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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 23.09.2009, 19:02
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Beiträge: 4.201
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Im richtigen Leben stelle ich es mir einfach schwierig vor 1 Jahr lang von € 260 monatlich mit tochter leben zu können.

Und wenn es denn annähernd stimmen würde in diese Situation mit einem Kleinkind vorsätzlich als erwachsenes Schüleraustauschmädchen hineinzugehen ist schlicht nicht nachvollziehbar.
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  #12  
Alt 23.09.2009, 19:58
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 787
Standard alleinerziehend und noch kein geld

Hallo agi25,

Zitat:
ich kann mir von niemanden etwas leihen,weil ich hier ganz alleine wohne.keine eltern oder sonstige familie hier in der nähe.ich bin am verzweifeln.wie soll ich meiner
also wenn es nur an der Nähe liegen sollte,es gibt auch Möglichkeiten
z.B. Überweisung per Bank oder Post usw.

und einfach nur sagen "das können die doch nicht tun? "

beim nächsten mal bitte einkalkulieren dass nicht alles so einfach "läuft",
besonders mir einem kleinen Kind.

lg

edy
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  #13  
Alt 23.09.2009, 20:26
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Beiträge: 6
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denkt doch was ihr wollt.ihr kennt weder mein leben noch mich.
ich bin wenigstens jemand der auch mit einem kleinkind arbeiten geht.ich habe bis jetzt noch nie hartz4 beantragen müssen oder sonstiges.
und aus welchen gründen es nun jetzt so gekommen ist,das hinterfragt hier keiner.hauptsache erstmal nen blöden kommentar abgelassen.ausserdem wird hier nicht nach meinungen gefragt sondern nach ratschlägen,was man in der situation machen kann und nicht wie sie passiert ist. vielleicht vorher mal drüber nachdenken bevor man etwas schreibt....
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  #14  
Alt 23.09.2009, 20:40
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Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 6
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so und hier nochmal für alle,bevor ich noch 100mal gefragt werde.
ich bin vor einem jahr mit dem vater meines kindes,mit dem ich seid über 6jahren zusammen war,in die schweiz ausgewandert.
da die kindergärten in der schweiz ab vier losgehen,hatte ich mir überlegt was ich tun kann um arbeiten zu gehen,aber das mit kind. da habe ich von einer nachbarin erfahren,das jemand ein kindermädchen braucht und somit bin ich zum au-pair gekommen. ich hätte rein finanziell damals nicht arbeiten gehen brauchen,da mein freund genug verdient hatte.ich wollte aber nicht dumm zu hause rum sitzen, daher war ich froh eine kleine beschäftigung gefunden zu haben. so jetzt wisst ihr schon mal das ich nicht einfach so als au-pair mädchen in die schweiz gegangen bin und das um mit eigenem kind von 260€ zu leben. dieses jahr im märz haben ich und mein damaliger freund uns getrennt.er ist sofort wieder zurück nach deutschland und ich bin so lange wie die kündigungsfrist der wohnung ging dort geblieben, also bis august. bis da hin hat er alles mitfinanziert.da ich von meinen 260€ ja nicht mit kind,und auch nicht alleine in der schweiz leben konnte,bin ich jetzt wieder zurück nach deutschland, um mir hier etwas neues aufzubauen und an alle die denken das ich mich hier irgendwo durchschlauch, ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe auch eine neue arbeitsstelle. die aber erst ab november anfängt und ich somit nun leider für diese zeit aufs hartz4 angewiesen bin.klar wusste ich vorher das geld am anfang knapp werden kann,aber wie sollte ich auch etwas sparen???
und dafür ist das hartz 4 ja auch da, um solche zeiten auch mal zu überbrücken oder nicht?
ich lasse mir nur hier von niemanden vorwerfen das ich vorsetzlich oder sonst wie gehandelt habe.....
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  #15  
Alt 23.09.2009, 21:34
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Beiträge: 46
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hallo agi,
ich lese hier täglich mit und habe schon viele tips von hier umsetzen können.
auch wenn man verzweifelt ist, rechtfertigt das meiner meinung nach nicht hier so rumzupampen. ich fand deinen ton anmassend und unverschämt.
und wäre es dir in der schweiz mit deinem freund und kindi weiter deinen vorstellungen entsprechend gut gegangen, hättest du keinen gedanken an "deine heimat" und das hiesige sozialsystem verschwendet, welches du jetzt nutzen willst und es dir nicht schnell genug geht es in anspruch zu nehmen.

körni
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  #16  
Alt 24.09.2009, 07:29
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Ich finde schon, dass die Situation in der sich agi25 befindet so einiges rechtfertigt, auch den "Ton", welchen ich als Reaktion auf den ein oder anderen überflüssigen, deplatzierten Ratschlag sehe.

Sie hatte schlichte Fragen und wollte einfache Antworten. Letztere hat sie mit Sicherheit bekommen....

So far, LOOP
__________________
Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!!
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  #17  
Alt 24.09.2009, 08:43
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Beiträge: 4.201
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Zitat:
Zitat von Reloop Beitrag anzeigen
Ich finde schon, dass die Situation in der sich agi25 befindet so einiges rechtfertigt, auch den "Ton", welchen ich als Reaktion auf den ein oder anderen überflüssigen, deplatzierten Ratschlag sehe.

Sie hatte schlichte Fragen und wollte einfache Antworten. Letztere hat sie mit Sicherheit bekommen....

So far, LOOP
Wenn der Sachverhalt so verquert zunächst beschrieben wird braucht man sich über die Antworten nicht zu wundern.

Und wenn es so ist daß der Vater mit seinem Tun die Mutter und das unversorgte Kind hängen läßt und diese Situation damit erst verursacht hat, dann ist doch die Einlassung der TE

"der (vater) aber auch nicht immer alles zahlen kann und was auch nicht der sinn des ganzen sein kann" mehr als deplaziert.

Der Sinn des Ganzen wäre hier daß der Kindesvater seinen Verpflichtungen nachkommt und nicht zuallererst immer nach dem Steuerzahler gerufen wird.
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  #18  
Alt 24.09.2009, 10:38
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Meine frage ist jetzt nun,ob es da irgendwelche möglichkeiten gibt,einen vorschuss oder sonstiges zu bekommen???

Das war die Frage, und die Antwort hat sie bekommen. Sie kann einen Gutschein vor Antragsbewilligung oder Antragseinreichung bekommen.

Ob der Sachverhalt verquert dargestellt wurde kann ich nur für mich beantworten, und muss festellen, dass mir das Geschriebene ausreicht um die Eingangsfrage zu beantworten.

Ob der Kindsvater Unterhalt zahlt, und agi25 Unterhalt bekommt wird von der Unterhaltsstelle geklärt. Leider scheitert es in Sachen Unterhalt meistens an der Leitungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

So far, LOOP
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alleinerziehend, antrag, hartz4

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