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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.12.2008, 12:07
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Beiträge: 16
Standard Alg2 Antrag trotz Arbeit, auf was muss ich achten.

Hallo Leute, bin seit knapp einem Jahr berufstätig, muss diesen Monat aber ALG2 beantragen, da ich das Elternjahr nehmen muss, weil mein Partner eine Ausbildung macht, und der Arbeitgeber ja nix mehr zahlen muss.

Ich beziehe momentan 154€ Kindergeld für meine kleine und 300,19€ Eltern geld.

Muss ich diese beiden Sachen angeben, bzw. werden diese angerechnet? Soweit ich mich informiert habe das Elterngeld nicht, aber zu dem Kindergeld habe ich noch nichts gefunden.

2. Frage. wir leben in einer 97qm Wohnung, da wir ja beide arbeit hatten, konnten wir diese uns ohne Probleme leisten zu dritt. Kann das Amt jetzt ärger machen bei mir, da unsre Wohnung ja nicht den "Richtlinien" entspricht?

2.Frage. Kann ich für meine kleine, bzw. in Ihrem Namen auch irgendwas an Leistungen beantragen? Sie ist jetzt 2 Monate alt.
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  #2  
Alt 15.12.2008, 12:28
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Beiträge: 360
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Also ich beginne mal zu Deiner letzten Frage. Natürlich beantrags Du mit dem ALG II auch Leistungen für die Tochter. Ihre Regelleistung von 211€ wird zu Eurem Gesamtbedarf hinzugerechnet, allerdings wird da dann das Kindergeld entgegengerechnet. Am besten mal den ALG-II-Rechner auf dieser Seite zur Hilfe nehmen. Wobei es bei Aubildung auch wieder ein Sonderfall ist, das kann ich Dir aber nicht genau erklären.
Zum Elterngeld und zur Wohnung kann ich Dir keine Auskunft geben, denke aber mal daß die Wohnung bei 3 Personen zu groß ist.
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  #3  
Alt 15.12.2008, 12:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Du kannst für dich und das Kind ALG 2 beantragen. Für deinen Partner nicht, da er in Ausbildung ist.

300 Euro des Elterngeldes sind anrechnungsfrei, wenn du das Elterngeld für 1 Jahr gewählt hast. Wenn du auf 2 Jahre gesplittet hast, wären es 150 Euro, die anrechnungsfrei sind.

Bzgl. der Wohnung gehe ich davon aus, dass diese unangemessen ist. Was ich nicht so recht verstehe: Du schreibst, die große und teure Wohnung konntet ihr euch leisten, weil ihr beide Arbeit hattet. Nun ist ja 300 Euro Elterngeld nicht grad üppig und da es 67% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate ist, kann doch auch dein Lohn vorher nicht so sonderlich üppig gewesen sein (ca. 450 Euro???)?

Also muss doch dein Freund vorher der Gutverdienende gewesen sein, dass ihr euch die Wohnung leisten konntet. Wieso arbeitet er jetzt nicht mehr, wieso macht er eine Ausbildung? Welcher Art ist die Ausbildung (erste Ausbildung, Zweitausbildung, Meisterschule....???)?

Kindergeld ist übrigens Einkommen und wird angerechnet.

Turtle
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  #4  
Alt 15.12.2008, 13:02
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Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 16
Standard ...

er macht eine erstausbildung, ich habe knapp 800€ netto verdient. und er hat sein bafök + kindergeld+ halbwaisenrente. ca. 650€

die miete ist knapp 550euro für die 97qm, meiner meinung nach nicht wirklich teuer, hatten vorher in einer 65qm wohnung gelebt mit 430euro miete.
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  #5  
Alt 15.12.2008, 13:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Und wieso ist dein Elterngeld dann nur 300,19 Euro? 67% von 800 Euro wären 536 Euro?! Versteh ich jetzt nicht.

Und von 800 Euro kann man ja noch keine 550 Euro Miete bezahlen und noch den Lebensunterhalt von 2 Personen, dazu noch Säuglingserstausstattung, Einrichtungsgegenstände usw.

Du schreibst doch selbst, dass er vorher gearbeitet hat. Warum hat er diese Arbeit aufgegeben, wann hat er sie aufgegeben, was hat er verdient?

Turtle
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  #6  
Alt 16.12.2008, 08:09
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Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 16
Standard eg

das elterngeld ist nur 300,19€ da ich vorher keine 12Monate gearbeitet habe.

die miete ist zwischen uns aufgeteilt, jeder die hälfte.

er hat vorher nicht gearbeitet, er macht seit 2 jahren seine ausbildung.

säuglingserstausstattung, babyeinrichtung, brauchten wir uns nicht zu kümmern, da ich das alles von meiner tante bekam, da diese eine 3 jährige tochter hat und wir ihre ganzen sachen bekamen.
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  #7  
Alt 16.12.2008, 16:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Nun o. k. Waren ja auch nur Fragen am Rande. Stell du deinen Antrag für dich und Kind und dann schau weiter.

Evtl. unangemessene Mietkosten könnt ihr ja problemlos von den 300 Euro nichtanrechenbares Elterngeld bezahlen. Zumindestens im ersten Jahr....

Turtle
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  #8  
Alt 16.12.2008, 16:45
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Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 16
Standard ..

es geht bei mir ja auch nur um 12 Monate, dann gehe ich wieder arbeiten, da ich hoffe das meine kleine bis dahin einen krippenplatz bekommen hat. aber erstmal danke für eure antworten.
damit weiß ich was ich beachten muss.
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