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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.01.2011, 21:38
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Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
Standard Alleinerziehende möchte aus Lebensgemeinschaft ausziehen mit Sohn...

Hallo zusammen..
also es geht sich um folgendes:
Frau (39) Hausfrau mit Sohn (12) , möchte sich trennen und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Ist aber finanziell auf den Noch-Ehepartner angewiesen. Sie möchte zum neuen Lebenspartner ziehen, (22) Abi auf 2. Bildungsweg, bezieht 570 Euro BaföG + Nebenjob auf 400 Euro-Basis. Das Geld reicht nicht aus um einen 3 Personen oder 2 Personen-Haushalt zu versorgen. Welche Möglichkeiten gibt es für die Frau und den neuen Partner, gut zusammen leben zu können?!
Wäre es klüger,die Frau würde sich eine eigene Wohnung mit dem Sohn nehmen? wäre das überhaupt möglich?! ?! Würde das finanziert werden?!

Ich brauche dringend einen Rat.
Danke schon im Vorraus!

ganz liebe Grüße

Leni89
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  #2  
Alt 09.01.2011, 21:40
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Vorrangig muss der Noch-Ehepartner dann Unterhalt für Frau und Kind zahlen. Erst DANN, wenn das nicht ausreicht, kämen Sozialleistungen in Frage.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 09.01.2011, 21:48
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Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
Standard

hm ok...das klingt logisch aber wieviel müsste er denn zahlen, denn ich geh davon aus, dass dieses Geld nicht ausreichen würde um eine eigene Wohnung und den Lebensunterhalt zu finanzieren, oder?! Und der Ehemann ist auch nicht der Vater des Sohnes! ?
Weiß einfach nicht weiter...
Es muss doch eine Möglichkeit geben aus dieser Ehe rauszukommen...( also nicht Scheidung gemeint! ) gemeint ist, aus diesen Umständen gut raus zu kommen, ohne das die Frau auf die Gunst des MANNES angewiesen ist?!?! was kann man bloß machen?!
liebe Grüße

Leni89
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  #4  
Alt 09.01.2011, 21:49
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Beiträge: 4.201
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Vorrangig muss der Noch-Ehepartner dann Unterhalt für Frau und Kind zahlen. Erst DANN, wenn das nicht ausreicht, kämen Sozialleistungen in Frage.
Zusätzlich müßte auch die Ex-Ehefrau sehen, daß sie sich durch Erwerbsarbeit selbst ernähren könnte. Also eventuell einen Putzjob oder ähnliches annehmen.
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  #5  
Alt 09.01.2011, 21:55
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Beiträge: 4
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ok danke erstmal...mal weitersehen...wenn ich noch Fragen habe oder sich eine neue Situation ergibt, melde ich mich!!!

Vielen Dank erstmal!

Liebe Grüße
Leni89
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  #6  
Alt 09.01.2011, 23:38
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
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Hallo Leni,

Zitat:
Es muss doch eine Möglichkeit geben aus dieser Ehe rauszukommen...( also nicht Scheidung gemeint! ) gemeint ist, aus diesen Umständen gut raus zu kommen, ohne das die Frau auf die Gunst des MANNES angewiesen ist?!?! was kann man bloß machen?!
liebe Grüße
Du bist nicht auf die Gunst des Mannes angewiesen, die Gesetze sorgen
dafür.

lg edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #7  
Alt 10.01.2011, 06:34
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Leni89 Beitrag anzeigen
Es muss doch eine Möglichkeit geben aus dieser Ehe rauszukommen...( also nicht Scheidung gemeint! ) gemeint ist, aus diesen Umständen gut raus zu kommen, ohne das die Frau auf die Gunst des MANNES angewiesen ist?!?! was kann man bloß machen?!
Arbeiten gehen?
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  #8  
Alt 10.01.2011, 08:20
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Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 4
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Sie würde gern...ist aber nicht so einfach, denn sie ist 39, hat keine Ausbildung...(hat mal bei der Deutschen Bank gearbeitet) hat den Job wegen dem Mann aufgegeben Dazu kommt noch sie hat keinen Führerschein...
Außerdem, leidet sie sei über 20 Jahren an Depressionen und kann zB. kaum körperliche Arbeit verrichten. Vielleicht bis zu 3 oder 4 Std. am Tag.
Wenn ich sage, sie ist mittellos, dann ist sie es.
Sie weiß keinen Ausweg.

lG
Leni89
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  #9  
Alt 10.01.2011, 08:27
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ubu ubu ist offline
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Beiträge: 638
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Zitat:
Zitat von Leni89 Beitrag anzeigen
hat keine Ausbildung...(hat mal bei der Deutschen Bank gearbeitet)
Was hat sie da denn gemacht ohne Ausbildung ? Putze (äh, Raumpflegefachkraft ) ?
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #10  
Alt 10.01.2011, 08:29
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Leni89 Beitrag anzeigen
Sie weiß keinen Ausweg.
Einen 22-jährigen mit einem Fastpflegefall und einem pubertierenden Jungen zu belasten ist auf jeden Fall kein Ausweg - meine Meinung. Bei den beschreibenen Problemen wäre es sinnvoll, das eigene Leben erstmal auf die Reihe zu bekommen.

Ansonsten sollte sie sich einfach bei der Arge melden und dort nach der weiteren Vorgehensweise fragen. Gleichzeitig wäre der Gang zu einem Fachanwalt für Familienrecht ratsam, da zumindest für das Trennungsjahr Unterhalt gezahlt werden muss.
__________________
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ausziehen, eigene wohnung, frau

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