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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Abend, wollte mich erst einmal bei Allen bedanken die das Forum gegründet haben und den Sachbearbeitern die sich die Zeit nehmen uns im "ALG 2 - Geschehen" Rede und Antwort zu stellen...! Nun zu meinem Anliegen: Meine Frau (Hausfrau U25, Schwanger in der 18 Woche) bezieht ALG 2 seit 5 Monaten! Ich bin Student im 3 Semester und beziehe 585 € Bafög und habe einen Nebejob mit schwankendem Einkommen zwischen 380 - 480 € im Monat. Unsere Miete betraägt 498 € und die Nebenkosten 112 €! Die ARGE bezahlt meiner Frau die Miete zu 50 % jedoch nicht die Nebenkosten! Zusätzlich rechnen Sie Ihr zum Grundbedarf ein fiktives Einkommen von 80 € an obwohl Ihr die Monate zuvor nichts anrechnet worden ist (Abrechnung von mir wir jeden Monat eingereicht). Nun meine Frage: Inwieweit zählt mein Bafög als Einkommen und fliesst in die BG ein ? Wenn BaföG nicht als Einkommen zählt wieviel könnte ich dann verdienen, ohne das meiner Frau Leistungen gekürzt wird? Wenn das BaföG doch angerechnet wird, dann warum (Zwecksaufwendung, muss auch zu 50 % zurück gezahlt werden) und wieviel könnte ich dann maximal dazuverdienen ohne das Leistung gekürzt wird? Vielen Lieben Dank S.Kahla |
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