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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.02.2012, 20:53
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Standard Alleinstehend Haus schenken lassen? Ja oder nein?

Ich lebe mit meinen 2 Kindern (1 u. 2 Jahre alt) allein in einer Mietwohnung. Ein alter Bekannter meines Vaters, der alleinstehend ist, machte mir das Angebot, ein kleines Haus zu kaufen, worin ich mit meinen Kindern leben kann. Er (74 Jahre) will bis zu seinem Tod auch dort mit mir und meinen Kindern leben.
Der Mann hat selbst keine Kinder, aber noch 3 Geschwister, die er 30 Jahre lang nicht gesehen hat, die aber definitiv noch leben. (Ich glaube durch diesen Umstand würde ich das Haus später sowieso nicht erben können.)

Meine Frage ist: Da ich momentan Hartz 4 beziehe und bis etwa 3. Lbj. der Kinder nicht arbeiten kann, ob ich weiterhin H4 erhalten werde, falls ich das Angebot von ihm annehme?

Sollte er das Haus sofort auf meinen Namen kaufen, würde ich dann noch H4-Leistungen bekommen? Das Haus würde die durchschnittliche Größe eines kleinen Einfamilienhauses nicht übersteigen.

Vielen Dank für Ratschläge!
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  #2  
Alt 03.02.2012, 20:55
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Standard

Schenkungen sind Einkommen.

Abgesehen davon mußt Du dann auch noch Schenkungssteuer zahlen. Kannst Du Dir das mit h4 leisten? Die ist so hoch wie Erbschaftssteuer und scheinbar bist Du mit dem Schenker nicht verwandt, so daß das nicht wirklich wenig sein wird. Zumindest gibts da keine Freibeträge wie bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder.
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  #3  
Alt 04.02.2012, 08:23
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Zitat:
Zitat von larali Beitrag anzeigen
Der Mann hat selbst keine Kinder, aber noch 3 Geschwister, die er 30 Jahre lang nicht gesehen hat, die aber definitiv noch leben. (Ich glaube durch diesen Umstand würde ich das Haus später sowieso nicht erben können.)
Meines Wissens sind Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt - der Freund deines Vaters kann dir also vererben, was er will. Seine Geschwister erben den Rest oder eben nichts, wenn nichts vorhanden ist. Da würde ich mal einen Anwalt fragen.
__________________
- Maria -
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  #4  
Alt 04.02.2012, 11:51
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Hier wäre es wohl sinnvoller, ein Wohnrecht oder sogar einen Nießbrauch eintragen zu lassen, anstatt das Eigentum zu übertragen. Hier sollte sich der Freund deines Vaters mal mit einem Anwalt zum Thema Nachfolgeregelungen besprechen.
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  #5  
Alt 04.02.2012, 16:40
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
scheinbar bist Du mit dem Schenker nicht verwandt, so daß das nicht wirklich wenig sein wird. Zumindest gibts da keine Freibeträge wie bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder.
Ja richtig, ich bin mit ihm gar nicht verwandt.

Gäbe es evtl. einen Freibetrag für meine 2 Kinder, denn beide würden ja mit mir in dem Haus leben?
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  #6  
Alt 04.02.2012, 16:44
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Meines Wissens sind Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt - der Freund deines Vaters kann dir also vererben, was er will. Seine Geschwister erben den Rest oder eben nichts, wenn nichts vorhanden ist. Da würde ich mal einen Anwalt fragen.
Wenn das so wäre, dann wäre das eine gute Nachricht!
Dann könnte ich bedenkenlos abwarten, bis er mir das Haus vererbt oder eben nicht vererbt. Und solange zur Miete in dieses Haus einziehen.

Denn wenn ich ihn evtl. noch 20 Jahre pflegen muß, wäre es ja möglich, dass er mich sowieso später noch enterben würde, denn er ist teilweise nicht ganz pflegeleicht, muss ich zugeben.
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  #7  
Alt 04.02.2012, 16:45
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
Hier wäre es wohl sinnvoller, ein Wohnrecht oder sogar einen Nießbrauch eintragen zu lassen, anstatt das Eigentum zu übertragen. Hier sollte sich der Freund deines Vaters mal mit einem Anwalt zum Thema Nachfolgeregelungen besprechen.
Danke. Auch dies ist eine gute Idee!!
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  #8  
Alt 04.02.2012, 17:36
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Zitat:
Zitat von larali Beitrag anzeigen
Ja richtig, ich bin mit ihm gar nicht verwandt.

Gäbe es evtl. einen Freibetrag für meine 2 Kinder, denn beide würden ja mit mir in dem Haus leben?
Wenn er der Vater der Kinder ist und das Haus den Kindern schenkt gibt es Freibeträge.

Und dann ist er Dir und den Kindern ja sowieso Unterhaltspflichtig, so daß gar kein ALg II gezahlt wird. Da er ein Haus kaufen kann, ist er ja scheinbar auch unterhaltsfähig.
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  #9  
Alt 04.02.2012, 18:12
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wenn er der Vater der Kinder ist
Ist er aber wohl nicht.

Zitat:
Der Mann hat selbst keine Kinder
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #10  
Alt 04.02.2012, 18:22
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wenn er der Vater der Kinder ist und das Haus den Kindern schenkt gibt es Freibeträge.
Nein, er ist nicht der Vater der Kinder.
Er könnte mein Opa sein. Er ist allein und einfach ein guter alter Bekannter meines Vaters.
Er hat es versäumt, selbst Kinder in die Welt zu setzen und nun ist er zu alt. Ich komme aber - bisher - mit ihm "relativ gut" zurecht.
Er sucht meines Erachtens nur "familiären" Anschluss, und Versorgung für sein Alter. Bzw. er ist ja schon alt.

Mir ist klar, dass ich mir durch ihn u. U. Probleme "aufhalsen" könnte. Deswegen würde ich gerne gleich ein eventuelles Haus auf mich schreiben lassen. Wer weiß, was später ist...?

Ich weiss allerdings nicht, wie ich dann - ohne selbst Geld zu verdienen - meine Kinder und mich finanzieren soll.
Ich glaube, ich könnte für die beiden den "Kinderzuschlag" beantragen können. Für mich dann allerdings nichts mehr. Ich hätte dann also nur noch das Kindergeld und den Unterhalt vom Vater der Kinder zum Leben.

Müßte ich denn rückwirkend AlgII zurückzahlen, falls ich ab morgen "Hausbesitzerin" wäre? Verkaufen muss ich doch das Haus nicht, da ich doch selber darin wohnen werde.
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