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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Ich habe Ende März mein Studium beendet und einen Antrag auf ALGII gestellt. Dies wurde mir nur als Darlehen bewilligt, da mir ein Erbpflichtanteil an einem Haus gehört. Widerspruch läuft. Nun zum eigentlichen Thema: Ich möchte Ende Juni/Anfang Juli für ein paar Monate ins Ausland und dort reisen und arbeiten. Ich habe auch schon ein Visum beantragt, warte jedoch noch darauf (kann ca. 6 Wochen dauern). Meiner Arbeitsvermittlerin habe ich dies auch gesagt. (War das etwa schon ein Fehler?) Gerade eben rief mich der Arbeitgeberservice an und bot mir eine 20h Stelle im Nachbarort an. Da ich bisher keinerlei Erfahrungen im Umgang mit den Arbeitsämtlern hatte, antwortete ich auf die Frage, ob ich denn Interesse hätte, zunächst mit der Antwort, dass ich etwas in Vollzeit suche. Ist ja auch so. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eingehen muss. Ok, seh ich ein. Als ich ihr dann sagte, dass ich im Juni ins Ausland möchte, wurde sie ziemlich unfreundlich und meinte, dass ich dann gar keinen Anspruch auf ALGII haben dürfte, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Aber ist es denn nicht dasselbe, als wenn ich im Juni eine Beschäftigung aufnehmen würde und bis dahin zur Überbrückung Leistungen beziehen würde?? Sie meinte dann gleich, dass sie mit meiner Arbeitsvermittlerin sprechen wird....Heißt das jetzt schon,dass ich eine Sperre bekomme? Irgendwie fühle ich mich grad in meiner Freiheit sowas von beschnitten, mehr als durch die eh schon sehr geringen Zahlungen. |
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#2
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| Das ist Unsinn. Die Verfügbarkeit ist beim Alg II im Gegensatz zum Alg I keine Anspruchsvoraussetzung. Du musst aber beim Alg II jede zumutbare Arbeit annehmen, auch wenn es nur zur Überbrückung bis zu deinem "Abflug" ist. |
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#3
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| Damit hätte ich ja überhaupt kein Problem,allerdings bekomm ich ja dann,wenn ich nach einem Monat kündige, eine Sperre. Und um die zu vermeiden möchte ich erst gar nix annehmen. Ich glaub ich werde meine Abreise so weit wie möglich vorziehen um dem ganzen Wirrwarr hier so schnell wie möglich zu entgehen. |
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#4
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| Zitat:
Sperren gibt es m.W. nach nur beim ALGI. Im ALGII gibt es Sanktionen in unterschiedlicher Höhe (%) je nach "Vergehen". Wenn du im Ausland weilst, hättest du aber eh keinen Anspruch auf ALGII, von daher ist es doch sowieso egal mit der "Sperre", du musst lediglich deine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen - Kündigungsfrist - gegenüber dem Arbeitgeber einhalten. |
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#5
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| Zitat:
Könnten sie mir irgendeinen § oder dergleichen nennen, auf den ich mich berufen könnte? Bzw. wo finde ich etwas zu den Sanktionen? |
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#6
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| § 31 sgb ii. |
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| Stichworte |
| alg 2, ausland, sperre |
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