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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.01.2010, 22:21
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Registriert seit: 08.11.2009
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Ausrufezeichen ALG2 oder ALG1 wer ist Zuständig für meine schwester

Hallo Ihr lieben
ich habe naja bessergesagt meine schwester hat 2 Probleme mit der ARGE

Zu dem 1 problem

Ich war mit meiner Schwester bei der ARGE1
Da sie vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen hat (schwanger in der 18 woche)und weil ihr Arbeitsvertrag 28.2.10 ausläuft und nicht verlängert wird. die haben zu uns gesagt das die ARGE1 nicht zuständig seih für sie,sie solle doch bitte zur ARGE2 gehen,was wir denn auch gemacht haben aber die liebe ARGE2 hat uns gesagt das sie auch nicht für meine schwester zuständig sind Was sollen wir denn jetzt machen

und dazu kommt noch das meine schwester mit ihrem freund der seit dem 1.1.10 auch Arbeitslos ist auch noch ihre wohnung laut vermieter kündigen muss da der vermieter der meinung ist die wohnung wäre zu klein für sie wenn das baby da ist und die vermieterin keine lust auf baby geschrei hat!!! das haben wir der ARGE 1 und 2 gesagt aber das interessierte die nicht wirklich!


Was sollen wir denn jetzt tun und wer ist denn nun für sie zuständig und was steht ihr Überhaupt zu


Ich hoffe ihr könnt uns helfen wir sind für jeden tipp/rat dankbar


Liebe grüße nicebabe
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  #2  
Alt 26.01.2010, 22:26
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Wielange hat sie gearbeitet bei der Firma?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 26.01.2010, 22:29
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Beiträge: 16
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Genau 1,5 Jahre
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  #4  
Alt 26.01.2010, 22:32
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Dann hat sie Anspruch auf ALG I, wenn der Vertrag ausgelaufen ist. Falls das nicht sonderlich hoch sein sollte ggf auch noch zusätzlich auf ALG II. Bekommt der Freund ALG I?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 26.01.2010, 22:33
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Und was hat sie jetzt für ein Problem? Momentan bekommt sie doch sicherlich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, auf alle Fälle noch bis Ende Februar und der Freund bekommt sein ALG 1.

Die Wohnung braucht sie nicht zu kündigen, wenn die Vermieterin meint, dass sie einen Kündigungsgrund hat, dann kann sie ja kündigen. Ich kann allerdings keinen Grund, der vor einem Gericht Bestand hat, erkennen. Eine Überbelegung läge nämlich vor, wenn jede Person WENIGER als 9 bis 10 qm zur Verfügung hätte:

Mietrecht-Lexikon - Überbelegung

Ist die Wohnung etwa unter 30 qm groß?! Bestimmt nicht, oder?

Wenn ihre Befristung jetzt ausläuft, dann muss die Frauenärztin das Beschäftigungsverbot aufheben, denn dann ist deine Freundin nicht mehr beschäftigt und braucht deshalb kein Verbot. Die Frauenärztin muss ein Attest ausstellen, was deine Freundin noch arbeiten darf und was nicht. Mit diesem Attest meldet sie sich arbeitslos und beantragt ALG 1. Und zwar bei der AGENTUR FÜR ARBEIT. Es gibt nämlich keine "ARGE1" und "ARGE2"!

Turtle
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  #6  
Alt 26.01.2010, 22:45
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Beiträge: 16
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Also sie bekommt keine Lohnfortzahlung weil ihr Arbeitgeber gesagt hat das Sie zur Krankenkasse gehen soll aber die haben wiederum gesagt das,der Arbeitgeber Zahlen muss.
Macht er aber nicht!
Ja Ihr freund bekommt Arbeitslosengeld 1 aber der Antrag ist noch in Bearbeitung.

Die Wohnung ist 45 qm groß/klein 2 Zimmer

Und sorry das ich ARG1 und ARGE2 so bezeichne )

Aber ich habe die Abkürzung auf meinem infoblatt so stehen.
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  #7  
Alt 26.01.2010, 22:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Ob er will oder nicht, er muss aber:

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wie Sie die Entgeltfortzahlung berechnen

Wenn er nicht mag, dann möge sie sich einen Anwalt nehmen.

Du hast auf deinem Infoblatt "ARG1" und "ARGE2" stehen? Das glaube ich erst, wenn ich den Osterhasen in Persona sehe.

Turtle
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  #8  
Alt 26.01.2010, 22:57
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ups ich seh grad Das ich ARG geschrieben habe ich meinte natürlich ALG

Tipp fehler,bin halt Blond,ih darf das )
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  #9  
Alt 26.01.2010, 23:00
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Beiträge: 16
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Darfs sie trotzdem wegen Mehrbedarf ALG II Beantragen,da sie nicht wirklichviel Verdient
625€ ?????????
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  #10  
Alt 26.01.2010, 23:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 17.935
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Was bekommt der Freund an ALG 1 und wie hoch ist die Miete? Wie hoch ist ihr Brutto? Wie alt ist sie?

Turtle
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