| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo ihr lieben, ich habe ein (in meinen augen) großes problem, das wäre: mein mann und ich werden uns trennen, wir haben einen gemeinsamen sohn (17monate), ich arbeite als aushilfe (verdienst max. 400€), bin in elternzeit die noch 1,5jahre dauert und stehe nun richtig auf dem schlauch. der eine erzählt das, der andere das.... fakt ist, das ich mit meinen zwerg eine eigene wohnung suche (vom amt wurde mir gesagt max. 2zi, 65qm und 430€ WM). wie läuft das nun alles ab? hier meine fragen die eine antwort suchen: KIND: -wenn ich arbeite, wohin mit zwerg? kindergarten (wer zahlt den)? -vollzeitjob mit kind? AUTO: -darf ich ein auto besitzen? -wer zahlt versicherung/steuer etc? ich oder das amt? hab gehört das amt zahlt 30€ pauschale... WOHNUNG: -wirklich nur 2 zimmer oder dürfen es auch mehr sein (3 zimmer, damit mein kleiner sein eigenes hat)? -zahlt das amt die kaution? -wie komme ich an meine möblierung? meinen mann gehört unser (fast) ganzer hausstand! -wenn wohnung über makler, wer zahlt provision? ERSPARTES: -muss man wirklich alles angeben? (habe echt hart dafür gespart und das wäre wirkl mein notgroschen!!!!) -sparbuch von kind wird mit angerechnet? ich brauch eine aufklärung von a-z... stehe wirklich im regen... bitte um antworten. lieben dank... ps.: kann man es alleine als alleinerziehende mutter mit einem kind, aushilfsjob schaffen??? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Als erstes mal hast du Anspruch auf Unterhalt von Deinem Mann für Dich und das Kind!!! Dieser ist immer vorrangig durchzusetzen! Wohin mit dem Zwerg? Kita, Tagesmutter etc. Beim Jugendamt gibt es da Hilfe bzgl. der Kosten. Auto: ja mit Wert bis ca 7500 Euro. Versicehrung und Steuern musst Du selber zahlen. Dafür hast du den Freibetrag auf Erwerbseinkommen. Wohnung: geht nicht um die Größe, sondern vorrangig um die Kosten. Wenn die Wohnung über der Vorgabe ist, dann zahlst Du die Differenz selber, ebenso Kaution etc. Möblierung: der Hausstand muss geteilt werden! Provision: nur in absoluten und nachweisbaren Ausnahmefällen. Erspartes: Freibetrag 150 Euro x Lebensalter + 750 Euro. Für das Kind Grundfreibetrag 3100 Euro. SGB 2 - Einzelnorm Hört sich vielleicht hart an, aber Notgroschen sind dafür da, dass man sie in NOTSITUATIONEN einsetzt. Und das scheint ja wohl eine zu sein, oder?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||||
| |||||
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das Amt zahlt Kaution als Darlehen, wenn die Wohnung vom Preis her angemessen ist. Die Möbel müsst ihr euch teilen. Ihr wart verheiratet, d. h. euch gehört alles zur Hälfte. Kinderzimmer muss er eh rausrücken und ansonsten auch die wichtigsten Sachen, die auch das Kind mit betreffen, als z. B. Waschmaschine usw... Makler ist nur in absoluten Notfällen. Da müsstest du schon in München, Hamburg oder Frankfurt suchen, wo es überhaupt keinen freien Wohnraum gibt. Läuft der Mietvertrag auf euch beide? Was ist mit Unterhalt? Wieso zieht er nicht aus? Zitat:
Auch das Vermögen des Kindes wird natürlich mit geprüft. Du willst ja auch für das Kind Leistungen haben. Zitat:
Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| Als erstes mal hast du Anspruch auf Unterhalt von Deinem Mann für Dich und das Kind!!! Dieser ist immer vorrangig durchzusetzen! -für unseren zwerg würde er unterhalt in höhe von 225€ zahlen. ihn müssen ja noch 900€ selbstbehalt bleiben. somit fällt der unterhalt für mich flach. Wohin mit dem Zwerg? Kita, Tagesmutter etc. Beim Jugendamt gibt es da Hilfe bzgl. der Kosten. -ich habe bis jetzt vom jugendamt nur negatives gehört. zb: wenn der vater dies und das hat, dann können sie dir das sorgerecht "entziehen". das wäre das schlimmste was passieren könnte... Auto: ja mit Wert bis ca 7500 Euro. -das ist gut. mein auto ist max. noch 6000€ wert. Versicehrung und Steuern musst Du selber zahlen. Dafür hast du den Freibetrag auf Erwerbseinkommen. -freibetrag erwerbseinkommen? *bahnhof* heißt das, dass sind die 160€ die ich