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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.05.2009, 15:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag ?

Ich habe bisher ALG II bezogen, mein derzeitiger Bewilligungszeitraum endet am 31. Mai. Da meine Frau letzten Monat und ich diesen Monat beide eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen haben, würde die ALG II-Leistung ab Juni nur noch ca. 70€ + 220€ Zuschlag betragen. Nun hat mich mein Sachbearbeiter aufgefordert Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen um somit den Bezug von ALG II möglicherweise komplett zu beenden. Nun leben jedoch auch meine Stieftöchter mit in unserem Haushalt. Eine erhält Unterhalt von ihrem Vater, die andere hat selbst Erwerbseinkommen. Daher erhalten die beiden auch keine Leistung von der Arge sonden werden lediglich bei den KdU mitberücksichtigt. Nun ist meine Frage ob denn die Einkommen der Stieftöchter beim Antrag auf Wohngeld bzw. Kinderzuschlag eine Rolle spielen ? Wenn ja, macht es dann überhaupt Sinn Wohngeld bzw, Kinderzuschlag zu beantragen ? Und wenn Wohngeld und Kinderzuschlag abgelehnt würden, würde ich dann weiter aufstockendes ALG II erhalten ? Wer kann mir weiterhelfen ?
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  #2  
Alt 07.05.2009, 16:07
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Offenbar hat die ARGE errechnet, dass ein Wohngeldanspruch + Kinderzuschlag höher sind, als ALG II. Wieso sollten die Anträge also abgelehnt werden bzw. keinen Sinn machen?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 07.05.2009, 16:18
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Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
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Da ich mir nicht sicher bin, ob meine Sachbearbeiterín bedacht hat, daß beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag möglicherweise das Einkommen der Stieftöchter (343€ und 770€) berücksichtigt wird. Daher ging ja auch meine Frage in die Richtung. Habe die Info von meiner SB nur per email erhalten, und konnte daher keine direkte Rückfrage stellen, und wollte mich nun hier im Forum erstmal absichern, bevor ich mich auf Diskussionen einlasse.
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  #4  
Alt 07.05.2009, 16:20
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Beiträge: 3.301
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Als wir diese Aufforderung bekommen haben, bin ich zur Wohngeldstelle und habe da eine Probeberechnung durchführen lassen und habe diese dann der Arge vorgelegt.
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  #5  
Alt 07.05.2009, 16:44
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Bei eigenem Einkommen haben die Kinder keinen Anspruch auf Kinderzuschlag... Es bleibt nur Wohngeld.

Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 07.05.2009, 19:25
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Beiträge: 360
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Meine Frage zielte aber darauf ab, ob das Einkommen der Stiefkinder, auch bei der Berechnung des Kinderzuschlags für meine leiblichen Kindern eine Rolle spielt. Derzeit ist es bei uns beim ALG II so, daß die beiden Stiefkinder ihren Anteil an den KdU selbst tragen müssen, und von der jüngeren Stieftochter das Kindergeld zum Teil als Einkommen bei uns angerechnet wird.
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  #7  
Alt 08.05.2009, 19:32
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Noch eine Frage dazu: Habe mit nun per Wohngeld- und Kinderzuschlagsrechnern meinen Anspruch ausrechnen lassen. Da ich aber noch bis zum 2.5.2010 noch einen befristeten Zuschlaf zum ALG II von 220€ erhalten würde, ist meine Leistung von der ARGE höher als die Summe aus Wohngeld und Kinderzuschlag. Nun habe ich jedoch im Merkblatt zum Kinderzuschlag gelesen, daß man in diesem Fall die Wahl zwischen einer der beiden Varianten hat. Wird dies tatsächlich so gehandhabt. Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall ?
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  #8  
Alt 08.05.2009, 22:52
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Ort: Bayern
Beiträge: 281
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Zitat:
Umgekehrt ist der Verzicht auf Wohngeld zu Gunsten von ALG2 nicht möglich. Nach § 5 SGB II ist das Wohngeld die vorrangige Leistung. Kann durch eigene
Einnahmen und Wohngeld der Bedarf gedeckt werden
, ist eine Hilfebedürftigkeit
nach dem SGB II nicht gegeben. In diesen Fällen besteht schon kein Anspruch auf
ALG II/SozG, auf den verzichtet werden könnte.
Wäre die Frage, ob AUCH der befristete Zuschlag zum BEDARF gehört. Kann es mir nicht vorstellen.
Aber das wäre nur meine Meinung. Die Profis hier können das sicher genau sagen.

Es geht also nicht unbedingt darum, ob das ALG2 höher wäre, sondern nur ob der Bedarf gedeckt ist.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf SGB-II-Infos-Wohngeld-lang.pdf (28,7 KB, 8x aufgerufen)
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #9  
Alt 09.05.2009, 00:37
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Folgender Text steht unter Punkt 1.5 im Merkblatt zum Kinderzuschlag:

"Sofern ein erwerbsfähiges Mitglied der Familie nach dem Bezug von Arbetslosengeld I zum Arbeitslosengeld II den befristeten Zuschlag nach §24 SGB II beanspruchen kann und diese Leistungen zusammen höher sind als Kinderzuschlag und evt. zustehendes Wohngeld, kann die Familie wählen ob sie Kinderzuschlag und evt. zustehendes Wohngeld, oder Arbeitslosengeld plus Zuschlag nach §24 SGB II in Anspruch nehmen möchte."

Wäre interessant zu wissen ob jemand hier schon einmal mit einem solchen Fall zu tun hatte.
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  #10  
Alt 09.05.2009, 10:08
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 360
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In einem Thread den ich zum gleichen Thema im Bereich Kinderzuschlag eröffnet habe, ist bei mir noch eine weitere Frage aufgetaucht. Wie gesagt, ich wurde nun aufgefordert Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Wie verhält es sich nun mit dem ALG 2 in der Zeit der Antragsbearbeitung. Wird die Arge zunächst einmal weiterzahlen bis die Bewliigungen der beiden anderen Anträge vorliegen, oder wird die Arge die Zahlung nun aussetzen, bis Wohngeld und Kinderzuschlagbescheid vorliegen ?
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