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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen! ich habe kürzlich einen 400€ Job angenommen und im Monat Mai 263,80€ verdient. Mein Partner und ich leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Desweiteren beziehe ich 184€ Kindergeld. Nun habe ich zum 30.06.11 einen neuen Bewilligungsbescheid erhalten, in welchem 765€ bewilligt werden. Miete zahlen wir 422€ warm. Überwiesen hat das Jobcenter aber nur 179,92€?! Laut Bescheid ist eine Überzahlung von 161,04 entstanden (Freibetrag 102,76€), da fehlen doch noch die 20%, die man nach Abzug des Freibetrags noch behalten darf. Könnte es daran liegen, dass ich zwar meinen Stundenzettel als Nachweis eingereicht habe, aber den Vordruck "Einkommensbescheinigung" der Arge noch nicht eingereicht habe und das Jobcenter meinen Anteil ALG II vorerst einbehalten hat? Bin seit gestern am hin und her rechnen, es fällt mir schwer das alles nachzuvollziehen. Blicke nicht mehr durch. Wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann. |
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#2
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| Das ist schon richtig berechnet. Da du noch Kindergeld bekommst, wird die Versicherungspauschale von 30 € schon vom Kindergeld abgezogen. Damit bleiben vom Grundfreibetrag nur noch 70 € übrig. 263,80 € - 70 € Grundfreibetrag - 32,76 € Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II = 161,04 € anrechenbares Einkommen (102, 76 € Freibetrag) |
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#3
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| Damit ist wäre die 20%-Frage geklärt, danke für die schnelle Antwort ![]() Wie erklär ich mir, dass wir nur 179,92€ überwiesen bekommen haben (179,92 Bedarf + 422 Miete= 601,92) anstatt der im neuen Bescheid bewilligten 765€? Da fehlt doch noch was! Könnte mir vorstellen, dass die SB meinen Anteil des Bedarfs einbehalten hat, bis sie die vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung hat. Was meinst du dazu? |
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| 400 euro job, einkommen + hartz 4, einkommensberechnung, einkommensbescheinigung, freibetrag |
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