen ist ja auch noch, dass die von mir Gehaltsnachweise über einen Minijob haben möchten, den ich schon seit Ende April 2008 gar nicht mehr mache. Was ich der ARGE aber inzwischen auch schon...*grübel*...ja, so ca. DREI MAL mitgeteilt habe (persönlich, schriftlich, telefonisch). Trotzdem verstehe ich diese Berechnung immer noch nicht... Oder die Tatsache, dass die meine GESCHÄTZTEN Erträge jetzt anscheinend als IST-Erträge betrachten. Na ja... werde am Montag mal zusehen, was sich da so machen lässt. Um ehrlich zu sein hatte ich bisher noch nie besonders große Probleme mit der ARGE oder dem Arbeitsamt - jedenfalls nicht in dem Ausmaß, wie ich es von Freunden und Bekannten gehört habe. Aber kaum macht man sich selbständig (was denen ja mehr als recht sein müsste, weil es eben zeigt, dass man arbeiten WILL), geht der Ärger los... Wahnsinn... Willkommen im Sozialstaat Deutschland... *pah* |
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#8
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| Das ist schon korrekt, dass die ARGE den geschätzten durchschnittlichen Gewinn für den Bewilligungszeitraum als fiktives Einkommen anrechnet. Die muss aber dann auch nach den Regeln des SGB II angerechnet werden, es muss also erst mal eine Einkommenbereinigung nach § 11 Abs. 2 SGB II vorgenommen werden und es muss Dir dann auch der Freibetrag nach § 30 SGB II angerechnet werden. Wie hoch ist denn Dein Bedarf (steht im letzten Bescheid) und wie hoch ist der von Dir geschätzte Durchschnittsgewinn? Mit den Zahlen dürfte das Bild hier sehr viel deutlicher werden. |
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#9
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| Hm ok, damit habe ich ja gerechnet, dass die Zahlen, die ich in der Ertragsvorschau angegeben habe, als Bemessungsgrundlage dienen. Allerdings liegen die ja z.T. unter meinem "üblichen" Bedarf. Also, um es mal in Zahlen auszudrücken, es ist so: Ich habe bisher jeden Monat 642,84 € bekommen. Darin war auch Miete (106,35 €) und Heizkostenabschlag (bisher 142 €, ab Februar aber 173 €) enthalten. Die Ertragsvorschau, die ich ja in Absprache mit meinem Steuerberater erstellt habe, sieht so aus: Betriebseinnahmen von Februar bis Juli 09: 4.300 € Betriebsausgaben von Februar bis Juli 09: 1.980 € Somit ergäbe sich dann ein Reingewinn von 2.320 €. Dazu muss ich aber sagen, dass ich von meinem ersten Kunden inzwischen einen erweiterten Auftrag erhalten habe, so dass ich von ihm jetzt jeden Monat 1.000 € bekommen würde. (Das wusste ich allerdings noch nicht, als ich die Ertragsvorschau ausgefüllt habe. Hat sich erst Anfang dieser Woche herausgestellt.) Aber nochmal zurück zu diesen 2.320 € - wenn ich die jetzt durch 6 teile, also quasi gemäß des folgenden Bewilligungszeitraums, dann wären das ja ca. 386 €. OK, damit wäre ich dann ja über dem "Grundbedarf". Verstehe ich auch noch. Aber ich muss ja auch noch Miete und Heizkosten bezahlen und außerdem müsste ich mich dann ja auch selbst krankenversichern. Ist doch logisch, dass ich das von dem Gewinn, der der ARGE vorliegt, NICHT bezahlen kann... Mann, bis gestern dachte ich echt, ich hätte das jetzt alles mal endlich kapiert, aber jetzt stehe ich da in meinem kurzen Hemd und hab ein riesiges Fragezeichen überm Kopf... |
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#10
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| Die Rechnung laut Deiner Schätzung ist ganz einfach: Derzeitiger Bedarf ca. € 674,00 (Mit de neuen Miete) abzgl. anrechenbares Einkommen aus Gewerbe = € 229,34 (basierend auf € 386,67 monatlicher Gewinn) bleibt Restanspruch: = € 444,66 Wenn dann tatsächlich die € 1.000,00 eingehen, dann ändert sich natürlich der Gewinn und das musst Du dann der ARGE melden, aber erst, wenn dieser gesteigerte Gewinn tatsächlich auf dem Konto ist. |
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