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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ein Vorwort: Ich bin 20 und Lebe alleine, mein Vater hat mich zwangsräumen lassen (für die die sich wundern, regelmäßige angriffe aufeinander waren an der Tagesordnung) und in der Panik musste ich die erstbeste Wohnung beziehen. Ich beziehe kein Wohngeld da die Wohnung zu groß ist (55 quadratmeter) Ich hab keinen Abschluss, hab dennoch das Glück gehabt eine Ausbildungsstelle als Bürokaufmann zu finden, derzeit mache ich das EQJ welches noch bis September andauert, ab September fange ich mit der Ausbildung an und werde dann das BAB beantragen, ab da is alles kein problem mehr. Nur jetzt folgendes: Mein Vater hat ein Nettoeinkommen von 2000 Euro mtl. Ich beziehe: ALG2 (134 euro/Monat) und EQJ (212 euro) im Monat. Die Arge schrieb mir nun einen Brief dass mir ALG2 nicht mehr zustehen würde, 212 würden ja vollkommen ausreichen. Sehe ich das richtig das die nun erwarten das ich von 212 euro im MOnat Strom/Wasser/Nahrung bezahlen soll? Neben Bus, Telefon und sonstigen dingen (Kleidung ab und zu). Mein Vater ist bereits gezwungen (Nicht durch das Jugendamt aber auf Persönliche Drohungen meinerseits) meine Miete zu bezahlen, verschuldet sich allerdings massiv (ist im Minus) da meine Miete 420 euro WARM beträgt. Ich hab keinen PKW und bin auf drängen des Arbeitgebers darauf angewiesen gewesen etwas zu suchen was in einer guten Lage war oder in der nähe der Arbeit, die zwangsräumung war eine Woche entfernt also Zog ich schnell nach Bühl (innenstadtlage) um eine Perfekte Anbindung zu haben. Meine Momentanen kosten: 80 euro strom+wasser mtl 100 euro Monatlich Nahrung 40 euro Bus Monatskarte d.h sobald ich wirklich ALG2 gestrichen bekomme bin ich enorm im Minus, momentan spare ich beim essen dermaßen extrem das meine Gesundheit darunter leidet. Hab ich überhaupt noch Anspruch auf ALG2? Danke im Vorraus, Marvin |
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#2
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| Übrigens ein Asylantenheim wurde mir angeboten bei der Zwangsräumung angeboten, was nicht in Frage käme. Ich bin Sozial komplett verkümmert und wenn ich mal ausraste passiert mehr als nur Verbales, war deswegen auch schon in Psychiatrischer Behandlung. Wegen Bürokaufmann: Ich kann einen gewissen Status an Sozialem aufrechthalten, aber nicht 24stunden lang. |
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#3
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| Was ist mit Kindergeld? Bekommst Du das? Dein Vater zahlt die komplette Miete? |
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#4
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| Mein Vater ist momentan mietbürger und zahlt die Komplette Miete (420 euro) Kindergeld bekomme ich keines. |
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#5
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| dann solltest Du schnell dafür sorgen, dass Du Kindergeld bekommst. Zu beantragen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Dazu ist lediglich erforderlich, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist und das bist Du ja durch den ALG II Bezug. Wenn man Dich jetzt abgemeldet hat, müsstest Du Dich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitssuchend melden. Und mit dem EQJ-Geld, Kindergeld und den Mietzahlungen Deines Vaters müsstest Du dann klarkommen. Allerdings müsste der Bescheid der ARGE, mit dem Deine Leistungen eingestellt werden, eigentlich Gründe enthalten, warum das getan wird. |
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