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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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Hallo, ich frage mich gerade, warum es so unterschiedlich ist, von Amt zu Amt, von Bearbeiter zu Bearbeiter? Wenn einer Familie soundsoviel Miete zusteht, warum die was anderes sagen. Habe von der Seite:Harald Thome - SGB II - Hinweise ne liste, wegen Wohnzuschuss. Bei meiner Schwester stimmt das gar nicht, sie sind 5 Personen und das Amt sagt, ihre Miete mit 630 Euro wäre zu hoch und sie müsste 30 Euro selbst bezahlen..Laut der Liste steht ihr viel mehr zu..Bei den einzelnen Posten wie Heizkosten und so, liegt sie auch drunter. Was soll das? Mir wurde vom Amt aber richtig bestätigt, was mir mit 3 Personen zusteht, das stimmt mit der Liste überein. Kennt ihr das, das so unterschiedlich entschieden wird? Dürfen die das? Kann man sich wehren? Lg Ines |
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#2
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| 5 Personen bestehend aus nur Erwachsenen oder auch aus Kindern??? Dann kann es nämlich sein, dass Kindern noch kein eigener Wohnraum zugestanden wird. das ist in manchen Kommunen so. Also man muss schon Näheres dazu wissen.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| achsoooooooo..ja zwei erwachsene, 3 kinder. eins ist 14, eins ist 5 und eins 3. ja, könnte sein..aber laut liste hätte sie mehr anspruch...mir wurden ja auch die richigen zahlen gesagt als ich für mich gefragt hatte..komisch |
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#4
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| Deine Schwester wird den Grund schon wissen, schließlich muss der auf dem Bescheid stehen. |
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#5
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| ne weiß sie nicht...es wurden nur 630 euro für eine wohnung genehmigt, mehr nicht..da steht kein grund. auch sie hat mehrmals widerspruch gemacht, wurde grundlos abgelehnt. es gibt doch jährlich so ein haufen klagen gegen das amt, wundert mich nicht wenn sie versuchen die bürger zu verarschen. auf der webseite vom amt sieht man ja nicht mal listen über regelsätze, was einem zusteht. also ich glaube zumindest nichts gesehen zu haben... |
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#6
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| Ein Widerspruch wird nicht grundlos abgelehnt! Da steht immer eine Begründung drin!!!!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Vorher hast du geschrieben: ???
__________________ - Maria - |
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#8
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| Oftmals ist dieses Empfinden des Verarschtwerdens aber eher eine Verständnisfrage. |
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#9
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| Nichts persönlich gegen Herrn Thome, aber auch er weis nicht alles. In den fachlichen Hinweisen der BA wirst du bzgl. der Miete (welcher Wohnraum und qm² Kosten angemessen ist) nichts finden. Kosten der Unterkunft ist eine Leistung der Kommunen und da hat jede Kommune ihre eigene Ausführungsvorschrift, weil die Mieten in Bayern nun mal anders sind als die in Hamburg. Daher solltest du dir die Vorschriften der Kommune bzgl. Wohnen zurate ziehen. Zu 99% meist auf den Webseiten der Städten/Gemeinen zu finden.
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#10
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| Vielleicht ist die Familie ja auch ohne Genehmigung von der Arge umgezogen und es werden nur die vorherigen Kosten übernommen?! Aber wie Mandy schon schrieb: Im Widerspruchsbescheid ist immer eine Begründung. Die sollte man vielleicht mal genau durchlesen.
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