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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, Mein Freund bekommt Harz IV (720,- Euro). Ich bekomme Elterngeld (426,- Euro) und Kindergeld (184,- Euro). Ich möchte zu ihm ziehen. Und jetzt zu meiner Frage bzw. mein Problem: Bekommt er mein Elterngeld + Kindergeld auf sein Harz IV angerechnet? Würde er weniger Harz IV bekommen? Wenn ja, wieviel würde das ausmachen? Habe aber auch gehört, das es für Kinder auch was vom Amt gibt. Trifft das für uns zu? Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Danke an alle im voraus. |
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#2
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| Was für Einkommen hast du sonst noch ? Vom Elterngeld und Kindergeld allein wirst du wohl kaum leben. Was ist mit Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Grundsätzlich mit einem Kind werdet ihr als BG eingestuft. Das Kindergeld wird als erstes aufs Kind angerechnet. Dazu auch noch der Unterhalt vom Kind oder Unterhaltsvorschuss. Elterngeld ist bei 12 monatlichen Bezug in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei. Hast du sonstiges Einkommen wird es angerechnet. Wie es sich verteilt kommt auf das gesamte spezielle Einkommen an. So also kaum zu sagen wieviel er weniger bekommen wird. Er wird auf jeden Fall weniger ALGII bekommen, da er dann ja nicht mehr die Miete allein zu tragen hat, sondern auf 3 Personen aufgeteilt wird. Außerdem der Regelsatz in der BG nicht 359 sondern 323 Euro ist. |
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#3
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| Bekomme kein Unterhalt,,,das kind ist von meinem Freund,mit dem ich zusammen ziehen möchte. Andere Einkommen habe ich nicht. Wohne noch bei meinen Eltern. |
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#4
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| In diesem Falle, denke ich eher, ohne jetzt genau nachgerechnet zu haben, dass sogar noch mehr Geld zufließen wird. Denn das nach Abzug des Freibetrages verbleibende Elterngeld und das Kindergeld dürfte doch weniger sein, als der Regelsatz für die beiden, selbst wenn die Eltern beide dann nur noch 90% bekommen. Zudem ist ja der Zusammenzug als Familie völlig legitim, oder? Es ist allerdings hier auch schon geschrieben worden, dass das Amt dann auch von der Mutter eine Arbeitssuche und Übertrag der Erziehung auf den Vater verlangen könnte. Ob das tatsächlich gemacht wird, dürfte von den objektiven persönlichen und regionalen Gegebenheiten abhängig sein. Du müsstest eigentlich sogar bereits jetzt Anspruch auf zusätzliche Leistungen (ALG2) haben, denn du bildest ja, auch wenn du bei den Eltern wohnst, unabhängig von diesen mit deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Und allein der Regelsatz für Mutter und Kind wird ja mit deinem Einkommen nicht erreicht. |
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#5
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| Dein Geld wird angerechnet, trotzdem kommt ihr dabei nicht schlecht weg. Momentan bezieht er 720 Euro ALGII. Hieße 359 Euro Regelsatz und 361 Euro für die Miete. Die Berechnung müßte ca folgendermaßen aussehen: Neu seid ihr dann in der Bedarfsgemeinschaft 323 Er Regelsatz 323 Du Regelsatz 215 Euro Kind Regelsatz 361 Euro Miete 1222 Euro Gesamtbedarf. Abzüglich Einkommen 184 Euro Kindergeld 126 Euro Elterngeld (wenn du es 12 Monate beziehst sind 300 Euro anrechenfrei - beziehst du 24 Monate sind nur 150 Euro anrechenfrei) 912 Euro bleiben ungedeckt = ALGII Zahlung Gesamt hättet ihr dann 912 Euro von der Arge, 184 Euro von der Familienkasse und 426 Euro Elterngeld. Macht zusammen 1522 Euro. Da du ein Kind hast, darfst du auch u25 von zuhause ausziehen. |
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#6
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| Danke nochmals...aber das Elterngeld mit 426 euro sind für 2 jahre...Glaube dann stehen wir plus minus null da...Ungefähr...Oder ????? Weil dann nur 150 euro angerechnet werden....Danke für die Antworten die bis jetzt und danach noch kommen... |
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#7
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| Dann halt so : 323 Er Regelsatz 323 Du Regelsatz 215 Euro Kind Regelsatz 361 Euro Miete 1222 Euro Gesamtbedarf. Abzüglich Einkommen 184 Euro Kindergeld 276 Euro Elterngeld (beziehst du 24 Monate sind nur 150 Euro anrechenfrei) 762 Euro bleiben ungedeckt = ALGII Zahlung Gesamt hättet ihr dann 762 Euro von der Arge, 184 Euro von der Familienkasse und 426 Euro Elterngeld. Macht zusammen 1372 Euro für 2 Jahre. |
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