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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.12.2009, 21:17
Oli Oli ist offline
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Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 3
Standard Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.)

Hallo,

ich bin Alkoholiker, dass ist der ARGE aber noch nicht bekannt!
Jetzt aber wird's eng für mich, da mich die ARGE nicht mehr in Ruhe lässt! Mit Maßnahmen etc. pp.
Ich bin aber nicht im Stande, nur irgendetwas zu machen.

Ich weiß, dass Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist.
Ich weiß, dass die ARGE mich nicht zwingen kann, eine Therapie oder sonstiges zu machen!


Meine Fragen:
Was darf die ARGE mit mir machen?, was kann mir passieren?

Die ARGE darf mich zu gewissen Ärzten schicken um das prüfen zu lassen, aber na und, dann sagt es ebend ein Arzt dass ich ein ALKI bin!
Die ARGE kann mich auch zu einem Gespräch bei der Suchtberatung schicken etc. pp.
Aber was hat sie im Endeffekt davon, weil die mich sowieso nicht zwingen können!?


Meine Krankheit ist nun mal eine Krankheit, was muss ich anstellen, damit mich die ARGE in Ruhe lässt? Also keine Sanktionen oder etc. pp.
Welche Rechte habe ich?
Was kann die ARGE aber trotzdem machen?
Wie wehre ich mich?
Usw.?


ps:;
Ich will nur die/meine rechtliche Situationen wissen,,, und nicht was besser für mich wäre a la Therapie etc. pp.



Beste Grüße
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  #2  
Alt 04.12.2009, 23:16
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Wenn die Krankenheit so schwerwiegend ist, dass du nicht arbeiten kannst, dann kannst du Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Je nachdem, was die Rentenstelle zu deinem Grad der Erkrankung sagt, bekommst du dann Rente. Wenn die nicht reicht, aufstockend Sozialhilfe und Grundsicherung. Da diese Leistungen vom Sozialamt kommen, hast du dann mit der ARGE nichts mehr zu tun.

Oder wolltest du was anderes hören?

Turtle
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  #3  
Alt 05.12.2009, 09:31
Oli Oli ist offline
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Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn die Krankenheit so schwerwiegend ist, dass du nicht arbeiten kannst, dann kannst du Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Je nachdem, was die Rentenstelle zu deinem Grad der Erkrankung sagt, bekommst du dann Rente. Wenn die nicht reicht, aufstockend Sozialhilfe und Grundsicherung. Da diese Leistungen vom Sozialamt kommen, hast du dann mit der ARGE nichts mehr zu tun.

Oder wolltest du was anderes hören?

Turtle
Hallo Turtle,

nein, was anderes wollte ich nicht hören, nur das Problem wird sein, ob das so einfach sein wird!

Ich schätze mal, es wäre ratsam vorher noch zum Psycho zu gehen ................




Beste Grüße
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  #4  
Alt 05.12.2009, 09:44
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Und der Psycho wird Dir genau das sagen was Du nicht hören willst. Nämlich Du sollst es erst mal mit einem Alkoholentzug versuchen.

Angela
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  #5  
Alt 05.12.2009, 09:55
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Beiträge: 3.091
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Und der Psycho wird Dir genau das sagen was Du nicht hören willst. Nämlich Du sollst es erst mal mit einem Alkoholentzug versuchen.

Angela
Ein guter Psychologe wird genau das nicht tun, denn er weiss das man einem Süchtigen nicht helfen kann, der noch nicht bereit ist für den Entzug.
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  #6  
Alt 05.12.2009, 10:20
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Beiträge: 1.166
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Ich hoffe aber nciht das der Alkoholkranke nur deshalb mit seiner Erwerbsminderugnsrente durchkommt, weil er im Moment sich nicht helfen lassen möchte.

Ich hab manchmal so massive Probleme mit meienr Gesundhet und wäre auch gern in Erwerbsminderungsrente gegangen. Mir hat man aber schon gesagt das meine Erkrankungen kein Grund sind eine solche Rente zu bekomemn.

Na dann werde ich doch Alkoholiker und lasse mir auch nicht helfen.

Es soll niemand von mir denken das ich was gegen Alkoholkranke Menschen habe. Aber ich denke doch das man bevor man ihm eine Rente zugesteht doch erst mal, auch wenn vorsichtig, versucht das er selbst drauf kommt das er Hilfe benötigt. Die Rente allein ist keine Hilfe. Dann hat er ja gar keinen Anreiz merh mit dem Alkohol aufzuhören.

Angela
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  #7  
Alt 05.12.2009, 10:31
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Beiträge: 3.091
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Angela sowas wirst Du niemals nach vollziehen können, ausser Du besitzt selber ein kleines Laster oder eine Sucht.

Einfach mal eben mit einer Sucht aufhören geht nicht, sag mal einer Magersüchtigen sie soll essen oder einer Fettsüchtigen sie soll aufhören zu Essen, dass geht nicht.

Diese Menschen machen sich auch die Gesundheit kaputt und sind je nach schwere der Sucht nicht erwerbsfähig.
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  #8  
Alt 05.12.2009, 10:44
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Beiträge: 4.005
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Ob der TE wirklich nicht arbeitsfähig ist müßte durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden. Da reichen einseitige Meinungsbekundungen des Hilfsempfängers nicht aus.

