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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.08.2009, 16:07
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Standard ALG II nach 7 Monaten ausreichendem Verdienst

Hallo in die Runde,

mich beschäftigt folgende Frage:
Ich bin selbständig und bekomme zusätzlich ALG II. Ein glücklicher Zufall scheint mir in den nächsten Monaten genügend Geld zu bescheren, so dass ich die Unterstützung nicht mehr brauche. Was dann in einem halben Jahr ist, kann ich jetzt aber nicht voraussehen. Was passiert wenn ich mich nach 7 Monaten wieder um ALG II bemühen muss?

Schönen Sommerabend Ihnen, die Wassertrinkerin
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  #2  
Alt 05.08.2009, 16:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Standard

Zitat:
Zitat von wassertrinkerin Beitrag anzeigen
Was passiert wenn ich mich nach 7 Monaten wieder um ALG II bemühen muss?
Was soll denn passieren? Du stellst einen neuen Antrag. Feddisch.
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  #3  
Alt 05.08.2009, 18:25
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Naja, ich hatte gemeint gehört zu haben, dass das Gehalt der 7 Monaten so lange reichen muss, als wäre man ständig auf dem Hartz 4 Satz gewesen.
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  #4  
Alt 06.08.2009, 06:14
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Was für ein Gehalt? Selbstständige bekommen kein Gehalt. Und für die Lebenshaltungskosten plus Miete plus Kranken- und Rentenversicherung braucht eine Einzelperson schon einen Mindestgewinn von ca. € 1200 monatlich.
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  #5  
Alt 06.08.2009, 06:31
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Zitat:
Zitat von wassertrinkerin Beitrag anzeigen
Naja, ich hatte gemeint gehört zu haben, dass das Gehalt der 7 Monaten so lange reichen muss, als wäre man ständig auf dem Hartz 4 Satz gewesen.
Das stimmt nicht. Du mußt natürlich nicht auf Hartz IV-Satz leben sondern ganz normal wie der Durchschnitt. Weltreisen etc. darfst Du natürlich auch nicht machen.
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  #6  
Alt 06.08.2009, 08:36
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"Gehalt" war schon symbolisch gemeint. Entschuldige für meine nachlässige Wortwahl.
Wenn man nicht auf Hartz 4 Satz leben muss aber auch keine Weltreise machen darf, gibt es dann irgendeine festgelegte Grenze oder ist das Ermessenssache?
Ich bin u.a. auch darauf gekommen, weil es im Antrag ja die Frage gibt, ob man in den letzten zwei Jahren schon einmal ALG II bekommen hat.

schönen Tag Euch, die Wassertrinkerin
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  #7  
Alt 06.08.2009, 08:57
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Die Frage ist Antrag bezieht sich auf ALG I, nicht ALG II, wegen des Zuschlags.
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