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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.12.2010, 22:28
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Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 4
Standard alleinerziehend, hartz 4

hallo ihr lieben,
ich habe ein (in meinen augen) großes problem, das wäre:
mein mann und ich werden uns trennen, wir haben einen gemeinsamen sohn (17monate), ich arbeite als aushilfe (verdienst max. 400€), bin in elternzeit die noch 1,5jahre dauert und stehe nun richtig auf dem schlauch. der eine erzählt das, der andere das....
fakt ist, das ich mit meinen zwerg eine eigene wohnung suche (vom amt wurde mir gesagt max. 2zi, 65qm und 430€ WM). wie läuft das nun alles ab? hier meine fragen die eine antwort suchen:
KIND:
-wenn ich arbeite, wohin mit zwerg? kindergarten (wer zahlt den)?
-vollzeitjob mit kind?
AUTO:
-darf ich ein auto besitzen?
-wer zahlt versicherung/steuer etc? ich oder das amt? hab gehört das amt zahlt 30€ pauschale...
WOHNUNG:
-wirklich nur 2 zimmer oder dürfen es auch mehr sein (3 zimmer, damit mein kleiner sein eigenes hat)?
-zahlt das amt die kaution?
-wie komme ich an meine möblierung? meinen mann gehört unser (fast) ganzer hausstand!
-wenn wohnung über makler, wer zahlt provision?
ERSPARTES:
-muss man wirklich alles angeben? (habe echt hart dafür gespart und das wäre wirkl mein notgroschen!!!!)
-sparbuch von kind wird mit angerechnet?

ich brauch eine aufklärung von a-z... stehe wirklich im regen... bitte um antworten. lieben dank...

ps.: kann man es alleine als alleinerziehende mutter mit einem kind, aushilfsjob schaffen???
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  #2  
Alt 29.12.2010, 22:36
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Als erstes mal hast du Anspruch auf Unterhalt von Deinem Mann für Dich und das Kind!!! Dieser ist immer vorrangig durchzusetzen!

Wohin mit dem Zwerg? Kita, Tagesmutter etc. Beim Jugendamt gibt es da Hilfe bzgl. der Kosten.

Auto: ja mit Wert bis ca 7500 Euro.

Versicehrung und Steuern musst Du selber zahlen. Dafür hast du den Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

Wohnung: geht nicht um die Größe, sondern vorrangig um die Kosten. Wenn die Wohnung über der Vorgabe ist, dann zahlst Du die Differenz selber, ebenso Kaution etc.

Möblierung: der Hausstand muss geteilt werden!

Provision: nur in absoluten und nachweisbaren Ausnahmefällen.

Erspartes: Freibetrag 150 Euro x Lebensalter + 750 Euro.
Für das Kind Grundfreibetrag 3100 Euro.
SGB 2 - Einzelnorm

Hört sich vielleicht hart an, aber Notgroschen sind dafür da, dass man sie in NOTSITUATIONEN einsetzt. Und das scheint ja wohl eine zu sein, oder?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.12.2010, 22:40
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
-wenn ich arbeite, wohin mit zwerg? kindergarten (wer zahlt den)?
-vollzeitjob mit kind?
Frag beim Jugendamt nach wegen Hilfe. Ansonsten kannst du aber auch notfalls die Arbeit aufgeben, bis zum 3. LJ des Kindes ist dir keine Arbeit zumutbar, wenn du keine Kinderbetreuung hast.

Zitat:
-darf ich ein auto besitzen?
-wer zahlt versicherung/steuer etc? ich oder das amt? hab gehört das amt zahlt 30€ pauschale...
Du darfst ein Auto von angemessenem Wert (ca. 7500 Euro) haben. Steuern, Benzin usw. musst du selbst zahlen, Versicherungskosten werden von vorhandenem Einkommen abgezogen. Wenn es kein Einkommen gibt, wird aber auch nichts abgezogen.

