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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.03.2009, 11:07
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Beiträge: 2
Ausrufezeichen ALG II Mißbrauch mit Täuschung der Ehefrau

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe hier einen besonders pikanten Fall und hoffe das ich einige Hinweise bekommen kann. Meine Freundin ist vor 2 Jahren zu ihrem damaligen Ehemann nach Deutschland gezogen. Ihr Mann hatte zunächst berechtigt ALG II beantragt und anschließend wieder eine geregelte Tätigkeit 2008 angenommen. Trotzdem hat er weiter ALG II für beide erhalten. Um auch für Sie weiter ALG II zu bekommen hat er sie getäuscht und unter einem Vorwand ihre Unterschrift erschlichen. Da ihre Deutschkenntnisse unzureichend sind war dies für Ihn ein Leichtes. Sie war völlig arglos das Sie weiter ALG II beantragt hatte, zumal die ihm ausdrücklich gesagt hat das sie das nicht will!
U.a. aufgrund dieser vorkommnisse hat sie sich inzwischen getrennt und die Scheidung eingereicht (war leider eine Gütergemeinschaft). Da ihre Deutschkennisse immer noch sehr lückenhaft sind helfe ich ihr dabei.

Jetzt gibt es 2 Probleme:

1. Die ARGE fordert das Geld für 7 Monate gezahltes ALG II an Sie zurück.
2. Die ARGE erwägt eine Anklage wegen Sozialbetrugs

Die Rückzahlung ist sicher nachvollziehbar und läßt sich wenn auch mit viel Mühe regeln. Das Problem ist die Anzeige gegen Sie die nicht gerecht ist, weil sie selber das Opfer ist. Diesbezüglich hat sich die ARGE noch nicht geäußert sondern unseren Widerspruch auf den gesamten Vorfall zunächst mal allgemein abgewiesen. Nun bleibt uns noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Meine Fragen:
Ich bin sicher das es vergleichbare Fälle bereits gegeben hat - kann mir jemand einen Hinweis geben? Wie stehen die Chance ohne Anzeige aus dem Verfahren ohne Anzeige zu kommen? Ist ein Anwalt hier zwingend notwendig?

Gibt eine Klausel im Sozialgesetzbuch die solche Fälle regelt?

Vorab vielen Dank für jeden Hinweis!
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  #2  
Alt 03.03.2009, 11:26
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Hallo Andreas,

wenn ich ehrlich sein soll: dumm gelaufen. Ich gehe mal davon aus, dass sie angezeigt werden wird, ob so oder so. Es ist, so denke ich, für beide Seiten schwierig, etwas zu beweisen. Sie kann nicht beweisen, dass sie von alledem nichts wußte und er ihre Unterschrift erschlichen hat und die ARGE kann nicht beweisen, dass sie absichtlich betrogen hat. Eine Patt-Situation.

Was könnte schlimmstenfalls passieren? Wenn ihr das Gericht nicht glaubt, dass sie von dem ALGII-Bezug nichts wußte, dann wird sie vermutlich zu ein paar Tagessätzen mit ein paar Monaten auf Bewährung verurteilt. Mehr nicht. Ich denke, dass sie das in Kauf nehmen muss, es sei denn, dass ihr (Ex-)Mann zugibt, dass alles einzig und alleine auf seinem Mist gewachsen ist und dass er sich die Unterschrift erschlichen hat....

Gruß
Susanne
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  #3  
Alt 03.03.2009, 13:38
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Beiträge: 2
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Danke für die schnelle Antwort. Es gibt jedoch einen Zeugen für die Täuschung der auch bereit ist vor Gericht auszusagen. Zudem ist es zwar tatsächlich dumm gelaufen, aber es gibt ja immer noch ein Rechtsempfinden und in diesem Zusammenhang hieß es ja mal: "im Zweifel für den Angeklagten".

Gerade hierzu bin ich natürlich für jeden Hinweis dankbar!
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  #4  
Alt 03.03.2009, 15:14
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Beiträge: 79
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sag mal wusste die arge, das er arbeitet?wenn ja eventuell hat er nicht soviel verdient das es für beide gereicht hat und er deswegen noch einen zuschuss bekommen hat?

Zitat:
Um auch für Sie weiter ALG II zu bekommen hat er sie getäuscht und unter einem Vorwand ihre Unterschrift erschlichen
aha und da sie ja verheiratet sind (waren) müssen wenn den beide eine strafe bekommen,er kann alleine nicht für sie beantragen die sind eine bedarfsgemeinschaft. entweder bekommen beide alg 2 oder keiner.
__________________
Wer mit einem Finger auf andere zeigt, der zeigt mit drei Fingern auf sich selber
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  #5  
Alt 03.03.2009, 19:16
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Beiträge: 181
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Andreas,

es ist natürlich schwierig einzuschätzen, wie hier die Staatsanwaltschaft reagieren wird. Deine Freundin wird auf jeden Fall bei einer Strafanzeige durch die Arge zur Vernehmung zur Polizei vorgeladen. Hier kann, muss sie aber nicht, eine Aussage zu den Vorwürfen machen. Aus meiner Sicht wäre es aber ratsam, dass Deine Freundin zu den Vorwürfen Stellung nimmt, und zwar in der Weise, wie Du es geschrieben hast.

Bei mir bekannten gleichgelagerten Fällen, hat dann die Staatsanwaltschaft jeweils die Anzeige gegen den Ehepartner fallen lassen, da die wissentliche Beteiligung an dem Betrug eher unwahrscheinlich bzw. nicht nachzuweisen war.
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Stichworte
alg ii, ausländer, eheleute, sozialbetrug

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