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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.01.2011, 17:01
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Registriert seit: 27.01.2011
Beiträge: 1
Standard ALG2- Anspruch bei eigener Kündigung

Ich ziehe in Erwegung meinen Job selbst zu kündigen. Das Beschäftigungsverhältnis bestand nur ca. 7 Monate und deshalb hätte ich keinen Anspruch auf ALG1.
Da ich noch keine neue Beschäftigung habe und diese auch erst vornehmlich nach Einreichung der Kündigung suchen würde, bräuchte ich eine gewisse Sicherheit für den Fall der Nicht- Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Hätte ich in diesem Fall definitiv Anspruch auf ALG2 ab Beendigung des Beschäftigunsverhältnisses?
Hätte ich innerhalb der ersten 3 Monate mit Abzügen vom Regelsatz zu rechnen (was für mich in Ordnung wäre)?
Oder würde, wie bei ALG1, der Anspruch auf jegliche Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate komplett wegfallen?

Ich würde mich über Infos und ggf. Links zu offiziellen Seiten bezüglich dieses Themas freuen.
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  #2  
Alt 27.01.2011, 17:13
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit ?? / Bitte Gründe der Kündigung nennen

Hier wird erst einmal davon ausgegangen, dass du bei einer Kündigung deinerseits die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hast. Da ist also mit einer Sanktion zu rechnen. Ob gleich 3 Monate verhängt wird, da wissen die Mitarbeiter der ARGEN sicher detailierter Bescheid. Hängt aber auch von verschiedenen Faktoren ab.

Wäre noch die Frage nach dem Grund, warum du selber kündigen möchtest. Gewichtige Gründe können z.B. sein: Besser bezahlte Arbeit, Pflege eines Angehörigen ... (vgl. auch Zumutbarkeiten nach § 10 SGB II).
__________________
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  #3  
Alt 27.01.2011, 18:34
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

3 Monate definitiv. Nur bei U25jährigen gibt es die Möglichkeit auf 6 Wochen zu verkürzen.

Ggf. wäre aber noch anzumerken, dass so ein Verhalten auch einen Kostenersatz nach § 34 SGB II nach sich führen kann, so dass die ALG 2 Leistungen nach der Kündigung u. U. komplett zurückzuzahlen sind.

Welche Gründe für die Kündigung gibt es denn? Und wieso ist es nicht möglich, sich eine neue Arbeit zu suchen und dann zu kündigen?

Turtle
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Stichworte
alg2, anspruch, kündigung

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