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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| ARGE - Wohngeld STAND DER DINGE; Wohngeld wurde von 05/09 bis 08/09 von der Wohngeldstelle an mich gezahlt monatl. 151,00 Euro, seit Monat Mai beziehen wir Hartz IV- leistungen. Das Wohngeld wurde in der Bedarfsrechnung für mich als Einkommen angerechnet, das ist auch rechtens, denn wenn Wohngeld fließt ist das für mich Einkommen. Jetzt will die ARGE von einer großen Nachzahlung, die Gesamtsumme von 604,00 Euro abziehen und sie der Wohngeldstelle überweisen, da es eine Überzahlung war. Weshalb??? So zahle ich das Wohngeld zurück und habe aber die 151,00 Euro monatlich als Einkommen drinn, demzufolge müsste sich ja der Gesamtbedarf der BG um die 151,00 Euro erhöhen und die ARGE müsste diese zahlen. Sehe ich das richtig? Wer kann helfen??? |
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#2
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| Habt ihr den Wohngeldbescheid bei der ALG2 Beantragung mit eingereicht und sie haben das tatsächlich als Einkommen gerechnet? ![]() ![]() |
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#3
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| Ja, und seit Juni sind seiten des Amtes keinerlei Zahlungen erfolgt, deshalb auch diese Nachzahlung. Meine Nerven liegen allmählich blank. Waren sonst nicht im Hartz IV Bezug aber seit April ist mein Lebensgefährte in Kurzarbeit mit Unterbrechungen, d. h. er fährt mal für 10 Tage oder für 5 Tage auf Montage, demzufolge ändert sich monatlich alles, da wurden auch zweckbezogene Erstattungen vom AG ( Verpflegungsgeld, Übernachtungspauschale, und die Heimfahrtskosten ) ins Familieneinkommen einberechnet. Auskunft die ich heute beim persönlichen Gespräch bekam, die Sachbearbeiterin sei vollkommen überfordert mit Kurzarbeitergeld und zusätzlichen Hartz IV. Bei einem 5-Personen-Haushalt und einer eheähnlichen Gemeinschaft ist das nicht mehr lustig. Und dann sowas, ich begreif es nicht!!! |
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