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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.07.2009, 22:58
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Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 5
Standard ALG2 und Erbschaft

Hallo zusammen,

seit Januar beziehen wir (Mama, Papa und Kind) ALG2, da meine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht ausreichen. Bisher hatten wir mit der ARGE schon einigen Stress und einen Ordner voller Briefe. Problematisch sind neben der Selbständigkeit vor allem, daß wir ein Eigenheim besitzen.

Nach knapp 6 Monaten haben wir einen WBA eingereicht, der auch bewilligt wurde bis zum Ende des Jahres.

Jetzt kam eine Nachricht, daß ich von einer verstorbenen Tante eine Erbschaft von ca. 20.000 bekommen soll. Dieses käme uns sehr gelegen, besonders weil das Eigenheim noch mit erheblichen Schulden belastet ist und die Tilgung der Schulden in letzter Zeit sehr schwer war. Ausserdem sind noch Arbeiten am Haus notwendig, um ein eigenes Zimmer für unser Kind fertigzustellen.

Mir stellt sich jetzt die Frage was jetzt auf uns zukommt, bzw. was wir machen sollten.

Auf der einen Seite hätten wir einen Freibetrag beim Vermögen von 15.700 EUR, wenn meine Rechnung stimmt.
Auf der Anderen Seite habe ich gelesen, daß Geldzufluss (auch Erbe) während dem ALG2 Bezug als Einnahme gewertet wird und kein Freibetrag angerechnet wird.
Gelesen habe ich aber auch, daß es sich bereits um Vermögen gehandelt hat als es noch der Verstorbenen gehört hat und wenn der Erbteil ausgezahlt wird immer noch Vermögen bleibt, auf das auch ein Freibetrag gilt.

Sollten wir uns jetzt schleunigst bei der ARGE "abmelden", bevor das Erbe ausgezahlt wird? Rechnet die ARGE das Erbe womöglich auf die vergangenen Monate rückwirkend als Einnahme an?

Wenn wir genügend Einkommen für den Lebensunterhalt hätten, würden wir ca. die Hälfte des Erbes für notwendige Arbeiten am Haus und fast den Rest an Tilgung der Darlehen hergeben. Ausserdem bekommt die Krankenkasse noch ca. 2000 EUR von letztem Jahr. Habe aber keine Ahnung was die ARGE davon halten würde, da das Erbe ja dann "weg" wäre und wir weiterhin Leistungen beziehen würden.

Würde mich freuen, wenn jemand was zu dem Thema sagen könnte.
Viele Grüße
Chris
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  #2  
Alt 26.07.2009, 23:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Das Erbe ist Einkommen und daher entsprechend anzurechnen. Die Abmeldung nutzt gar nichts, das wäre ein Verzicht, um die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung zu umgehen. Ein solcher Verzicht ist gem. § 46 Abs. 2 SGB I unwirksam, hilft euch also gar nicht.

Turtle
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  #3  
Alt 26.07.2009, 23:26
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Beiträge: 5
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Hallo! Danke für die schnelle Antwort.

Wird dann auf ein Erbe kein Freibetrag angerechnet, auch wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist?

Es wird komplett auf die kommenden 12 Monate als Einnahme verteilt?
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  #4  
Alt 27.07.2009, 06:25
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Die Abmeldung nutzt gar nichts, das wäre ein Verzicht, um die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung zu umgehen. Ein solcher Verzicht ist gem. § 46 Abs. 2 SGB I unwirksam, hilft euch also gar nicht.
Aber doch nur, wenn in absehbarer Zeit wieder ALGII beantragt werden würde, oder?
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  #5  
Alt 27.07.2009, 11:47
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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So sehe ich das auch. Man kann sich abmelden, muss natürlich eine Zeit vom Erbe leben. Das heißt aber nicht, dass man dann vom Erbe auf ALG II Niveau leben muss. Sollten sich in dieser Zeit also z.B. Reparaturen/Umbauten am Haus als notwendig erweisen, so können die natürlich durchgeführt werden. Wann und ob man dann wieder ALG II beantragen muss, hängt natürlich auch gerade bei Selbstständigen sehr stark von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, so manche, optimistische Prognose muss heute leider nach unten korrigiert werden.
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  #6  
Alt 28.07.2009, 09:17
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Beiträge: 5
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Wenn ich das richtig verstehe, war meine Sorge also unbegründet, dass das Erbe auch auf die vergangenen Monate rückwirkend als Einnahme gewertet wird?

Gibt es denn eine Empfehlung?
- kurz vor Auszahlung des Erbes bei der ARGE abmelden? oder
- warten bis zur Auszahlung des Erbs und die ARGE darüber informieren?
Macht es einen Unterschied?

Wir wollen und werden nach Erhalt des Erbes keine Leistungen von der ARGE beziehen. Wie schon geschrieben ist ein Teil aber schon für wichtige bzw. länger geplante Ausgaben "verplant".

Wenn man die wirtschaftliche Zukunft und damit die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit eher pessimistich sieht, könnte es passieren, dass wir trotzdem innerhalb der nächsten 12 Monate einen Antrag bei der ARGE stellen müssen - geplant ist das nicht, aber wir haben auch nicht damit gerechnet, als wir das Haus gekauft haben. Dann käme die Frage, was die ARGE über die Verwendung des Erbes sagt.
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  #7  
Alt 28.07.2009, 10:48
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Ich würde mich auf jeden Fall abmelden bevor das Erbe zufließt, das vermeidet Diskussionen.
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  #8  
Alt 28.07.2009, 11:17
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Beiträge: 5
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Kann ich das denn einfach machen - abmelden?
Oder kommen dann Nachfrage, z.B. warum und wovon wir den Lebensunterhalt bestreiten wollen?
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  #9  
Alt 28.07.2009, 11:23
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Beiträge: 3.120
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Natürlich kannst Du Dich einfach abmelden, das warum geht die ARGE nichts an. Du wirst der ARGE aber sicher bis zum Abmeldetag nachweisen müssen, dass während des Bezugs von ALG II keine nicht gemeldeten Einnahmen erzielt wurden. Dazu wird ARGE Dich dann schon auffordern, aber das ist ja kein Problem.
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alg, erbe, freibetrag, schulden

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