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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.11.2009, 13:12
Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 39
Standard Alles liegt im Ermessen des Sachbearbeiters????

Hallo, ich frage mich gerade, warum es so unterschiedlich ist, von Amt zu Amt, von Bearbeiter zu Bearbeiter? Wenn einer Familie soundsoviel Miete zusteht, warum die was anderes sagen. Habe von der Seite:

Harald Thome - SGB II - Hinweise

ne liste, wegen Wohnzuschuss. Bei meiner Schwester stimmt das gar nicht, sie sind 5 Personen und das Amt sagt, ihre Miete mit 630 Euro wäre zu hoch und sie müsste 30 Euro selbst bezahlen..Laut der Liste steht ihr viel mehr zu..Bei den einzelnen Posten wie Heizkosten und so, liegt sie auch drunter.

Was soll das? Mir wurde vom Amt aber richtig bestätigt, was mir mit 3 Personen zusteht, das stimmt mit der Liste überein.

Kennt ihr das, das so unterschiedlich entschieden wird? Dürfen die das? Kann man sich wehren?

Lg
Ines
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  #2  
Alt 16.11.2009, 14:27
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

5 Personen bestehend aus nur Erwachsenen oder auch aus Kindern??? Dann kann es nämlich sein, dass Kindern noch kein eigener Wohnraum zugestanden wird. das ist in manchen Kommunen so. Also man muss schon Näheres dazu wissen.....
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 16.11.2009, 14:45
Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 39
Standard

achsoooooooo..ja zwei erwachsene, 3 kinder. eins ist 14, eins ist 5 und eins 3. ja, könnte sein..aber laut liste hätte sie mehr anspruch...mir wurden ja auch die richigen zahlen gesagt als ich für mich gefragt hatte..komisch
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  #4  
Alt 16.11.2009, 15:21
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
achsoooooooo..ja zwei erwachsene, 3 kinder. eins ist 14, eins ist 5 und eins 3. ja, könnte sein..aber laut liste hätte sie mehr anspruch...mir wurden ja auch die richigen zahlen gesagt als ich für mich gefragt hatte..komisch
Deine Schwester wird den Grund schon wissen, schließlich muss der auf dem Bescheid stehen.
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  #5  
Alt 16.11.2009, 15:26
Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 39
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ne weiß sie nicht...es wurden nur 630 euro für eine wohnung genehmigt, mehr nicht..da steht kein grund. auch sie hat mehrmals widerspruch gemacht, wurde grundlos abgelehnt. es gibt doch jährlich so ein haufen klagen gegen das amt, wundert mich nicht wenn sie versuchen die bürger zu verarschen.

auf der webseite vom amt sieht man ja nicht mal listen über regelsätze, was einem zusteht. also ich glaube zumindest nichts gesehen zu haben...
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  #6  
Alt 16.11.2009, 15:27
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
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Ein Widerspruch wird nicht grundlos abgelehnt! Da steht immer eine Begründung drin!!!!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #7  
Alt 16.11.2009, 15:54
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Ort: Berlin
Beiträge: 487
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
...es wurden nur 630 euro für eine wohnung genehmigt, mehr nicht...
Vorher hast du geschrieben:
Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
... und das Amt sagt, ihre Miete mit 630 Euro wäre zu hoch und sie müsste 30 Euro selbst bezahlen..
???
__________________
- Maria -
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  #8  
Alt 16.11.2009, 16:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von dederonbeutel Beitrag anzeigen
wundert mich nicht wenn sie versuchen die bürger zu verarschen.
Oftmals ist dieses Empfinden des Verarschtwerdens aber eher eine Verständnisfrage.
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  #9  
Alt 16.11.2009, 16:10
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Beiträge: 111
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Nichts persönlich gegen Herrn Thome, aber auch er weis nicht alles. In den fachlichen Hinweisen der BA wirst du bzgl. der Miete (welcher Wohnraum und qm² Kosten angemessen ist) nichts finden.

Kosten der Unterkunft ist eine Leistung der Kommunen und da hat jede Kommune ihre eigene Ausführungsvorschrift, weil die Mieten in Bayern nun mal anders sind als die in Hamburg.

Daher solltest du dir die Vorschriften der Kommune bzgl. Wohnen zurate ziehen. Zu 99% meist auf den Webseiten der Städten/Gemeinen zu finden.
__________________
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur
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  #10  
Alt 16.11.2009, 16:28
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
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Vielleicht ist die Familie ja auch ohne Genehmigung von der Arge umgezogen und es werden nur die vorherigen Kosten übernommen?!

Aber wie Mandy schon schrieb: Im Widerspruchsbescheid ist immer eine Begründung. Die sollte man vielleicht mal genau durchlesen.
__________________
Jette
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