Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.08.2011, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2011
Beiträge: 1
Standard Alg2 Rückzahlung und Darlehen bei Arbeitsaufnahme

Hallo liebe Leser,

ich bin leider seit dem Abschluss meines Studiums ALG2 Empfänger. Jetzt habe ich eine Vollzeitbeschäftigung gefunden und werde am 15.08.11 die Arbeit aufnehemen. Das Arbeitsamt wurde bereits von mir darüber informiert. Meine Frage ist nun wie es mit dem Bezug des ALG2 für den Monat August aussieht. Ich werde voraussichtlich Ende August einen Teillohn für den Zeitraum ab dem 15.08.11 erhalten. Wie lange habe ich Anspruch auf ALG2 und muss ich dem Arbeitsamt dann den anteiligen Monat zurückzahlen? Ich soll nun eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen und einreichen. Mir wurde auch mitgeteilt, dass ich im Falle einer Rückzahlung ein Darlehen aufnehmen kann.

Bitte entschuldigt meine Fragen, wenn sie blöd sind. Doch ich kenne mich in diesem Bereich absolut nicht aus.

Danke für eure Antworten!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.08.2011, 11:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 429
Standard

Das ist ganz einfach. Bekommst du dein Gehalt für den Monat August (ab 15.08.) noch im Monat August ausgezahlt (30. oder 31.08), dann musst du das überzahlte Hartz IV (natürlich nur das Geld ab 15.08.) zurückzahlen. Bekommst du dein Gehalt z. B. erst am 01.09. oder später, dann brauchst du gar nichts zurückzuzahlen (Zuflussprinzip).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.08.2011, 11:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Ort: im Osten
Beiträge: 421
Standard

Der Teillohn den du im August noch bekommst, wird mit deinem ALG 2 verrechnet. Daraus ergibt sich dann inwieweit du noch bedürftig bist und es wird voraussichtlich zu einer Rückforderung des zuviel gezahlten Geldes kommen. Bekommst du den ersten Lohn aber erst im September, mußt du für August nix zurückzahlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 2, darlehen, rückzahlung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Volksentscheid zu SGB §45 - Rückzahlung ALG2 worldi Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 13 24.01.2011 06:18
hauseigentümer - alg2 wohl nur als darlehen s.seibelt Hartz IV 4 - ALG II 2 15 27.10.2009 13:54
ALG2 Rückzahlung? Pennywise Hartz IV 4 - ALG II 2 5 31.03.2009 16:47
Eltern Rückzahlung von ALG2 jewi1904 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 30.03.2009 11:38
Eltern Rückzahlung von Heizkosten aus Zeit vor ALG2 hartz5 Kosten der Unterkunft 10 29.01.2009 19:09


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:59 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0