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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ich mach das hier richtig - bin fremd hier (im neuen Forum) und etwas unbeholfen. Mein Sohn, 25, soll/muss aus gesundheitlichen Gründen sein Jahrespraktikum(Anerkennungsjahr in Hessen) abbrechen (gegenseitiges Einvernehmen) und sich zu ca. August 09 eine neue Stelle suchen. (Zuerst war ihm eine zugesagt worden wenn er sich darauf einlässt, aber das war eine Seifenblase...nun ists Kind in den Brunnen gefallen). Praktikumsbegleiter argumentieren mit "Erst gesund werden, dann Ausbildung wieder aufnehmen"- was ja auch eigentlich vernünftig wäre - doch wovon soll er leben? Wie gesund werden, wenn er nicht mal mehr krankenversichert ist? Da das ja im Einvernehmen stattfinden würde steht ihm wohl auch keine staatliche Hilfe zu? Er hat eine eigene Wohnung (kann er vom Praktikumsentgeld gerade so finanzieren, hatte zusätzlich noch sein Kindergeld), 1 Kind das aber bei der Mutter lebt und ihn nur zeitweise besucht. Gerade dafür braucht er aber eine Wohnung. Nun wird er sich natürlich um eine neue Stelle bewerben( beim jetzigen Arbeitgeber wird er wohl keine mehr bekommen). Theoretisch kann er auch darauf bestehen zu bleiben - wird dann aber am Ende des Jahres ein "nicht bestanden" bekommen da ihm diese Wochen durch Krankheit fehlen - das hat man ihm schon mitgeteilt. Abgesehen davon das er noch nicht gesund ist und nur weil er unbedingt wollte wieder (probeweise)arbeiten durfte, sein Arzt würde ihn sofort wieder krank schreiben, aber er will arbeiten .... Kann mich jemand informierenwie die Rechtslage ist - wenn wir keine andere Lösung finden und er wirklich unterbrechen muss um gesund zu werden? Wir selbst haben noch 2 Kinder in Ausbildung, mein Mann wird - so er keine neue Stelle findet ab 10.09 arbeitslos sein und ich bin Hausfrau. Sollte ich im falschen Forum/Unterforum sein, dann löscht es bitte und gebt mir Nachricht. HexeP |
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#2
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| Wenn er einkommenslos ist, kann er natürlich ALG 2 beantragen. Wobei aber zu beachten ist, dass jemand, der voraussichtlich länger als 6 Monate krank sein wird, nicht ins ALG 2 fällt, der muss Sozialhilfe beantragen. Letztendlich wird das Amt sicherlich seine Beweggründe zur Aufgabe des Anerkennungsjahres prüfen, d. h. eine Gesundheitsuntersuchung machen. Und dann wird man ihm sicherlich auch sagen, ob er eben ALG 2 bekommt oder doch zum Sozialamt muss. Turtle |
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#3
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| Danke, ich werde das an ihn weiter leiten. Ich hoffe immer noch das es eine Möglichkeit gibt das Jahr zu vollenden, die für ihn und auch für den Arbeitgeber tragbar ist. Zumal er ja auch gerne arbeiten will (er meint da wird er auch viel schneller gesund) und diese Arbeit liebt. HexeP |
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