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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.11.2009, 13:00
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Beiträge: 2
Standard Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag

Hallo,

ich habe eine Frage zum Weiterbewilligungsantrag von Leistungen. Es geht dabei um eine gute Bekannte. Sie ist 59 Jahre und seit 1997 arbeitslos. Bezog erst Arbeitslosenhilfe, seit Hartz4 dann Arbeitslosengeld 2.
Bisher mußte sie beim Weiterbewilligungsantrag immer nur Anlage EK ausfüllen. Das hat sie jetzt wieder gemacht. Nun kam heute Post, mit der Aufforderung Anlage VM auszufüllen und die Kontoauszüge des letzten halben Jahres einzureichen.

Das ist neu. Diese Anlage mußte sie nur beim Erstantrag ausfüllen. Ist das jetzt üblich? Oder dient das irgendeiner Kontrolle? Wie soll jemand, der seit Jahren Hartz 4 bezieht, nun zu Vermögen gekommen sein?

Sie hat sich nichts vorzuwerfen, hat immer alles brav angegeben, was gefordert ist.

Im letzten Jahr sind ihre Eltern verstorben. Alles was da an Geld vorhanden war ging ducrh die jahrelange Pflege der Eltern und durch die Bestattungskosten drauf. Jetzt hat sie Sorge, das das damit im Zusammenhang steht. Aber woher sollte das Amt das wissen? Um die Pflege hat sich die jüngere Schwester gekümmert, auch um alle Formalitäten. Müßte sie das dann auch alles nachweisen?
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  #2  
Alt 27.11.2009, 17:48
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Zitat:
Wie soll jemand, der seit Jahren Hartz 4 bezieht, nun zu Vermögen gekommen sein?
Erbschaft, Lottogewinn....

Zitat:
Im letzten Jahr sind ihre Eltern verstorben. Alles was da an Geld vorhanden war ging ducrh die jahrelange Pflege der Eltern und durch die Bestattungskosten drauf. Jetzt hat sie Sorge, das das damit im Zusammenhang steht. Aber woher sollte das Amt das wissen?
Beim Sozialamt hat in manchen Fällen sogar mal das Nachlassgericht Informationen mitgeteilt. Ob das heute noch so ist.... Wenn sie nichts geerbt hat, wird sie das doch nachweisen können.

Turtle
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  #3  
Alt 27.11.2009, 19:55
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Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antworten, ich konnte sie auch schon etwas beruhigen, sie nimmt immer alles gleich persönlich. Klar kann sie nachweisen, das sie nichts geerbt hat. Die Rechnungen und Kontoauszüge sind ja vorhanden.

Schwarzarbeit, sowas würde für sie nie in Frage kommen. Eben weil sie so eine ehrliche Haut ist, war sie ja so durcheinander.

Ach und den Tipp mit den Kosten, den gebe ich natürlich weiter. Ich hatte ihr gesagt, sie soll die Kontoauszüge mit zum Termin nehmen und die Sachbearbeiterin sich die Kopien selber machen lassen.

Viele Grüße
Andra
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