Zitat:
-wirklich nur 2 zimmer oder dürfen es auch mehr sein (3 zimmer, damit mein kleiner sein eigenes hat)?
-zahlt das amt die kaution?
-wie komme ich an meine möblierung? meinen mann gehört unser (fast) ganzer hausstand!
-wenn wohnung über makler, wer zahlt provision?
Du kannst auch 3 Zimmer mieten, wenn der Preis immer noch den Angemessenheitskriterien entspricht. Übrigens kann auch bei 2 Zimmern dein Kind ein eigenes Zimmer haben. Wenn du aus dem Wohnzimmer einen kombinierten Schlaf/Wohnraum für dich machst!

Das Amt zahlt Kaution als Darlehen, wenn die Wohnung vom Preis her angemessen ist.

Die Möbel müsst ihr euch teilen. Ihr wart verheiratet, d. h. euch gehört alles zur Hälfte. Kinderzimmer muss er eh rausrücken und ansonsten auch die wichtigsten Sachen, die auch das Kind mit betreffen, als z. B. Waschmaschine usw...

Makler ist nur in absoluten Notfällen. Da müsstest du schon in München, Hamburg oder Frankfurt suchen, wo es überhaupt keinen freien Wohnraum gibt.

Läuft der Mietvertrag auf euch beide? Was ist mit Unterhalt? Wieso zieht er nicht aus?

Zitat:
-muss man wirklich alles angeben? (habe echt hart dafür gespart und das wäre wirkl mein notgroschen!!!!)
-sparbuch von kind wird mit angerechnet?
Natürlich musst du alles angeben. Und ist ein Notgroschen nicht für die Not und bist du jetzt nicht "in Not"? Wenn nicht jetzt, wann bist du dann in Not?

Auch das Vermögen des Kindes wird natürlich mit geprüft. Du willst ja auch für das Kind Leistungen haben.

Zitat:
ps.: kann man es alleine als alleinerziehende mutter mit einem kind, aushilfsjob schaffen???
Natürlich. Es ist nur nicht einfach, wieder aus dem ALG 2 rauszukommen als alleinerziehende Mutter.

Turtle
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  #4  
Alt 29.12.2010, 22:55
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Beiträge: 4
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Als erstes mal hast du Anspruch auf Unterhalt von Deinem Mann für Dich und das Kind!!! Dieser ist immer vorrangig durchzusetzen!
-für unseren zwerg würde er unterhalt in höhe von 225€ zahlen. ihn müssen ja noch 900€ selbstbehalt bleiben. somit fällt der unterhalt für mich flach.

Wohin mit dem Zwerg? Kita, Tagesmutter etc. Beim Jugendamt gibt es da Hilfe bzgl. der Kosten.
-ich habe bis jetzt vom jugendamt nur negatives gehört. zb: wenn der vater dies und das hat, dann können sie dir das sorgerecht "entziehen". das wäre das schlimmste was passieren könnte...

Auto: ja mit Wert bis ca 7500 Euro.
-das ist gut. mein auto ist max. noch 6000€ wert.

Versicehrung und Steuern musst Du selber zahlen. Dafür hast du den Freibetrag auf Erwerbseinkommen.
-freibetrag erwerbseinkommen? *bahnhof* heißt das, dass sind die 160€ die ich dazu verdienen darf? hab mal gelesen das sie versicherung in höhe von 30€ pauschale bezahlen + fahrtkosten zur arbeit? *falschinformiert*

Wohnung: geht nicht um die Größe, sondern vorrangig um die Kosten. Wenn die Wohnung über der Vorgabe ist, dann zahlst Du die Differenz selber, ebenso Kaution etc.
-wie ist das mit kaution=darlehen? legen die das dann aus? klar wenn ich umziehe bekommen sie das wieder... oh man, ich versteh gar nix mehr

Möblierung: der Hausstand muss geteilt werden!
-also waschmaschine, trockner, schrank und sofa hab ich. mein zwerg hat sein kinderzimmer. aber was ist mit einer küche? ich mein, kochen und so ist schon gut wenn man ein kind hat.

Provision: nur in absoluten und nachweisbaren Ausnahmefällen.
-ohne provision findet man hier (mittelfranken) rein nix. ich find das richtig schade.

