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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich soll 394,67 Euro Zahlen. Habe seit 01.09.2009 ein Arbeitsverhältnis auf 810 Euro (Brutto) vom Arbeitsamt erhalten. Das Arbeitsamt hat mir am 28.08.2009 meine Regelleistung von 359 Euro abzüglich 6,64 Euro Warmwasserpauschale also 352,36 Euro für September 2009 ausgezahlt. Bei eiem Gespräch mit einem Seviceberater der Leistungsabteilung, wurde ich gefragt ob ich die Miete dann gleich an meinem Vermieter zahlen wollte. Der Grund für die Nachfrage war, dass ich keine Rückzahlung dann machen bräuchte. Ich ging darauf ein, weil mir gesgt wurde das ich am 01.10.2009 das Neuberechnete Geld (294 Euro), bekäme. Nach nochmaliger Telefonischer Anfrage wurde mir dies nicht mehr bestätigt. Es sollte erst 14 Tage später Überwiesen werden. Auf Grund dessen habe ich mir ein Vorschuss von 400 Euro vom Arbeitgeber am 28.09.2009 geben lassen damit ich meine Miete anfang Oktober zahlen konnte. Es wurde mir gesagt das dieser Vorschuss auf den September 2009 angerchnet würde und muss jetzt 394,67 Euro zahlen. Der Witz ist hier vor allem das sie mir im November 2009 noch 313,49 Euro für Oktober nachgezahlt haben. Da frage ich mich wo der Differenzbetrag von 81,18 Euro geblieben ist. Das können doch keine Abzüge sein-Oder? Da tut man dem Arbeitsamt ein gefallen und dann so etwas. Für Hinweise oder ähnliches wäre ich dankbar |
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#2
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| Einkommen wird nach Zufluß angerechnet. Wenn Du Dir also im September einen Vorschuß vom Arbeitgeber geholt hast, wird das im September angerechnet. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Das ist mir auch bewusst, dass der Vorschuss angerechnet würde. Gibt es da nicht eine Ausnahmeregelung für diese einmalige Vorauszahlung? Diese wäre ja nicht zustande gekommen, hätte dieser Berater mir nicht zugeraten die Miete gleich selbst zuzahlen. Wäre das Geld rechtzeitig auf meinem Konto gewesen, hätte ich kein Vorschuss gebraucht. Ich finde das Arbeitsamt hat ja wohl auch Schuld an dieser Misere zumal ich in so einer Situation nicht aufgeklärt wurden bin und es nicht (wie es immer in den Briefen steht) im Merkblatt für Arbeitslose steht. |
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#4
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| Da gibt es keine Ausnahmeregelung. ALG 2 ist für eine Notlage, aus der man sich nicht selbst ganz oder teilweise helfen kann. Die Vorschusszahlung des Arbeitgebers ist also eine ganz normale vorrangige Leistung und entsprechend als Einkommen anzurechnen. Turtle |
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#5
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| Du denkst da irgendwie verkehrt. Wie hoch war denn deine Miete, die das Amt bis einschließlich September an deinen Vermieter gezahlt hat? Wann hast du deinen Restlohn für September und wann den Lohn für Oktober erhalten? |
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#6
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| Miete 351,30 Euro. Restlohn: 10.11.2009. Lohn Oktober am 10.11.2009 |
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#7
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| sorry. Restlohn: 10.10.2009 |
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#8
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| Gut, dann rechne ich es dir mal aus, was dir jeden Monat zustand. Die Bescheide sind wirklich etwas unübersichtlich für den Laien, der nicht immer damit zu tun hat. Deinen Nettolohn schätze ich einfach mit 650 €, viel Differenz wird da nicht sein. Eigentlich bleibt weiterhin ein Bedarf, auch mit Wohngeld wird dein Bedarf nicht gedeckt. September: 359,00 € Regelleistung - 6,64 € Warmwasser 351,30 € KdU ---------- 703,66 € Gesamtbedarf ======== 400 € Erwerbseinkommen ausgezahlt 28.09.09 -100 € Vorwegfreibetrag - 60 € Freibetrag 20% von den restlichen 300 € ----------- 240 € anzurechnendes Einkommen ========= 703,66 Bedarf -240,00 € anzurechnendes Einkommen ------------ 403,66 € Restbedarf -351,30 € Miete September Direktzahlung -352,66 € Auszahlung an dich ------------ - 300,30 € Überzahlung und Rückforderung für September ========= Oktober 359,00 € Regelleistung - 6,64 € Warmwasser 351,30 € KdU ---------- 703,66 € Gesamtbedarf ======== 250 € Netto-Erwerbseinkommen ausgezahlt 10.10.09 (Brutto 410 €) -100 € Vorwegfreibetrag - 62 € Freibetrag 20% von den restlichen 310 € ----------- 88 € anzurechnendes Einkommen ========= 703,66 Bedarf -88,00 € anzurechnendes Einkommen ------------ 615,66 € Restbedarf - 0,00 € Miete Oktober Direktzahlung -313,49 € Auszahlung an dich im November für Oktober ------------ 302,17 € Restbedarf ========= -300,30 Überzahlung September +302,17 Restbedarf Oktober ----------- 1,87 € Restbedarf September und Oktober ========= Dir steht also für September und Oktober sogar noch etwas zu statt einer Rückforderung. Oder hattest du Ende September noch einmal deine Regelleistung überwiesen bekommen? |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Damit keine Unmissverständlichkeiten auftrete, werde ich am besten alles aufschlüsseln. Die Maßnahme begann am 01.09.2009 und Endet am 31.12.2009. 31.08.09 352,36 € nach abzug der Warmwasserpauschale von 6,64 € für September 09 (Regelleistung) 29.09.09 400 € Vorauszahlung un Bar 12.10.09 257,51 € Restlohn für September 09 21.10.09 294,66 € vom AA (nehme an für September) 30.10.09 294,66 € vom AA für November 09 10.11.09 657,51 € vom Arbeitgeber für Oktober 09 18.11.09 313,49 Nachzahlung vom AA für Oktober 09 laut Bescheid 30.11.09 287,00 € vom AA nach Neuberechnung für Dezember 09 09.12.09 657,51 € vom Arbeitgeber für November 09 30.12.09 287,00 € vom AA für Januar 2010 voraussichtlich 11.01.2010 657,51 € vom Arbeitgeber für Dezember 09 ab 01.02.2010 352,21 € Regelleistung nach abzug Warmwasserpauschalerhöhung um 0,15 €. Miete wird dann wieder an Vermieter gezahlt. Wenn ich die Summe der Nachzahlung nehme und den Betrag den sie haben wollen, ist eine Differenz von 81,18 € ersichtlich. |
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