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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo habe ein paar Fragen beziehe ALG 2 bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre habe einen Nebenjob ca. 350, Unterhalt ca. 350, Kindergeld 164, Mietkosten 350 kalt, 70 NK, 70 Warmwasser/Heizung, vom Amt anerkannt 450.39 die restlichen 40 Euro zahle ich aus der Regelleistung. Soll jetzt fuer meine Tochter Wohngeld beantragen lt. neuem Bescheid von der Arge. Habe das soweit verstanden, dass sie mit UH und KG Ihren Mitanteil von 225.20 und Regelleistung 211 selbst tragen kann. Nun meine Fragen. steht ihr da wirklich Wohngeld zu und wenn ja weiss vielleicht jemand wieviel ungefaehr? Was passiert, wenn ihr Wohngeld zu steht? Habe schon gelesen, dass man sie da aus der BG rausnehmen kann. Aber was genau bedeutet das? Wenn sie ja aus der BG rausgenommen wird, wird das was sie ja mehr hat bei mir angerechnet oder nicht? Hätte ich sie auch vorher schon aus der BG rausnehmen können? Da sie ja vorher schon mit Unterhalt und Kindergeld Ihren Bedarf decken konnte. Im Moment wird Ihr Einkommensüberhang bei mir angerechnet. Habe aber auch schon gelesen, dass Kinder erst ab einem bestimmten Einkommen Unterhaltspflichtig sind. Stimmt das und wie hoch wäre der Betrag? Was steht mir dann noch zu? meine Regelleistung und Mehrbedarf fuer alleinerziehende und mein Mietanteil? Kann es sein, dass ich mit ALG 2 und Wohngeld auf mehr Geld im Monat komme oder auf weniger oder bleibt es gleich? Eine Frage noch zum Abschluss. Wenn ich eine Rueckzahlung vom Strom oder Nebenkosten erhalten. Wird das vom Amt auch angerechnet oder kann ich das behalten? Die 40 Euro mehr die ich aus der Regelleistung zahle splitten sich auf in 10 Euro auf Kaltmiete und 30 NK Hoffe jemand kann mir wenigstens einen Teil meiner Fragen beantworten. Im voraus auf jeden Fall schon mal vielen vielen DANK |
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#2
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| Wenn sie aus der BG rausfällt, kann Dir bis zur Grenze des Kindergeldes (also max. 164€) ihr Einkommensüberhang angerechnet werden. Nebenkostenabrechnung MUSST Du einreichen und sie wird Dir je nachdem ob Warmwasser inbegriffen ist abgezogen. Da es ja in dem Monat wo Du sie bekommst Deinen Mietanteil mindert. Interessant wird es wenn Deine Tochter aus der BG rausfällt, dann dürfte die Arge nur noch die Hälfte der Rückzahlung anrechnen, da Deine Tochter ja ihren Anteil nicht mehr vom Amt bekommt. Stromrückzahlungen kannst Du behalten, da Du den Strom ja aus Deiner Regelleistung zahlst. |
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#3
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| Danke schonmal für die Auskunft. Bezahle ja auch einen Teil der NK aus meiner Regelleistung. Müsste ich dann nicht auch einen Teil der Rückzahlung behalten dürfen? Und was mache ich, sobald ich den Bescheid über das Wohngeld bekommen und der Einkommensüberhang die 164 Euro übersteigt. Nehmen die beim Amt sie automatisch aus der BG oder muss ich das beantragen? Dadurch hätte ich ja dann monatlich etwas mehr. Sollte es darunter liegen, bleibt es wenn ich das jetzt richtig verstehe ja beim alten, nur das ich das Geld dann von 2 verschiedenen Stellen bekomme. Haben Sie eventuell auch eine Ahnung wieviel Wohngeld man ca. bekommt? |
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#4
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| Zitat:
ich habe fast das gleiche Problem wie Du. Alleinerziehend, kind bekommt 240 € Unterhalt vom Vater und das Kindergeld 164 €. Mein Kind ist bei mir komplett aus der BD-Gemeinschaft rausgenommen worden.Das heißt nur ICH bekomme Geld von der ARGE.Jetz habe ich für meinen Sohn Wohngeld beantragt, bekomme 126 €.Jetzt bin ich gespannt ob die ARGE mir dieses geld abzieht oder nicht, normalerweise dürften die das nicht machen, weil ich ja keinen Cent mehr von denen bekomme. Mystica |
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#5
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| Haben die sie automatisch rausgenommen? Oder hast du das beantragen müssen? Meine Tochter ist noch in der BG obwohl sie schon die ganze Zeit mehr "verdient" als ihr Bedarf ist. Nachdem du sie rausgenommen hast, wird bei dir auch noch ihr Überschuss angerechnet? oder hat sie keinen ? Bei mir sind das ca. glaube 80 Euro die sie bei mir dann als Einkommen anrechnen. |
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#6
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| @Mystica: Sie dürfen Dir aber den Einkommensüberhang des Kindes mit dem Kindergeld verrechnen. |
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#7
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| Zitat:
Unterhalt 240 € Kindergeld 164 € Wohngeld fürs Kind 126 € und ICH bekomme von der ARGE 185,50 € ( habe eine Abtrittserklärung für meine Miete gemacht ) Mystica |
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#8
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| Zitat:
Mystica |
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#9
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| Wieviel es ist weiss ich nicht, aber soweit ich weiss darf es max. in Höhe des Kindergeldes also zur Zeit 164€ angerechnet werden. |
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