| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich wollte gerade jemanden euren ALG II Rechner, den ich persönlich prima finde, empfehlen. Leider darf ich dort nur Sachen verlinken die sozusagen auf staatlichen Seiten zu finden sind. Kann mir da jemand helfen? Angela |
|
#2
| ||||
| ||||
| Auf Anhieb finde ich den BMAS Einkommensrechner Ich weiß ja nicht ob noch zusätzliches Einkommen vorhanden ist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#3
| |||
| |||
| Ja die Dame hat ALG I in Höhe von 430 Euro. Bei der Miete weis ich nicht so genau. Einmal hat sie geschrieben das die Miete 350 Euro beträgt und dann waren es wieder 430 Euro. Ich bin mir auch gar nicht sicher ob eine Miete von 430 Euro für einen Alleinstehenden überhaupt angemessen ist. Mir war so als wenn da die Höchstgrenze 360 Euro ist. Aber vielen Dank für Deinen Link. hoffe das der Rechner genauso gut funktioniert wie der hiesige. Angela Angela |
|
#4
| ||||
| ||||
| Geht auch dieser Umweg: Die Seite der ARGE Freiburg verlinkt zu einem Rechner auf einer wiederum nichtstaatlichen Seite: ARGE-Freiburg.de: Arbeitslosengeld II Rechner im Internet - Arbeitsamt, JobCenter, Öffnungszeiten, Adressen, Beratung, Rechtsanwalt, Sozialrecht, Mietobergrenze
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#5
| |||
| |||
| Gerald, vielen lieben Dank. Aber ich denke das wird dort bemerkt. Die sind da nämlich ganz merkwürdig mit ihren Nutzugnsbedingungen. Man darf weder nichtstatliche Seite verlinken und Klarnamen darf man auch nicht verwenden. Wenn da wenigstens die PN- Funktion gehen würde hätte ich darüber unseren ALG II Rechner geschickt. Ich habe ja schon fast die Rote Karte bekommen weil ich die Angaben der Dame hier eingespeist habe und die Ergebnisse dort veröffentlicht habe. Das wurde mir schon als Rechtsberatung ausgelegt. Aber trotzdem vielen Dank. Angela |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zu wenig ALG 1 zum Leben. Steht mir von irgendeiner Seite Unterstützung zu? | Kookie | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 7 | 21.07.2009 20:58 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I + ALG II - Problem bei Anrechnung... Hilfe | michabbb | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 05.07.2009 11:43 |
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Rechner | LaBaby | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 13.06.2009 09:11 |