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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.08.2010, 19:33
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Ausrufezeichen Alleinerziehend, Obdachlos und Ratlos!

Hallo, ich stecke in einer ziemlich verstrickten Situation und bin wirklich mit meinem Latein am Ende.
Ich bin Mama einer 4jährigen Tochter und wurde letze Woche aus meiner Wohnung "geschmissen" (Zwangsräumung, hatte Mietrückstände, weil ich meinen Job verloren habe und zu stolz war, Hartz 4 zu beantragen. Doof ich weiß, aber bitte keine Kommentare dazu! Weiß selber, dass ich einen Fehler gemacht habe.)
Hätte am Tag der Räumung in eine Notunterkunft für Familien "eingewiesen" werden können, jedoch meinte meine Mama das ich für ein paar Nächte bei ihr schlafen kann. So, jetzt sind die paar Nächte um und ich muss irgendwo unterkommen. War heute bei der Stadtverwaltung und die meinten, eine Notunterkunft für Familien würde 200 Euro kosten. Aber wie soll ich das denn bezahlen? Nicht dass ihr mich jetzt falsch versteht, dass ich nicht zahlen will oder so, aber ich bekomme kein Hartz 4 und lebe von läppischen 300 Euro Unterhalt+Kindergeld. Ich würde ja Hartz 4 beantragen, jedoch geht das logischerweise nicht OHNE Meldeadresse.
Es besteht noch die Möglichkeit in ein anderes Bundesland zur Untermiete zu ziehen (bei einem Bekannten) und dort evtl. Hartz 4 zu beantragen.
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, was ich machen soll. Wäre nett, wenn ich ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte, von jemanden der sich mit dieser Situation auskennt und der vielleicht weiß, wie ich jetzt weiter vorkehren soll.
Vielen Dank schon mal im Voraus!!!
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  #2  
Alt 02.08.2010, 19:58
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Du gehst morgen früh zum Amt, welches für ALG II zuständig ist und schilderst Deine Situation, lässt Dir den Antrag auf ALG II geben und fragst wieviel eine Wohnung in Deinem Ort kosten darf, sodass Du losstiefeln kannst und Dir eine solche Wohnung suchen kannst und das Amt die Kosten übernimmt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.08.2010, 21:54
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Registriert seit: 02.08.2010
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Hey Mandy,
genau dies hatte ich ja auch getan, jedoch meinten die zu mir "Ohne Meldeadresse können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen". Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, sich die Tagessätze abzuholen, aber da kostet mich ja die Fahrt zur Arge mehr! Das Problem besteht ja auch, dass ich keine Wohnung bekomme, wenn ich dem potenziellen Vermieter nicht irgendwelche "Gehaltsnachweise" vorzeigen kann. Auch viele private Vermieter wollen ja direkt den Bescheid von der Arge sehen. Diesen kann ich ja nicht vorzeigen, weil ich ja noch keinen habe.
Aber ich werde auf jeden Fall nochmal morgen zur Arge marschieren und alles erdenkliche versuchen. Kann ja nicht sein, dass man NIX bekommt. Irgendeine Möglichkeit muss es geben. Gibt es immer!
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  #4  
Alt 02.08.2010, 22:05
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Beiträge: 61
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Mandy hat das schon richtig gesagt. Meldeadresse ist nicht nötig, glaub ich. Es reicht wohl aus, wenn die Dich jeden Tag per Brief erreichen können. Da kannst Du auch die Anschrift von der Mutter nennen. Sollen die doch mal sagen, wo das steht mit der Meldeadresse.
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  #5  
Alt 02.08.2010, 22:08
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Beiträge: 3
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Ja, aber krieg ich denn Geld, wenn ich nix vorzuzeigen hab?? Die wollen doch sicherlich eine Vermieterbescheinigung um die Wohnung zu berechnen. Und die krieg ich nicht, weil meine Mama nicht will, dass ich mich hier melde...
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  #6  
Alt 02.08.2010, 22:20
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Muffincore Beitrag anzeigen
Ja, aber krieg ich denn Geld, wenn ich nix vorzuzeigen hab?? Die wollen doch sicherlich eine Vermieterbescheinigung um die Wohnung zu berechnen. Und die krieg ich nicht, weil meine Mama nicht will, dass ich mich hier melde...
Die kannst Du dir zur Not bei der Stadt holen.

Zitat:
Zitat von Muffincore Beitrag anzeigen
War heute bei der Stadtverwaltung und die meinten, eine Notunterkunft für Familien würde 200 Euro kosten. Aber wie soll ich das denn bezahlen? Nicht dass ihr mich jetzt falsch versteht, dass ich nicht zahlen will oder so, aber ich bekomme kein Hartz 4 und lebe von läppischen 300 Euro Unterhalt+Kindergeld. I
Dann hättest Du zumindest Zeit gewonnen, dich nach einer anderen Unterbringung umzusehen.
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  #7  
Alt 02.08.2010, 22:21
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Beiträge: 61
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Du musst ein Angebot von einem Vermieter bei der ARGE vorlegen. Dann können die gucken, ob das ok ist oder nicht. Wenn das ok ist, dann übernehmen die auch die Miete dafür. Deshalb musst Du ja vorher wissen, wieviel die Wohnung kosten darf und das bei der ARGE fragen. Also erst fragen, dann Angebot vorlegen, wenn das ok ist, mieten und dann gibts Geld.
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  #8  
Alt 02.08.2010, 22:45
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Beiträge: 24
Standard verschiedene Möglichkeiten

Also es gibt verschiedene Möglichkeiten, 1. Du hälst dich tatsächlich auf der straße auf oder "mal hier mal da" bei unterschiedlichen Freunden und Bekannten. Dann gilst Du als obdachlos und müsstest Dich ohne festen Wohnsitz in Deinem Ort melden und hättest dann natürlich nur Anspruch auf Deine/Eure Regelleistung, die Du Dir immer irgendwo abholen müsstest. Und die Frage bleibt welches dann die zuständige Stelle für Dich wäre. Die Frage müsste Dir das Jobcenter aber beantworten können. 2. Du hälst Dich tatsächlich bei Deiner Mutter oder einem Freund oder Bekannten auf. Dann müsstest Du Dich dort anmelden. Dabei gibt es allerdings zu beachten, dass derjenige sich nur mietfrei bei sich wohnen lassen kann solange er selbst kein ALG II bezieht und es kein Problem mit dem Vermieter gibt. Dann könntest Du Dich aber dort melden natürlich ohne Mietkosten und einen Antrag auf ALG II stellen. Zur Untermiete oder als WG müsste dagegen vom Vermieter genehmigt werden und wie Dalia schon sagte vorher von der ARGE zugestimmt werden. Und damit kommen wir auch schon zu der 3. Möglichkeit, die Dalia ansprach. Du müsstest Dir zunächst ein Mietangebot eines Vermieters besorgen, dass im Rahmen der Mietobergrenze (MOG) Deines Ortes (erfährst Du im Jobcenter) liegt. Das Jobcenter prüft dann allgemein den Umzugsgrund und das konkrete Mietangebot und stellt Dir, wenn es im Rahmen der MOG liegt, soweit ich weiß, auch eine Vermieterbescheinigung aus. Diese besagt, dass das JC die Mietsicherheit als Darlehen und die monatliche Miete übernimmt, soweit Hilfebedürftigkeit vorliegt. Sobald der Mietvertrag dann unterschrieben oder Du dort gemeldet bist, kannst Du den Antrag auf ALG II stellen. lg timmer
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alleinerziehend, hartz 4, obdachlos

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