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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.07.2011, 07:32
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Standard Anhörung und Rückzahlungsforderung bei vorhinein gezahlten Einkommen

Hallo,

ich habe Hartz 4 bezogen und bekomme ab Juli ein Stipendium. Da dieses bereits am 30. Juni für Juli(!) gezahlt wurde, fordert das Jobcenter das ausgezahlte Geld für Juni zurück. Ist das rechtens, da doch das Stipendium von Juli bis Dezember für 6 Monate gezahlt wird? Was kann ich tun, um die Leistungen der Arge nicht zurückzuzahlen??

Liebe Grüße und Danke
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  #2  
Alt 11.07.2011, 07:52
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Beiträge: 421
Standard

Das ist rechtens so. Such mal nach Zuflussprinzip.
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  #3  
Alt 11.07.2011, 08:18
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Beiträge: 3
Beitrag

Gilt dies ausnahmslos auch, wenn das Geld doch wirtschaftlich eindeutig dem Folgemonat zuzuordnen ist? Wovon soll man denn in dem Monat, indem die Arge nicht zahlt, die Uni aber noch nicht gezahlt hat, leben?

Ist dies einfach ein bürokratischer Grundsatz, der zwar mit der Realität in meinem Fall nichts zu tun hat, an dem aber trotzdem kein Weg vorbeigeht?

(danke für die schnelle Antwort und den Hinweis mit dem Zuflussprinzip)
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  #4  
Alt 11.07.2011, 08:29
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Beiträge: 3
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schließlich ist doch ein Stipendium, das zum Leben in "Zukunft", also in Vorleistung gezahlt wird, etwas ganz anderes als ein Gehalt, welches immer für schon erbrachte Leistung gezahlt wird.
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  #5  
Alt 11.07.2011, 18:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
Standard

Das Zuflussprinzip gilt in solchen Fällen ausnahmslos.

Turtle
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  #6  
Alt 12.07.2011, 09:46
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Auch die staatlichen Behörden nutzen Gestaltungsspielraum

Genau. Und solche u.a. Förderungen (z.B. wie angesagtes Stipendium) werden extra durch die Zahlungsweise so bezahlt, dass andere Zuschüsse wegfallen.

Denn unter dem Strich macht der Staat an anderer Stelle eben gut (sein gutes Recht). Nennt man Gestaltungsspielraum.

Gibt auch genug andere Beispiele, wo bei verspäteten Zahlungen, ALG II Anspruch erlischt. Und das geht, da die Behörden ja auch untereinander kommunizieren.
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Stichworte
anhöhrung, leistungen gekürzt, rückzahlung, stipendium

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