Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 04.02.2012, 18:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Rückwirkend zurückzahlen mußt Du nicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #12  
Alt 04.02.2012, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Rückwirkend zurückzahlen mußt Du nicht.
O.k., danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #13  
Alt 05.02.2012, 07:08
Benutzerbild von Postman
Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 35
Standard

Haus- und Grundbesitz bei ALG II können massiven Ärger und Verdruss bereiten.

Ausserdem ist der § 35 SGB II zu beachten.

Bevor du auf sowas eingehst, solltest du dich über die Pflichten eines Haus- und Grundbesitzers informieren.

Ein Haus- und Grundbesitzerverein informiert dazu.

Obwohl Haus- und Grundbesitz eigentlich Vermögen darstellt, kann sich eben dieses Vermögen, weil möglicherweise nicht sofort verwertbar, als absolut ruinös entpuppen.

Armut kann manchmal ein Segen sein.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #14  
Alt 05.02.2012, 10:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Das kommt noch dazu. Wenn die Heizung kaputt geht, kannst Du nicht sagen "Hey, vermieter, mach mal". Du mußt alles selber zahlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #15  
Alt 05.02.2012, 20:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Postman Beitrag anzeigen

Bevor du auf sowas eingehst, solltest du dich über die Pflichten eines Haus- und Grundbesitzers informieren.

Ein Haus- und Grundbesitzerverein informiert dazu.
Ja das werde ich.

Gerade hab ich mir noch gedacht, dass ich dann u. U. die Schenkungssteuer aufbringen muß, falls er in 9 Jahren schon stirbt, oder früher. Ich weiss dann allerdings nicht unbedingt, wo ich die hernehmen soll, denn ich hab ja schließlich ständig Ausgaben für Wasser und Strom sowie evtl. Reparaturen usw.

Er selbst hatte heute noch die Idee, das Haus entweder zu 3 Teilen an meine 2 Kinder und mich zu vererben, und für mich ein lebenslängliches Wohnrecht vertraglich festlegen zu lassen.

- oder nur an meine beiden Kinder zu vererben, und an mich gar nicht. Und eben in diesem Fall ebenfalls mir ein lebenslängliches Wohnrecht zuzugedenken.

Er sagte nochmal, dass er mit seinen Geschwistern seit über 30 Jahren keinen Kontakt mehr hat und diese demzufolge von ihm auch nichts erben würden. Ich selbst habe allerdings Bedenken, falls ich dann von denen verklagt werde und mir einen Anwalt nehmen müßte, den ich vielleicht nicht bezahlen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #16  
Alt 06.02.2012, 06:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Die Schenkungssteuer mußt Du gleich zahlen, nicth erst, wenn der Schenker verstorben ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #17  
Alt 08.02.2012, 19:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Die Schenkungssteuer mußt Du gleich zahlen, nicth erst, wenn der Schenker verstorben ist.
Und wenn er den Kindern das Haus vererbt/bald verstirbt, müßten die ja sofort die Erbschaftssteuer zahlen. In dem Fall (minderjährige Kinder) müßte ich wohl diese Steuer vorschießen? Der Freibetrag ist doch bei Fremden 20.000€. Wenn das Haus 120.000 kosten würde, müßte ich 50.000€ Ebschaftssteuer für meine Kinder zahlen (50 % Erbschaftssteuer)??
Oder das Erbe für meine Kinder ausschlagen? Kann/könnte/dürfte ich das überhaupt ausschlagen?
Wird die Erbschaftssteuer zum Zeitpunkt der Erbschaft ermittelt oder wie ist das mit diesem aufgeschobenen Erbe bei Kindern/erst mit Volljährigkeit??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #18  
Alt 08.02.2012, 20:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

So genau kenne ich mich mit Erbschaftssteuer nicht aus. Da müßtest Du einen Steuerberater fragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #19  
Alt 08.02.2012, 20:27
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Dies ist ein Forum für ALG 2, nicht für sämtliche Fragen rund um die Schenkung eines Hauses.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #20  
Alt 09.02.2012, 07:51
HTK HTK ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 488
Standard

Vielleicht noch ein Wort zum Thema: Kann ich das Haus direkt auf mich schreiben lassen?

Wenn man im laufenden Leistungsbezug plötzlich Hausbesitzer wird, z. B. aufgrund einer Schenkung, dann stellt der vermeintliche "Vermögenszuwachs" u. U. einen Zufluss von Einkommen dar. Das Haus würde dann nicht als Vermögen gewertet und somit den Schutzvorschriften der Vermögensregelungen des SGB II unterliegen, sondern womöglich als Einkommen qualifiziert. Dies mit der Folge, dass das Haus s o f o r t zu verwerten wäre und daraus der Lebensunterhalt sicherzustellen wäre.

Ich würde hier ganz klar empfeheln, als Mieterin ins Haus zu ziehen. Wenn später dann was geerebt wird, kann es ja durchaus sein, dass man dann kein ALG 2 mehr bezieht, dann ist es nicht schlimm. Entscheidend beim Erbe ist, ob zum Zeitpunkt des Anfalles der Erbschaft Leistungen bezogen wurden (dann stellt eine Erbschaft Einkommen dar) oder ob man erst nach Anfall der Erbschaft, z. B. 3 bis 4 Monate nach der Erbschaft, ALG 2 benötigt (dann würde es sich bei der Erbschaft um Vermögen handeln und das Haus wäre mglw. als "angemessenes Hausgrundstück" geschützt und müsste somit nicht zur sicherstellung des Lebensunterhaltes verkauft werden).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Privatinsolvenz, Hausverkauf durch Bank Davida Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 4 22.10.2010 14:14
Ist Tilgung für Haus berücksichtigungsfähig? Haserinchen Kindesunterhalt 3 07.05.2010 06:21
Eigenes Haus zulässsige Größe und Wert Doris_L Kosten der Unterkunft 11 14.04.2010 15:07
ALG 2 und eigenes Haus Ashira Hartz IV 4 - ALG II 2 3 25.08.2009 17:05
50qm Haus als Altersvorsorge gekauft, was nun? struppi1106 Hartz IV 4 - ALG II 2 10 14.06.2009 19:28


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:10 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0