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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 10.01.2011, 08:32
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Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 117
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Die Frau ist 39 Jahre alt und möchte zum neuen Lebenspartner ziehen, der 22 Jahre alt ist und gerade das Abi macht.

Da ist wohl die nächste Katastrophe schon vorprogrammiert ....
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  #12  
Alt 10.01.2011, 08:34
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
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Hallo Leni,

Zitat:
Und der Ehemann ist auch nicht der Vater des Sohnes!
Wo ist der Vater des Sohnes,warum bezahlt dieser keinen Unterhalt?

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #13  
Alt 10.01.2011, 18:58
woodchuck
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Zitat:
Zitat von Leni89 Beitrag anzeigen
Und der Ehemann ist auch nicht der Vater des Sohnes! ?
Dann hat sie ja theoretisch sogar zwei, gegen die sie Unterhaltsansprüche stellen kann.

Für das Kind gegen den Vater und für sich selbst gegen den Ehemann. Was ist mit dem Kindsvater?

Sie sollte aber mal darüber nachdenken, ob sie sich mit den Sohn nicht eine eigene Wohnung nimmt. Glaub sie allen ernstes, dass unter den geschilderten Voraussetzungen (Depressionen, keine Ausbildung etc.) ein zusammenleben mit dem 22-Jährigen gutgeht? Ist sie auf ALG II angewiesen, wird sie wegen dem Kind (auch wenn es kein gemeinsames ist) mit dem jungen Mann in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt. Würde er das so einfach hinnehmen?
Aber auch ohne das finanzielle erscheint die Kombi 12 - 22 - 39 nicht ideal. Erstmal in getrennten Wohnungen testen, als in einem halben Jahr wieder vor dem nichts zu stehen.
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  #14  
Alt 11.01.2011, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Unterhalt

Unterhalt vom Vater des Sohnes
Unterhalt vom Ehemann
Kindergeld für den Sohn
eigene Erwerbstätigkeit

müßte für eine kleine Wohnung und so weiter für beide reichen.
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Stichworte
ausziehen, eigene wohnung, frau

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