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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, ich bin eine alleinerziehende mutti einer 4jährigen tochter. ich wohne seid letzten monat wieder in deutschland.vorher habe ich ein jahr lang in der schweiz gelebt und gearbeitet. ich habe dort als au-pair mädchen ,2tage die woche gearbeitet und nur ca.240€ verdient. anfang des monats habe ich mich somit arbeitslos gemeldet,da es nur eine befristete arbeit war. jetzt braucht die arge und das arbeitsamt (da ich ja minimal ansprüch auf arbeitslosengeld1 habe ) ein Formular aus der schweiz das sich E301 nennt. verstehe ich ja bis dahin alles. aber was ich nicht verstehe ist,das sie ohne dieses formular (und das kann bis 3wochen dauern,bis die schweiz mir das zuschickt) kein pfennig geld bekomme. ich habe weder vermögen noch irgendwelche ersparnise. ich sitze seid anfang des monats mit meinem kind ohne geld da und hoffe jeden tag das dieses formular kommt,damit meine anträge bearbeitet werden können. Jetzt frag ich mich natürlich wie es sein kann das man so im stich gelassen wird? ich konnte mir zum glück letzte woche 150€ von einer freundin leihen, so seitdem sitzte ich zu hause und drehe jeden € zweimal um,da ich ja auch nicht weiss,wann ich dann endlich geld bekomme. Meine frage ist jetzt nun,ob es da irgendwelche möglichkeiten gibt,einen vorschuss oder sonstiges zu bekommen??? denn die können uns ja nicht im schlimmsten fall komplett ohne geld stehen lassen.oder? danke schon mal für eure antworten |
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#2
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| Am besten mit dem aktuellen Kontoauszug bei der Arge vorsprechen und sich mittellos erklären. Dann solltest du zumindest einen Lebensmittelgutschein bekommen, evtl. auch einen Vorschuss in Form von Bargeld. Ansonsten sag deiner Arge, dass sie deine Leistungen vorläufig bewilligen soll und bzgl. des Alg1-Anspruchs einen Erstattungsanspruch bei der Agentur für Arbeit anmelden soll. Die Arge leistet dann erstmal das Alg1 vor und holt sich dieses dann nach Bewilligung von der Agentur für Arbeit zurück.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| ich war schon mit allem dort,kontoauszügen und und und. und es passierte nichts. ich hätte vor der dame auf die knie fallen können oder heulen, das hätte sie nicht interessiert. ich bin seid letzten freitag krank, habe ihr gesagt das ich noch nicht mal die 10€ für den arzt habe. aber ausser ein schulter zucken keine reaktion. und zum vorschuss und essensmarken meinte sie, die gibt es nicht wenn der antrag nicht bearbeitet ist. was nun??? ich habe ausser eine halbe packung käse und margarine,wirklich nichts mehr zu essen. was soll ich noch tun? ich kann mir von niemanden etwas leihen,weil ich hier ganz alleine wohne.keine eltern oder sonstige familie hier in der nähe.ich bin am verzweifeln.wie soll ich meiner tochter erklären das es heute eben nichts zu essen gibt. das kann doch nicht deren ernst sein ?!?! |
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#4
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| Warum bist Du nicht zum Vorgesetzten marschiert? Man kann Dich mit einem Schulkind nicht einfach ohne Leistungen / Lebensmittelgutschein stehen lassen. Während der nächsten Öffnungszeit wieder hin und zur Not immer den Vorgesetzten verlangen |
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#5
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| Zitat:
Im August wieder nach Deutschland gekommen, Anfang September den Antrag gestellt (wann genau?), Mitte September schon restlos pleite und Geld bei einer Freundin geliehen - da frage ich mich, wie wurde die Wohnung angemietet, der Umzug bewerkstelligt ...... kann es sein, dass du bei deinen Eltern wohnst? |
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#6
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| Zitat:
@agi25 Ich schließe mich der Meinung von hexepabbles an, auf zur ARGE die Notlage schildern und um einen Gutschein bitten. Sollte dieser Bitte nicht entsprochen werden, zum Geschäftsführer. So kurz vor den Bundestagswahlen, lässt man eine Mutter mit Kind in Deutschland nicht verhungern. Und danach auch nicht direkt... ![]() Kurz, Du wirst den Gutschein schon bekommen, da bin ich mir sicher. So far, LOOP
__________________ Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!! |
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#7
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| @ gruppenpony: der antrag wurde gleich nach umzug,also anfang september gestellt. ich wohne schon seid 7jahren nicht mehr bei meinen eltern.der umzug wurde von meinem ex-freund finanziert,der sich wenigstens als einziger noch um uns kümmert. der aber auch nicht immer alles zahlen kann und was auch nicht der sinn des ganzen sein kann. und wenn dir die informationen von mir nicht reichen,dann schreib doch auch einfach nichts drauf, oder`? ganz einfach. sorry aber ich habe so langsam keine geduld mehr und schon gar nicht für solche kommentare.du kannst gerne mich besuchen und dir meine situation ansehen und von mir aus auch deine nase mal in meinen kühlschrank stecken um dich davon zu überzeugen was dort drin ist.und falls du denkst das ich mitte des monats kein geld habe,weil ich es für etwas sinnloses ausgegeben habe,da muss ich dich enttäuschen.ich habe in der schweiz als au-pair mädchen gearbeitet und umgerechnet 260€ bekommen.ich besitze keine waschmaschine,fernseher,kleiderschrank und auch kein auto oder sonst was.also noch fragen? @hexepabbles und @reloop ich werde gleich morgen früh wieder hingehen und es so machen wie ihr es vorgeschlagen habt. es ist aber schon so, das der antrag noch nicht bearbeitet sein muss um einen essensgutschein zu bekommen oder? vielen dank für eure antworten. wenn man ein paar informationen hat,geht man auch wieder viel gestärkter an die situation ran. |
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#8
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| Eine Menge, aber ich erwarte von einer Frau von Mitte 20 mit Kind, die offenbar von dem Ende des befristeten Aupairvertrages, dem Umzug, sowie von der Tatsache, dass man wenigstens 4 Wochen in einem anderen Land überbrücken können sollte damit Anträge überhaupt bearbeitet werden können, so absolut überrascht worden ist keine vernünftigen Antworten. Und mein Mitleid hält sich angesichts der Tatsache, dass man mit Kind im Ausland zwar offenbar 1 Jahr lang von € 260 monatlich leben konnte, hier aber geplant unvorbereitet ins Nichts fällt und nach nur 14 Tagen (Kindesunterhalt, Kindergeld vollkommen ausser Acht gelassen, das Kind hat auch offenbar keinen Vater) jedem ausser sich selbst Vorwürfe macht, total in Grenzen. |
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#9
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| Jupp, der wird dann sozusagen als Vorschuss auf die zu erwartenen Leistungen gewährt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#10
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| @ jette vielen dank! @grubenpony: und ich erwarte von jemanden wie dir auch kein mitleid.vielleicht solltest du einfach in einem anderen forum dein mist ablassen.denn wie es aussieht scheinst du das richtige leben nicht zu kennen.und um über mich so urteilen zu können wie du es machst, hättest dir vielleicht erstmal die mühe machen sollen mich kennenzulernen. aber was erwarte ich von jemanden wie dir.... |
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| alleinerziehend, antrag, hartz4 |
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