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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 06.04.2009, 14:26
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Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 3
Standard Andere Arbeit aufzwingen?

Hallo,

ich such jetzt schon seit 2 stunden in google herum aber hab nichts passendes zu meiner frage gefunden. Deswegen schreib ich sie mal hier rein und warte auf (hoffentlich) eine richtige Antwort.

Also: Ich bin selbstständig und arbeite im Durchschnitt immer über 30 Std die Woche. In letzter Zeit werde ich dauernd vom Arbeitsamt zum Arbeitsamt oder zum Berufsinfozentrum gehetzt. Der Grund sei, ich solle mir eine andere Arbeit suchen um von den Sozialleistungen wegzukommen. Die Sache ist, das ich alleinerziehend bin und noch Kinder zu versorgen habe. Können die mich von meiner Selbstständigkeit wegholen?

PS: Können die mir auch 30% streichen, wenn ich die Arbeit die sie mir anbieten nicht annehme?

Danke im Voraus

Gruß Mareike
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  #2  
Alt 06.04.2009, 14:36
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von f4!leD Beitrag anzeigen
Also: Ich bin selbstständig und arbeite im Durchschnitt immer über 30 Std die Woche. In letzter Zeit werde ich dauernd vom Arbeitsamt zum Arbeitsamt oder zum Berufsinfozentrum gehetzt. Der Grund sei, ich solle mir eine andere Arbeit suchen um von den Sozialleistungen wegzukommen.
Das ist ja auch legitim.

Zitat:
Die Sache ist, das ich alleinerziehend bin und noch Kinder zu versorgen habe. Können die mich von meiner Selbstständigkeit wegholen?
Wenn euch deine Selbständigkeit nicht ernähren kann - ja.

Zitat:
PS: Können die mir auch 30% streichen, wenn ich die Arbeit die sie mir anbieten nicht annehme?
Du wirst auf jeden Fall sanktioniert, wenn du dich nicht entsprechend bewirbst. Und erst recht, wenn du reele Stellenangebote ausschlägst.
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  #3  
Alt 06.04.2009, 14:40
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
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Zitat:
Zitat von f4!leD Beitrag anzeigen
Können die mich von meiner Selbstständigkeit wegholen?
Nein, dazu gibt es keine Rechtsgrundlage

Zitat:
PS: Können die mir auch 30% streichen, wenn ich die Arbeit die sie mir anbieten nicht annehme?
Ja, und im Wiederholungsfall auch noch mehr.

Bitte nicht mißverstehen, das ist kein Widerspruch in sich.

Die ARGE kann Dich nicht zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben. Die ARGE kann Dich aber in eine besser bezahlte abhängige Beschäftigung "zwingen", ob Du dann Deine Selbstständigkeit noch betreiben kannst, hängt von Dir und Deinem Arbeitgeber ab, die ARGE hat damit nichts zu tun.

Insofern ist Grubenponys Posting mißverständlich, die ARGE kann Dich nicht zwingen, Dein gewerbe aufzugeben, wohl aber ein Arbeitgeber.
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  #4  
Alt 06.04.2009, 14:56
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Beiträge: 3
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hallo, danke erstmal für die schnellen antworten.

Ich hätte vielleicht noch sagen müssen, das ich mit meiner jetzigen Arbeit ganz gut zurechtkomme. Ich kann mir auch nicht vorstellen das eine andere Arbeit sofort meine jetzige vom Einkommen her ersetzen könnte.
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  #5  
Alt 06.04.2009, 15:03
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Zitat:
Zitat von f4!leD Beitrag anzeigen
Ich hätte vielleicht noch sagen müssen, das ich mit meiner jetzigen Arbeit ganz gut zurechtkomme. Ich kann mir auch nicht vorstellen das eine andere Arbeit sofort meine jetzige vom Einkommen her ersetzen könnte.

Das ist deine subjektive Meinung dazu und wird die Arge nicht interessieren. Denn du würdest kein ALGII brauchen, wenn du mit deiner jetzigen Tätigkeit ganz gut zurecht kommst. Und was du dir vorstellen kannst oder nicht, enthebt dich nicht von deiner Verpflichtung, alles zu unternehmen um deine Hilfebedürftigkeit zu mindern oder besser ganz abzustellen.
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  #6  
Alt 06.04.2009, 16:02
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Beiträge: 3
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das ist mir schon klar. ich meine aber das es keine andere Arbeit für meinen Bildungsstand gibt bei der das Einkommen höher ist als mein jetziges. Würde ich also eine solche Arbeit annehmen, bräuchte ich noch mehr Unterstützung.
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  #7  
Alt 06.04.2009, 16:09
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von f4!leD Beitrag anzeigen
das ist mir schon klar. ich meine aber das es keine andere Arbeit für meinen Bildungsstand gibt bei der das Einkommen höher ist als mein jetziges. Würde ich also eine solche Arbeit annehmen, bräuchte ich noch mehr Unterstützung.
Du brauchst keine Arbeit annehmen, die deine Hilfebedürftigkeit nachweislich erhöht.
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