Erspartes: Freibetrag 150 Euro x Lebensalter + 750 Euro.


Für das Kind Grundfreibetrag 3100 Euro.
-d.h. mein sohn darf ein erspartes von 3100€ haben, ohne das es ihm einer wegnehmen kann? versteht mich nicht falsch, aber das ist das geld von ihm, und das möchte ich auf keinen fall für mich ausgeben.
SGB 2 - Einzelnorm

Hört sich vielleicht hart an, aber Notgroschen sind dafür da, dass man sie in NOTSITUATIONEN einsetzt. Und das scheint ja wohl eine zu sein, oder?
-dafür sind notgroschen da. das ist war. eben, wenn nicht jetzt wann dann? also wenn ich meinen freibetrag errechne habe ich einen überschuss von ca. 6000€. wie läuft das dann ab? bitte helft mir...__________________
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  #5  
Alt 29.12.2010, 23:01
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Frag beim Jugendamt nach wegen Hilfe. Ansonsten kannst du aber auch notfalls die Arbeit aufgeben, bis zum 3. LJ des Kindes ist dir keine Arbeit zumutbar, wenn du keine Kinderbetreuung hast.
-wie ist das dann, wenn ich gar nicht arbeite? dann fehlt mir ja das geld vom job? wie läuft das dann ab? kann ich einfach sagen: so, ich hab jetzt keinen für meinen zwerg, ich bleib zuhause??? wie ist es wenn ich nach meiner elternzeit wieder VZ arbeite? was mach ich dann mit meinen keks? wenn ich meinen aushilfsjob schmeiße, wie ist das dann geldtechnisch *hilfe*

Du darfst ein Auto von angemessenem Wert (ca. 7500 Euro) haben. Steuern, Benzin usw. musst du selbst zahlen, Versicherungskosten werden von vorhandenem Einkommen abgezogen. Wenn es kein Einkommen gibt, wird aber auch nichts abgezogen.
-d.h. wenn KEIN einkommen (aushilfsjob) da ist, dann zahlen sie die versicherung?

Natürlich. Es ist nur nicht einfach, wieder aus dem ALG 2 rauszukommen als alleinerziehende Mutter.
-wie meinst du das? habe ja noch einen VZ vertrag. wenn ich dort nach meiner elternzeit wieder anfange, auf VZ, wohin mit dem knirps??? *ohje*
aber es ist aufbauend zu wissen, das es machbar ist.
könnt ihr mir sagen was ich beantragen muss/sollte bzw was mir/uns geldtechnisch zusteht damit ich weis mit wieviel wir rechnen können.
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  #6  
Alt 29.12.2010, 23:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Zitat:
-für unseren zwerg würde er unterhalt in höhe von 225€ zahlen. ihn müssen ja noch 900€ selbstbehalt bleiben. somit fällt der unterhalt für mich flach.
Was verdient er denn? Offensichtlich hat es doch bisher für 3 Personen gereicht und jetzt noch nichtmal für Betreuungsunterhalt? Hat er denn nur 1225 Euro netto?

Zitat:
-freibetrag erwerbseinkommen? *bahnhof* heißt das, dass sind die 160€ die ich dazu verdienen darf? hab mal gelesen das sie versicherung in höhe von 30€ pauschale bezahlen + fahrtkosten zur arbeit? *falschinformiert*
Also, Beispiel: du verdienst 400 Euro. Darauf hast du einen Freibetrag von 100 Euro für Aufwendungen zur Arbeit und dann nochmal einen als Belohnung fürs Arbeiten gehen. Der ist dann 20% von 300 Euro, also 60 Euro. Insgesamt also 160 Euro. Das bedeutet, dass auf dein ALG 2 nur 240 Euro Lohn mindernd angerechnet wird. Dieser Freibetrag ändert sich natürlich proportional zu deinem Verdienst. Verdienst du weniger, ist der Freibetrag geringer, verdienst du mehr, ist er höher. Die Versicherungen werden im Prinzip nicht "bezahlt", sondern es wird einfach weniger von deinem Einkommen berücksichtigt...

