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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.09.2009, 17:54
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Unglücklich Anhörung Datenabgleich

Liebe Profis,

habe gestern vom Jobcenter einen bösen Brief bekommen und kann seitdem nicht mehr ruhig schlafen.

Ich bin seit Mai diesen Jahres raus aus dem Hartz IV Bezug, bin freiberuflich als Dozentin tätig. Im Jahr 2007 habe ich Aufstocker-Hartz IV bezogen, die Monate von Mai bis Oktober nur ca. 180 Euro, da ich zu viel verdient hatte. Die restlichen Monate den vollen Satz.

Nun haben die über das Bundeszentralamt für Steuern per Datenabgleich entdeckt, dass ich im Jahr 2007 Zinseinnahmen von insgesamt 92 Euro hatte, resultierend aus einem Bausparvertrag und Ausschüttungen diverser Fonds- Sparpläne, die über ein Tagesgeldkonto abgerechnet wurden. Allesamt nicht angegeben, weil ich gar kein festes Vermögen drauf hatte, und es eben nur Sparpläne waren, aufgestockt mit Barem, was ich noch so hatte.

Es handelte sich um den verzweifelten Versuch, etwas zu sparen, was letztlich gar nicht gut glückte, da ich immer wieder selbst ran gehen musste (viele Retouren). Es war also reichlich Bewegung auf dem Tagesgeldkonto, der Gesamtbetrag, mit dem ich gespielt habe, beläuft sich auf maximal 3000 Euro, liegt also noch locker im Vermögensfreibetrag. Anderes Vermögen hatte ich nicht. Ich hab halt nur ein bisschen mit Fonds experimentiert. Und habe es bald bleiben lassen.

Meine Frage: wenn ich von dem Spargeld mir hin und wieder selbst was zum Leben genommen habe (also das kleine "Vermögen" von 3000 Euro) hin und wieder verflüssigt habe, wird das dann als Einkommen angerechnet ? Oder nur die Zinszahlung, die ich natürlich brav sofort zurückzahle. Ich hatte in den Anträgen kein Vermögen angegeben, weil ich gar keinen Überblick hatte, wie viel ich sparen kann oder wie viel von meiner eisernen Reserve übrig bleibt.

Und jetzt habe ich Schiss was passiert. Schreibt doch bitte mal schnell, wie ich am besten bei der Anhörung vorgehe, was ich denen schicken soll, was ich lassen soll, was ich schreiben soll. Hat jemand schon Erfahrung damit ????
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  #2  
Alt 05.09.2009, 18:41
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Panikattacke Beitrag anzeigen
Liebe Profis,

habe gestern vom Jobcenter einen bösen Brief bekommen und kann seitdem nicht mehr ruhig schlafen.

Oder nur die Zinszahlung, die ich natürlich brav sofort zurückzahle.
Ich hatte in den Anträgen kein Vermögen angegeben,

Und jetzt habe ich Schiss was passiert. Schreibt doch bitte mal schnell, wie ich am besten bei der Anhörung vorgehe, was ich denen schicken soll, was ich lassen soll, was ich schreiben soll. Hat jemand schon Erfahrung damit ????
WARUM SOLL MAN SCHNELL ZURÜCKSCHREIBEN.

im übrigen, wie wäre es mit der Wahrheit bei der Beantwortung der Frage.
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  #3  
Alt 05.09.2009, 19:22
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Zitat:
Ich hatte in den Anträgen kein Vermögen angegeben, weil ich gar keinen Überblick hatte, wie viel ich sparen kann oder wie viel von meiner eisernen Reserve übrig bleibt.
Schaut man da zum Stichtag nicht einfach auf die Kontoauszüge und stellt die Höhe des Vermögens fest?
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  #4  
Alt 05.09.2009, 19:36
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Frage

Meine Frage war: gilt es als "Einkommen", wenn man einen Teil des Vermögens zum Leben verflüssigt ?

Mit Vermögen meine ich lächerliche 1000-2000 Euro Bargeld maximal, die man in einen Fonds-Sparplan investiert, also Fonds kauft und diese dann wieder verkauft, weil man eigentlich mehr sparen wollte, aber doch nicht konnte. Weil man das Geld doch zum Leben brauchte und sich überschätzt hat. Wird dieses verflüssigte Geld dann als Einkommen angerechnet oder fällt das noch ins Schonvermögen ? Diesen Betrag habe ich ja mit allen Sparplänen der Welt noch nicht ausgeschöpft.