Und aus diesem Gutachten ergäben sich die nächsten notwendigen Schritte

- Arbeitsaufnahme bzw. Maßnahmen der Arge um wieder in Arbeit zu kommen falls der TE arbeitsfähig ist

oder

- Einschaltung der Rentenstelle je nach Grad der Erkrankung.

Da der TE diesen Entscheidungsprozeß zu verhindern sucht geht er natürlich das Risiko ein daß er wie bisher als "arbeitsfähiger Hilfsempfänger" betrachtet wird, warum sollte ein ARGE Mitarbeiter auch etwas anderes annehmen, und im Falle der Nichterfüllung von auferlegten Maßnahmen entsprechend sanktioniert würde.
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  #9  
Alt 05.12.2009, 10:54
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Mir brauchst Du nichts über alkholkranke Menschen erzählen. Mein Freund ist trockener Alkoholiker.

Ich habe mich sicherlich falsch ausgedrückt.

Natürlich soll dieser seine Rente bekommen wenn ausgiebige Gespräche mit ihm geführt wurden in denen festgestellt wird, das er wirklich nciht mehr in der Lage ist seinen Alkoholkonsum enzuschränken bzw. ganz aufzuhören. Ich bin auch dafür wenn er trotz eines Alkoholentzugs Folgeschäden hat, soll er genau wie mein Freund seine Rente bekommen.

Aber nur zu sagen ich will mir nicht hlfen lassen und er bekommt seine Rente.

Gut, das Beispiel hinkt vieleicht. Aber ich suche schon seit mehreren Jahren Arbeit. Habe alles versucht um wieder in Arbeit zu kommen . Hier "erlaubt" man mir ja auch nciht das ich das Bewerben wegen Sinnlosigkeit lasen soll und das ich trotzem ALG II bekomme. Ich brauche nicht merh soviel Bewerbugnen nachzuweisne wie jemad der gerade arbeitslos geworden ist, aber ich soll es nicht ganz sein lassen.

Früher war ich auch dick und konnte das Essen nicht sein lassen. Dann wurde ich das erste mal arbitslos udn man sagte mir das ich zu dick bin. Dann habe ich fast gar nichts mehr gegessen und empfand mich immer noch zu dick. Also Du siehst, ich war sowohl fettsüchtig, als auch magersüchtig.
Habe mir deshalb auch einen entzündeden Darm geholt. Also damit brauchst Du mir also nicht zu kommen.

Angela
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  #10  
Alt 05.12.2009, 11:38
Benutzerbild von grünspan
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Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 398
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Moin Oli,

wie du vielleicht weisst, ist Alkoholismus eine Krankheit bei der der Betroffene versucht mit allen Mitteln krank zu bleiben...
Das´ bei dir nicht anders..wie ich lese..

das mit der Erwerbsminderungsrente ist nicht so einfach, da musst du schon ziemlich durchgefeiert sein

Im übrigen wird die ARGE dich vermutlich in Ruhe lassen...
wer will schon jemanden in ´ne Maßnahme oder gar einen Arbeitsplatz stecken, der vollkommen unzuverlässig, voller nölendemSelbstmitleid, schuldzuweisend und trotzdem voller Anspürche ist, dazu morgens ne Fahne hat, torkelt, lallt und dazu daß er ´ne MENGE Unsinn erzählt, sich permanent selbst gefährdet...
Ausserdem wird dich keiner Ernst nehmen, mit deinen geäußerten Wünschen oder Vorstellungen.

Wer glaubt schon was -auch nüchtern - aus einem verblubberten Kopf kommt..

Also: Schenk ein, mach Striche und dreh noch ein paar Runden


und spül zusammen mit dem letzten Rest Selbstachtung deine Gesundheit in den Orkus...

Du kannst aber auch......wenn du der bei dir tief sitzende Angst vor Veränderung entgegentritts - ganz was anderes bekommen....

Nämlich das Gegenteil von dem Trockenkotzenden , von dem Spiegelbild mit Augen aus Sickergruben voller Blut, die dich morgens aus dem Spiegel anstarren,
von den jammernden unrasierten aufgequollenem,unzufriedenem, entzügigen, der wieder total abgestürzt ist, wieder versagt hat, wieder unangenehm aufgefallen, dessen Denken vergiftet und Schlaf gestört ist..

Nämlich...wieder Kraft und Lebensfreude, Mitgefühl und Empathie, Anerkennung (auch für kleine Schritte), Selbstbestimmtheit, das Gefühl, daß DIR jemand zuhört und dich dabei Ernst nimmt, das die Körperfunktionen wieder so sind, wie sie sein sollen...

Echtes Lachen und natürlich auch echten Frust-nicht das alkbedingte Gegreine - den man aber aushalten kann....

Positive Rückmeldungen von -noch(??) verbliebenen Freunden und Bekannnten, Verwandten und (Ex) Partnern..Nachbarn, Ex-Arbeitgebern..und sogar von ARGE SB

..indem DU wieder selbst bestimmt in welche Richtung du gehst..und nicht die Flasche...

....Wenn DU es dir wert bist....

alle anderen gucken nur zu!!
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