dazu verdienen darf? hab mal gelesen das sie versicherung in höhe von 30€ pauschale bezahlen + fahrtkosten zur arbeit? *falschinformiert* Wohnung: geht nicht um die Größe, sondern vorrangig um die Kosten. Wenn die Wohnung über der Vorgabe ist, dann zahlst Du die Differenz selber, ebenso Kaution etc. -wie ist das mit kaution=darlehen? legen die das dann aus? klar wenn ich umziehe bekommen sie das wieder... oh man, ich versteh gar nix mehr Möblierung: der Hausstand muss geteilt werden! -also waschmaschine, trockner, schrank und sofa hab ich. mein zwerg hat sein kinderzimmer. aber was ist mit einer küche? ich mein, kochen und so ist schon gut wenn man ein kind hat. Provision: nur in absoluten und nachweisbaren Ausnahmefällen. -ohne provision findet man hier (mittelfranken) rein nix. ich find das richtig schade. Erspartes: Freibetrag 150 Euro x Lebensalter + 750 Euro. Für das Kind Grundfreibetrag 3100 Euro. -d.h. mein sohn darf ein erspartes von 3100€ haben, ohne das es ihm einer wegnehmen kann? versteht mich nicht falsch, aber das ist das geld von ihm, und das möchte ich auf keinen fall für mich ausgeben. SGB 2 - Einzelnorm Hört sich vielleicht hart an, aber Notgroschen sind dafür da, dass man sie in NOTSITUATIONEN einsetzt. Und das scheint ja wohl eine zu sein, oder? -dafür sind notgroschen da. das ist war. eben, wenn nicht jetzt wann dann? also wenn ich meinen freibetrag errechne habe ich einen überschuss von ca. 6000€. wie läuft das dann ab? bitte helft mir...__________________ |
|
#5
| |||
| |||
| Frag beim Jugendamt nach wegen Hilfe. Ansonsten kannst du aber auch notfalls die Arbeit aufgeben, bis zum 3. LJ des Kindes ist dir keine Arbeit zumutbar, wenn du keine Kinderbetreuung hast. -wie ist das dann, wenn ich gar nicht arbeite? dann fehlt mir ja das geld vom job? wie läuft das dann ab? kann ich einfach sagen: so, ich hab jetzt keinen für meinen zwerg, ich bleib zuhause??? wie ist es wenn ich nach meiner elternzeit wieder VZ arbeite? was mach ich dann mit meinen keks? wenn ich meinen aushilfsjob schmeiße, wie ist das dann geldtechnisch *hilfe* Du darfst ein Auto von angemessenem Wert (ca. 7500 Euro) haben. Steuern, Benzin usw. musst du selbst zahlen, Versicherungskosten werden von vorhandenem Einkommen abgezogen. Wenn es kein Einkommen gibt, wird aber auch nichts abgezogen. -d.h. wenn KEIN einkommen (aushilfsjob) da ist, dann zahlen sie die versicherung? Natürlich. Es ist nur nicht einfach, wieder aus dem ALG 2 rauszukommen als alleinerziehende Mutter. -wie meinst du das? habe ja noch einen VZ vertrag. wenn ich dort nach meiner elternzeit wieder anfange, auf VZ, wohin mit dem knirps??? *ohje* aber es ist aufbauend zu wissen, das es machbar ist. könnt ihr mir sagen was ich beantragen muss/sollte bzw was mir/uns geldtechnisch zusteht damit ich weis mit wieviel wir rechnen können. |
|
#6
| |||||||||||
| |||||||||||
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und das Jugendamt nimmt keine Kinder weg, nur weil die Mutter arbeiten will. Da müssten aber viele Kinder ins Heim! Zitat:
Vielleicht - je nach Höhe deines Elterngeldes - reicht ja auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Aber dazu müsstest du mal die genauen Daten preisgeben. Also Einkommen des Ex, Elterngeld usw. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hartz 4, hartz 4 alg 2 einkünfte |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Trotz Einkommen, Hartz 4? | usagilein | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 1 | 23.07.2010 15:08 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind | nebom76 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 06.02.2010 11:38 |
| Rückwirkend Hartz IV | oxxxenbrust | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 08.11.2009 23:08 |
| Hartz IV-Empfängerin möchte mit einem Unterhaltspflichtigen Mann zusammen ziehen | u-medi | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 14.09.2009 16:18 |
| Hartz 4, alleinerziehend, Umzug, Renovierungskosten? | Schwarze Rose | einmalige Beihilfen | 5 | 17.08.2009 15:18 |