Noch einfacher: kann ich mit meinem Minivermögen eigentlich machen, was ich will, sprich auch: es während des ALGII Bezugs verfuttern ?
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  #5  
Alt 05.09.2009, 19:49
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Lächeln

Abgesehen davon: ich habe das "Vermögen" auch deshalb nicht angegeben, weil ich de facto keins hatte, ich war hochverschuldet mit ca. 30000 Euro.

Noch ne Frage: kann ich die Schulden gegen rechnen ? Oder drehen die mir einen Strick aus den nicht angegebenen Sparplänen, die ich aus meiner Barreserve finanziert habe und die unter dem Vermögensfreibetrag liegt ?
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  #6  
Alt 05.09.2009, 23:58
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Beiträge: 2.744
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Die Zinseinnahmen sind Einkommen, da wirst Du was zurückzahlen müssen. Die Sparpläne etc. waren anzugeben, egal ob sie unter oder über dem Freibetrag lagen.

Du wirst Dich wohl auf ein Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren gefaßt machen dürfen wegen des nicht angegebenen Vermögens.
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  #7  
Alt 06.09.2009, 18:17
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Beiträge: 2.047
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Schulden kann man nicht gegen rechnen.
Die Sparpläne wären natürlich mit dem aktuellen Kontostand zum angeben gewesen, auch wenn sie unter deinem Freibetrag waren.
Zins aus Vermögen IST Einkommen.

"Barreserve" schönes Wort das förmlich nach Schwarzarbeit oder nicht angegebenen Einkommen oder gar Vermögen schreit.........

Den Strick haste dir schon selbst gedreht........ indem du weder Sparpläne noch Zinsen angegeben hast.

- der nachtvogel -
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  #8  
Alt 06.09.2009, 21:18
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Beiträge: 5
Cool

Danke Nachtvogel, für die ehrliche Antwort. Ist was dran. Glaub mir, ich hab mich nicht bereichert, war jahrelang eher in einer extremen Notlage aufgrund geerbter Schulden, Erbe konnte nicht mehr ausgeschlagen werden.

Eins kapiere ich noch nicht ganz: wie funktioniert das mit dem Vermögen.
Also: im Ernst, meins war weit unter dem Freibetrag. Nur: was darf man mit dem im Freibetrag liegenden Vermögen machen ? Darf ich zum Beispiel mal 100 Euro aus einem Aktienfonds verkaufen und die z.B. für einen neuen Mantel ausgeben ? Oder ist Vermögen immer das, was einfach da ist, ohne dass man da im hartz VI Bezug ran darf.

Was heißt eigentlich Freibetrag ? Darf ich mit meinem Freibetrag machen, was ich will, also auch verflüssigen und davon leben während des Hartz VI-Bezugs oder darf ich das nicht und gilt das sofort als anrechenbares Einkommen ? Ich kapier den Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen nicht ganz. Es ist klar, dass man Vermögen aufbrauchen muss, das über dem freibetrag liegt, aber innerhalb der Grenzen des Freibetrags kann man machen was man will oder ist das falsch ????

Bitte antworte doch noch mal. Vielen Dank !
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  #9  
Alt 06.09.2009, 21:38
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Mit dem Freibetrag kannst Du tun und lassen was Du willst. Nichtsdestotrotz mußt Du sämtliches Vermögen angeben.

Vermögen ist das, was bei Antragstellung wertmäßig schon da war. Einkommen ist das, was wertmäßig während des ALG II-Bezuges dazu kommt.

Beispiel: Bei Antragstellung im Januar 2009 hast Du ein Sparbuch mit 2.000,00 EUR. Das ist schon da, also Vermögen. Die Zinsen, die Du dafür jährlich bekommst und die im Dezember 2009 gutgeschrieben werden, sind Einkommen. Sie kommen ja wertmäßig dazu.
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  #10  
Alt 06.09.2009, 22:18
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Beiträge: 5
Idee

Danke Vegas, für deine hilfreiche Antwort. Habe mich inzwischen schon durch alle möglichen Foren gegoogelt und kapiere allmählich, was der Unterschied zwischen Vermögensumwandlung und Einkommen ist.

Also, wenn ich 100 Euro aus dem Verkauf eines bereits zu Beginn des Antrags bestehenden Aktienanteils verfrühstücke, der als Vermögen innerhalb des Freibetrags liegt, dann ist das eine Vermögensumwandlung, nämlich von dem Aktienstatus zu Barem und dann zum Brötchen.
Hoffe nur, dass das Jobcenter das auch so sieht.

Schönen Abend noch !
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