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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ich bin seit dem 01.05.09 endlich wieder Berufstätig, ich habe auch die Wiedereingliederungshilfe in vollem Umfang bekommen! Jetzt ist folgendes Problem, mein Weg zur Arbeit ist sehr weit und die Zuschüsse die ich bekommen habe laufen aus. Meine Sachbearbeiterin hat gesagt, das ich einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen soll. Dieses habe ich auch sofort getan. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und so sollte ich auch meine Freundin mit angeben und auch sie mit einbeziehen, da sie zur Zeit eine Ausbildung zur Rettungsassistentin macht und diese selber finanzieren muss (349,00 Euro mtl.). Sie hat deswegen Bafög beantragt und Halbweisenrente (die sind zur Zeit noch in bearbeitung). Jetzt hat mich die "nette" Dame von der Leistungsabteilung angerufen und folgendes zu mir gesagt: Meine freundin kann nicht mit berücksichtigt werden, da sie Bafög beantragt hat und dann keinen Anspruch auf ALG II hat. Das Bafög wird voraussichtlich 383 Euro und die Halbweisenrente 143 Euro betragen. In dem ALG II Antrag habe ich dieses auch angegeben und unter Werbungskosten ihre Ausgaben (349 € Schule + 64 € Fahrkarte) angegeben. Dieses sei aber nicht möglich zu berücksichtigen, da sie auch eine "bezahlte Ausbildung" machen könne. Weiter hat sie sowieso keinen Anspruch wegen des Bafög´s! Weiter wurde mir von meiner Sachbearbeiterin gesagt, das ich unter Werbungskosten den hin - und den Rückweg angeben muss, die Dame von der Leistungsabteilung berechnet aber nur den Hinweg. Ich habe habe tatsächliche Fahrtkosten von 330€ mtl! Wenn ich jetzt (laut ihrer Aussage) keine Zuschüsse bekomme, muss ich meinen jetzigen Job Kündigen, da ich nicht weiß, wie ich dort täglich hinkommen soll. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es unmöglich dort hinzukommen. Ein Antrag auf Lonsteuerermäßigung ist schon durch. Bitte um schnelle Hilfe, da ich sonst gezwungen bin zu kündigen, was ich aber unbedingt vermeiden möchte! Hier etwas, wo ich nicht weiß ob das für mich/uns gilt?! Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank Sie macht ja eine Ausbildung zur staatlich annerkannten Rettungsassistentin und benötigt keine vorherige Ausbildung. Die Höhe des vermutlichen Bafög´s deckt gerade die Kosten für die Ausbildung und Fahrtkosten. |
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#2
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| Und in welcher Höhe ist der andere Elternteil deiner Freundin zu Unterhalt verpflichtet? |
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#3
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| Die Eltern bzw. Mutter ist nicht Unterhaltsverpflichtet. |
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#4
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| Habe soebend mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, sie will mir die Wiedereingliederungshilfe verlängern und zusammen mit ihr Einspruch gegen die Aussage der Dame aus der Leistungsabteilung einlegen. Sie ist auch der Meinung, das hier in diesem Fall beide Wegstrecken berücksichtigt werden müssen, da sonst eine weiterführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht möglich ist. Weiter hat sie auch gesagt, das das angegebene Urteil sich zwar auf eine noch zu Hause lebende Person bezieht, aber der Sinn, das das Bafög zur Deckung der Ausbildung und der Fahrtkosten dient der selbe sei und man dort an einer Klage anknüpfen könne!Mal sehen was dabei heraus kommt! |
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#5
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| Da liegt sie mit ihrer Meinung falsch. Bei Werbungskosten wird (gesetzlich geregelt) mit der Entfernungspauschale gerechnet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Warum nicht? Dann würde ihr ja auch keine Halbwaisenrente zustehen, wenn generell keine Unterhaltsverpflichtung von seiten der Eltern besteht. |
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#7
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| Die Unterhaltspflicht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 1610 ff - Viertes Buch Familienrecht (§§ 1601 - 1615) |
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#8
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| Zitat:
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