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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Leser, ich bin leider seit dem Abschluss meines Studiums ALG2 Empfänger. Jetzt habe ich eine Vollzeitbeschäftigung gefunden und werde am 15.08.11 die Arbeit aufnehemen. Das Arbeitsamt wurde bereits von mir darüber informiert. Meine Frage ist nun wie es mit dem Bezug des ALG2 für den Monat August aussieht. Ich werde voraussichtlich Ende August einen Teillohn für den Zeitraum ab dem 15.08.11 erhalten. Wie lange habe ich Anspruch auf ALG2 und muss ich dem Arbeitsamt dann den anteiligen Monat zurückzahlen? Ich soll nun eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen und einreichen. Mir wurde auch mitgeteilt, dass ich im Falle einer Rückzahlung ein Darlehen aufnehmen kann. Bitte entschuldigt meine Fragen, wenn sie blöd sind. Doch ich kenne mich in diesem Bereich absolut nicht aus. Danke für eure Antworten! |
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#2
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| Das ist ganz einfach. Bekommst du dein Gehalt für den Monat August (ab 15.08.) noch im Monat August ausgezahlt (30. oder 31.08), dann musst du das überzahlte Hartz IV (natürlich nur das Geld ab 15.08.) zurückzahlen. Bekommst du dein Gehalt z. B. erst am 01.09. oder später, dann brauchst du gar nichts zurückzuzahlen (Zuflussprinzip). |
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#3
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| Der Teillohn den du im August noch bekommst, wird mit deinem ALG 2 verrechnet. Daraus ergibt sich dann inwieweit du noch bedürftig bist und es wird voraussichtlich zu einer Rückforderung des zuviel gezahlten Geldes kommen. Bekommst du den ersten Lohn aber erst im September, mußt du für August nix zurückzahlen. |
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| alg 2, darlehen, rückzahlung |
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