Zitat:
-wie ist das mit kaution=darlehen? legen die das dann aus? klar wenn ich umziehe bekommen sie das wieder... oh man, ich versteh gar nix mehr
Kaution zum Verschenken gibts nicht. Kaution ist doch Vermögen, d. h. der Mieter bekommt es irgendwann wieder ausbezahlt. Und deshalb nur Darlehen. Aber auch hier: erstmal musst du dein Vermögen einsetzen.

Zitat:
aber was ist mit einer küche? ich mein, kochen und so ist schon gut wenn man ein kind hat.
Dafür kannst du dann einen Antrag stellen, was sich aber, wenn du 6000 Euro über dem Vermögensfreibetrag liegst, erledigt haben dürfte.

Zitat:
-ohne provision findet man hier (mittelfranken) rein nix. ich find das richtig schade.
Dann musst du nachfragen, ob es da Hilfe gibt. Wobei sich das, wenn du Vermögen über dem Freibetrag hast, erledigt hat.

Zitat:
-d.h. mein sohn darf ein erspartes von 3100€ haben, ohne das es ihm einer wegnehmen kann? versteht mich nicht falsch, aber das ist das geld von ihm, und das möchte ich auf keinen fall für mich ausgeben.
Musst du auch gar nicht. Die Hilfe für ihn würde abgelehnt werden, nicht für dich.

Zitat:
also wenn ich meinen freibetrag errechne habe ich einen überschuss von ca. 6000€. wie läuft das dann ab
Dann musst du die 6000 Euro erstmal ausgeben. Also z. B. davon die Kaution bezahlen, die Küche, die Provision, Möbel etc. Außerdem gehe ich davon aus, dass du, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast, auch Elterngeld bekommst, das nicht nur 300 Euro hoch ist, oder?!

Zitat:
-wie ist das dann, wenn ich gar nicht arbeite? dann fehlt mir ja das geld vom job? wie läuft das dann ab? kann ich einfach sagen: so, ich hab jetzt keinen für meinen zwerg, ich bleib zuhause??? wie ist es wenn ich nach meiner elternzeit wieder VZ arbeite? was mach ich dann mit meinen keks? wenn ich meinen aushilfsjob schmeiße, wie ist das dann geldtechnisch *hilfe*
Zumindest das, was anrechnungsfrei ist, wird dir fehlen. Wenns hart auf hart kommt, kannst du jedenfalls sagen, dass du zuhause bleiben musst. Bzgl. Ende Elternzeit: wann ist denn das? Du musst ja deinem AG ein Datum genannt haben, wann du wiederkommst. Und jetzt habt ihr die Kita auch irgendwovon bezahlt. Wovon denn, wenn der Ex nicht viel verdient? Und wenn du wieder Vollzeit arbeitest, dann verdienst du doch auch wieder?!

Zitat:
-d.h. wenn KEIN einkommen (aushilfsjob) da ist, dann zahlen sie die versicherung?
Nein. Nochmal: Es wird dir einfach weniger Einkommen angerechnet. Wenn du aber kein Einkommen hast, musst du sehen, wie du die Kosten trägst.

Zitat:
-wie meinst du das? habe ja noch einen VZ vertrag. wenn ich dort nach meiner elternzeit wieder anfange, auf VZ, wohin mit dem knirps??? *ohje*
Na, in die Kita. Wie andere Kinder auch?! Verstehe grad dein Problem nicht.
Und das Jugendamt nimmt keine Kinder weg, nur weil die Mutter arbeiten will. Da müssten aber viele Kinder ins Heim!

Zitat:
könnt ihr mir sagen was ich beantragen muss/sollte bzw was mir/uns geldtechnisch zusteht damit ich weis mit wieviel wir rechnen können.
Wenn du über dem Vermögensfreibetrag liegst? Ggf. erstmal gar nichts.
Vielleicht - je nach Höhe deines Elterngeldes - reicht ja auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag.

Aber dazu müsstest du mal die genauen Daten preisgeben. Also Einkommen des Ex, Elterngeld usw.

Turtle
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