| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich lebe mit meinen 2 Kindern (1 u. 2 Jahre alt) allein in einer Mietwohnung. Ein alter Bekannter meines Vaters, der alleinstehend ist, machte mir das Angebot, ein kleines Haus zu kaufen, worin ich mit meinen Kindern leben kann. Er (74 Jahre) will bis zu seinem Tod auch dort mit mir und meinen Kindern leben. Der Mann hat selbst keine Kinder, aber noch 3 Geschwister, die er 30 Jahre lang nicht gesehen hat, die aber definitiv noch leben. (Ich glaube durch diesen Umstand würde ich das Haus später sowieso nicht erben können.) Meine Frage ist: Da ich momentan Hartz 4 beziehe und bis etwa 3. Lbj. der Kinder nicht arbeiten kann, ob ich weiterhin H4 erhalten werde, falls ich das Angebot von ihm annehme? Sollte er das Haus sofort auf meinen Namen kaufen, würde ich dann noch H4-Leistungen bekommen? Das Haus würde die durchschnittliche Größe eines kleinen Einfamilienhauses nicht übersteigen. Vielen Dank für Ratschläge! |
|
#2
| |||
| |||
| Schenkungen sind Einkommen. Abgesehen davon mußt Du dann auch noch Schenkungssteuer zahlen. Kannst Du Dir das mit h4 leisten? Die ist so hoch wie Erbschaftssteuer und scheinbar bist Du mit dem Schenker nicht verwandt, so daß das nicht wirklich wenig sein wird. Zumindest gibts da keine Freibeträge wie bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder. |
|
#3
| |||
| |||
| Meines Wissens sind Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt - der Freund deines Vaters kann dir also vererben, was er will. Seine Geschwister erben den Rest oder eben nichts, wenn nichts vorhanden ist. Da würde ich mal einen Anwalt fragen.
__________________ - Maria - |
|
#4
| |||
| |||
| Hier wäre es wohl sinnvoller, ein Wohnrecht oder sogar einen Nießbrauch eintragen zu lassen, anstatt das Eigentum zu übertragen. Hier sollte sich der Freund deines Vaters mal mit einem Anwalt zum Thema Nachfolgeregelungen besprechen. |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Gäbe es evtl. einen Freibetrag für meine 2 Kinder, denn beide würden ja mit mir in dem Haus leben? |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Dann könnte ich bedenkenlos abwarten, bis er mir das Haus vererbt oder eben nicht vererbt. Und solange zur Miete in dieses Haus einziehen. Denn wenn ich ihn evtl. noch 20 Jahre pflegen muß, wäre es ja möglich, dass er mich sowieso später noch enterben würde, denn er ist teilweise nicht ganz pflegeleicht, muss ich zugeben. |
|
#7
| |||
| |||
| Danke. Auch dies ist eine gute Idee!! |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Und dann ist er Dir und den Kindern ja sowieso Unterhaltspflichtig, so daß gar kein ALg II gezahlt wird. Da er ein Haus kaufen kann, ist er ja scheinbar auch unterhaltsfähig. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Ist er aber wohl nicht. Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Er könnte mein Opa sein. Er ist allein und einfach ein guter alter Bekannter meines Vaters. Er hat es versäumt, selbst Kinder in die Welt zu setzen und nun ist er zu alt. Ich komme aber - bisher - mit ihm "relativ gut" zurecht. Er sucht meines Erachtens nur "familiären" Anschluss, und Versorgung für sein Alter. Bzw. er ist ja schon alt. Mir ist klar, dass ich mir durch ihn u. U. Probleme "aufhalsen" könnte. Deswegen würde ich gerne gleich ein eventuelles Haus auf mich schreiben lassen. Wer weiß, was später ist...? Ich weiss allerdings nicht, wie ich dann - ohne selbst Geld zu verdienen - meine Kinder und mich finanzieren soll. Ich glaube, ich könnte für die beiden den "Kinderzuschlag" beantragen können. Für mich dann allerdings nichts mehr. Ich hätte dann also nur noch das Kindergeld und den Unterhalt vom Vater der Kinder zum Leben. Müßte ich denn rückwirkend AlgII zurückzahlen, falls ich ab morgen "Hausbesitzerin" wäre? Verkaufen muss ich doch das Haus nicht, da ich doch selber darin wohnen werde. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Privatinsolvenz, Hausverkauf durch Bank | Davida | Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz | 4 | 22.10.2010 14:14 |
| Ist Tilgung für Haus berücksichtigungsfähig? | Haserinchen | Kindesunterhalt | 3 | 07.05.2010 06:21 |
| Eigenes Haus zulässsige Größe und Wert | Doris_L | Kosten der Unterkunft | 11 | 14.04.2010 15:07 |
| ALG 2 und eigenes Haus | Ashira | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 25.08.2009 17:05 |
| 50qm Haus als Altersvorsorge gekauft, was nun? | struppi1106 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 10 | 14.06.2009 19:28 |