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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.09.2009, 10:24
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Standard Anerkennung Riesterrente und Hartz 4

Zum Tatbestand.Mein Versicherer hat ein zertifiziertes Riesterrentenmodell mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat. Das Amt will aber nur 5 Euro anerkennen.Was kann ich dagegen tun.
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  #2  
Alt 30.09.2009, 10:31
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Ich weis zwar nicht was Du mit anerkennen meinst. Aber sicherlich hängt das mit der Förderung zusammen. Bei einem ALG II Empfänger reicht es aus wenn er 60 Euro jährlich, also 5 Euro monatlich einzahlt um vom Staat gefördert zu werden.

Sicherlich hängt das damit zusammen.

Bitte erkläre mir das mit dem anerkennen. Bis jetzt musste ich meine Beiträge alleine vom Regelsatz bezaheln. Auch wenn ich in Arbeit war und aufstockende KLeistugne bekommen habe.

Gibt es irgndwelche Zuschüsse? Wenn ja, welche und wo muss ich diese beantragen?

Angela
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  #3  
Alt 30.09.2009, 10:34
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Beiträge: 5.842
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Das Amt zahlt nichts dazu. Der Beitrag wird aber vom Einkommen in Höhe des Mindesteigenbeitrages abgesetzt (sind die 5 € bei Alg II)
__________________
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  #4  
Alt 01.10.2009, 07:14
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[QUOTE=Angela1968;58374]Ich weis zwar nicht was Du mit anerkennen meinst. Aber sicherlich hängt das mit der Förderung zusammen. Bei einem ALG II Empfänger reicht es aus wenn er 60 Euro jährlich, also 5 Euro monatlich einzahlt um vom Staat gefördert zu werden.

Sicherlich hängt das damit zusammen.

Bitte erkläre mir das mit dem anerkennen. Bis jetzt musste ich meine Beiträge alleine vom Regelsatz bezaheln. Auch wenn ich in Arbeit war und aufstockende KLeistugne bekommen habe.

Gibt es irgndwelche Zuschüsse? Wenn ja, welche und wo muss ich diese beantragen?

Hallo Angela
Es handelt sich um folgendes Problem meine Versicherung wo ich die Riesterrente abgeschlossen habe hat einen Mindestbeitragssatz von 10 Euro pro Monat.Das Amt will aber nur 5 Euro anrechnen als
nichtanrechenbare Ausgabe.Das bedeutet das vom Amt im Jahr 60 Euro einbehalten werden,welche eigentlich mal für meine spätere
Alterversorgung herhalten sollen.Im Prinzip geht es davon das die ihr Standardtprogramm mit 5 Euro pro Monat durchziehen.Ohne das ihre
Rechtsabteilung auch nur einen Schimmer Ahnung von den Gesetzen hat. Mir geht es ganz einfach darum, Anerkennung der 10 Euro als nichtanrechenbare Sonderausgabe!
Risiko
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  #5  
Alt 01.10.2009, 07:17
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Wer zahlt denn die 10 € ? Du aus deiner Regelleistung oder der Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung?
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  #6  
Alt 01.10.2009, 07:59
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Danke Gerald, das Du gefragt hast. Scheinst das also auch nicht zu verstehen. Ich dachte schon das ich heute wieder mal auf dem Schlauch stehe.

Angela
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  #7  
Alt 01.10.2009, 12:52
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[QUOTE=Angela1968;58628]Danke Gerald, das Du gefragt hast. Scheinst das also auch nicht zu verstehen. Ich dachte schon das ich heute wieder mal auf dem Schlauch stehe.

Ich bezahle die 10 Euro mit dem Geld meiner Regelleistung.Das Amt erkennt aber nur 5 Euro als Obergrenze für die Weiterführung der Riesterrente an. Auf der einen Seite soll und muß man vorsorgen und auf der anderen Seite stellt sich das Amt stur und sagt wir berücksichtigen 5 Euro was drüber geht ist ihr Bier.
Risiko
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  #8  
Alt 01.10.2009, 12:55
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Das Amt kann nichts dafür. Der Gesetzgeber sagt nun mal im § 11 SGB II: "Vom Einkommen sind abzusetzen .... geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, ..."
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