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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Rückwirkend zurückzahlen mußt Du nicht. |
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#12
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#13
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| Haus- und Grundbesitz bei ALG II können massiven Ärger und Verdruss bereiten. Ausserdem ist der § 35 SGB II zu beachten. Bevor du auf sowas eingehst, solltest du dich über die Pflichten eines Haus- und Grundbesitzers informieren. Ein Haus- und Grundbesitzerverein informiert dazu. Obwohl Haus- und Grundbesitz eigentlich Vermögen darstellt, kann sich eben dieses Vermögen, weil möglicherweise nicht sofort verwertbar, als absolut ruinös entpuppen. Armut kann manchmal ein Segen sein. |
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#14
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| Das kommt noch dazu. Wenn die Heizung kaputt geht, kannst Du nicht sagen "Hey, vermieter, mach mal". Du mußt alles selber zahlen. |
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#15
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| Zitat:
Gerade hab ich mir noch gedacht, dass ich dann u. U. die Schenkungssteuer aufbringen muß, falls er in 9 Jahren schon stirbt, oder früher. Ich weiss dann allerdings nicht unbedingt, wo ich die hernehmen soll, denn ich hab ja schließlich ständig Ausgaben für Wasser und Strom sowie evtl. Reparaturen usw. Er selbst hatte heute noch die Idee, das Haus entweder zu 3 Teilen an meine 2 Kinder und mich zu vererben, und für mich ein lebenslängliches Wohnrecht vertraglich festlegen zu lassen. - oder nur an meine beiden Kinder zu vererben, und an mich gar nicht. Und eben in diesem Fall ebenfalls mir ein lebenslängliches Wohnrecht zuzugedenken. Er sagte nochmal, dass er mit seinen Geschwistern seit über 30 Jahren keinen Kontakt mehr hat und diese demzufolge von ihm auch nichts erben würden. Ich selbst habe allerdings Bedenken, falls ich dann von denen verklagt werde und mir einen Anwalt nehmen müßte, den ich vielleicht nicht bezahlen kann. |
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#16
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| Die Schenkungssteuer mußt Du gleich zahlen, nicth erst, wenn der Schenker verstorben ist. |
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#17
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| Zitat:
Oder das Erbe für meine Kinder ausschlagen? Kann/könnte/dürfte ich das überhaupt ausschlagen? Wird die Erbschaftssteuer zum Zeitpunkt der Erbschaft ermittelt oder wie ist das mit diesem aufgeschobenen Erbe bei Kindern/erst mit Volljährigkeit?? |
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#18
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| So genau kenne ich mich mit Erbschaftssteuer nicht aus. Da müßtest Du einen Steuerberater fragen. |
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#19
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| Dies ist ein Forum für ALG 2, nicht für sämtliche Fragen rund um die Schenkung eines Hauses.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#20
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| Vielleicht noch ein Wort zum Thema: Kann ich das Haus direkt auf mich schreiben lassen? Wenn man im laufenden Leistungsbezug plötzlich Hausbesitzer wird, z. B. aufgrund einer Schenkung, dann stellt der vermeintliche "Vermögenszuwachs" u. U. einen Zufluss von Einkommen dar. Das Haus würde dann nicht als Vermögen gewertet und somit den Schutzvorschriften der Vermögensregelungen des SGB II unterliegen, sondern womöglich als Einkommen qualifiziert. Dies mit der Folge, dass das Haus s o f o r t zu verwerten wäre und daraus der Lebensunterhalt sicherzustellen wäre. Ich würde hier ganz klar empfeheln, als Mieterin ins Haus zu ziehen. Wenn später dann was geerebt wird, kann es ja durchaus sein, dass man dann kein ALG 2 mehr bezieht, dann ist es nicht schlimm. Entscheidend beim Erbe ist, ob zum Zeitpunkt des Anfalles der Erbschaft Leistungen bezogen wurden (dann stellt eine Erbschaft Einkommen dar) oder ob man erst nach Anfall der Erbschaft, z. B. 3 bis 4 Monate nach der Erbschaft, ALG 2 benötigt (dann würde es sich bei der Erbschaft um Vermögen handeln und das Haus wäre mglw. als "angemessenes Hausgrundstück" geschützt und müsste somit nicht zur sicherstellung des Lebensunterhaltes verkauft werden). |
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