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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Morgen zusammen, werde am 01.10.2009 Arbeitslos, habe also Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (Aleinverdiener, Frau zwei Kinder) nach dem Arbeitslosengeld-Rechner würde ich 1000Euro Arbeitslosengeld bekommen,das würde aber zum leben nicht reichen, habe ich einen Anspruch auf ALG 2? Jetzt noch was hab eventuell eine Aussicht auf einen Job, der Verdienst wäre ca.1440 Brutto und ca.1148 Euro Netto, hab ich dann eventuell auch Anspruch auf ALG2? Da unsere Eigentumwohnung schon 548+43 Heitzung im Monat kostet. 86 qm 3,5 Zimmer laut diesen ALG2 Rechner würde mir ca. 590 Euro zu stehen, ist das richtig? Bitte um Hilfe! |
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#2
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| Bei den Kosten für die Eigentumswohnung ist die Tilgung rauszurechnen. ALG1 ist unter sonstigem Einkommen einzugeben. Bei einem neuen Job hättest Du wenn jetzt schon ein Anspruch besteht, wahrscheinlich immer noch Anspruch, da dann ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen gewährt wird. |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Wie hoch ist den dein/euer Wohngeldanspruch? Wie alt sind deine Kids? |
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#5
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| Also Wohngeldanspruch ist 135 Euro, Kinder 6 und 8 Jahre |
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#6
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| Zitat:
Beim ALG2 werden beim Wohneigentum nur die Tilgunszinsen und die Betriebs- Neben- und Heizkosten übernommen. Die eigentliche Kreditrate bleibt unberücksichtigt. |
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#7
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| Den Betrag für die Kosten der Eigentumswohnung kann bei der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt werden. Da diese sowohl Zinsen- als auch Tilgungsbeträge beinhaltet. Sofern du ALG I bekommen solltest würde ich dir empfehlen einen Erhöhungsantrag auf WoG zu stellen und dann zusätzlich einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu stellen. |
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