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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.12.2008, 13:14
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Beiträge: 31
Frage Alg II-Minderung, Beschwerde gegen Sachbearbeiter, gerichtlich Klagen

In den letzten 4 Monaten habe ich 231 Bewerbungen geschrieben. 3 Vorstellungsgespräche gehabt und 217 Absagen erhalten.
Von Januar bis Mitte November 2008 war ich in einer Maßnahme untergebracht.
Auf meine Frage hin wie es mit Weiterbildung aussehe, Englisch auffrischen oder SAP, Power Point,...Kenntnisse erwerben, bekam ich von meinem ARGE-Sachbearbeiter zur Antwort: „zum putzen benötigt man kein englisch“.
Ich finde diese Bemerkung als absolute Frechheit und Unverschämtheit. Kann ich dagegen vorgehen?

Jetzt bin ich in der nächsten Maßnahme für weitere 12 Monate: Ein-Euro-Job.
Er habe dann Ruhe von seinen Chef.

Außerdem wurde mir mein ALG II gekürzt, weil ich ohne Angabe von Gründen, nicht einer Einladung meines Sachbearbeiters gefolgt sei.
Ich habe ihm per Fax mitgeteilt, dass ich an dem Tag einen Termin habe und nicht erscheinen könne.
Er jedoch habe das Fax nie erhalten (Faxjournal habe ich ihm unter die Nase gehalten) und die Begründung man habe einen Termin reiche nicht aus.
Ich muss doch der ARGE nicht alles auf die Nase binden? Wenn ich Arzttermin habe und bei welchem Arzt und warum, geht die ARGE nichts an. Auch wenn ich Termin für Vorstellungsgespräch habe, geht es die ARGE nichts an. Ich kann doch nicht von einem potentiellen Arbeitgeber eine Art Entschuldigungsschreiben verlangen, in dem bestätigt wird, ich hätte ein Vorstellungsgespräch gehabt. Wie sieht das denn aus? Das ist doch demütigend, erniedrigend und würdelos.
Ich bin doch ein mündiger Mensch und muss mich nicht wie ein kleines Kind für alles rechtfertigen oder erklären.

Gegen die Minderung meines ALG II möchte ich gerichtlich vorgehen. Wie stelle ich das an? An wen genau muss ich mich wenden?
Des weiteren möchte ich mich über meinen Sachbearbeiter beschweren. Wo kann ich dies tun? Gibt es dafür einen Ansprechpartner bei der ARGE?

Danke, milo
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  #2  
Alt 16.12.2008, 13:20
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Beiträge: 3.301
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Sry der Vergleich mag hinken, aber einem Arbeitgeber würdest Du doch auch sagen, warum Du nicht zur Arbeit kommen kannst.

Du musst vll nicht sagen warum Du beim Arzt warst, aber Attest sollte drin.
Meinem SB hat es z.B. ausgereicht wenn ich ihm mitgeteilt habe, dass ich ein Vorstellungsgespräch habe, eine Bestätigung vom AG wollte er nicht.
Aber einfach so einen Termin bei der ARGE ohne Begründung absagen ist nicht drin und die Aussage: Habe einen Termin. Reicht nicht aus.

Der Sanktion kannst Du u.U. übrigens entgehen, wenn Du Deiner Nachweispflicht jetzt noch nachkommst und nachweist was Du für einen Termin hattest.
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  #3  
Alt 16.12.2008, 13:36
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Beiträge: 5.842
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Den Terminen bei der ARGE ist nachzukommen, es sei denn, man hat einen wichtigen Grund. Den muss man dann aber auch belegen können. Sonst gibt es Sanktionen (§ 31 (2) SGB II).

Vorstellungsgespräch ist ein wichtiger Grund.

Arztbesuch, wenn man nicht krank ist, ist kein wichtiger Grund. Man kann aber mit dem Einladenden verhandeln, ob nicht eine Terminverschiebung möglich ist. Einfach nicht reagieren geht nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 16.12.2008, 13:48
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Eine Frage ist hier noch nicht geklärt - war in der Einladung des SB's, denn eine Sanktion angedroht, für den Fall dass Du nicht erscheinst? Das ist zwar meistens, aber keineswegs immer so. Wenn keine Androhung, dann hat der SB schlechte Karten mit der Sanktion.
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  #5  
Alt 16.12.2008, 15:35
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Beiträge: 31
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Sanktion war angedroht, deshalb habe ich auch rechtzeitig den Termin abgesagt.
Wichtiger Grund nach § sonstwas ist mir zu unklar formuliert. Was besagt das? Was ist für ARGE "wichtig bzw trifftig"? Einfach nur einen § in der rechtsfolgebelehrung zu erwähnen ist mir zu wenig. Ich pflege keine Gesetzbücher zu Hause aufzubewahren.

Für mich war es ein wichtiger Grund. Ein Arzttermin auf den ich 6Wochen warten musste. Hätte ich den abgesagt, hätte ich wieder warten und damit weitere Arzttermine- und behandlungen verschieben müssen.

Jetzt weiß ich ja Bescheid. Aber wo kann ich mich über die Frechheiten des Sachbearbeiters beschweren?
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  #6  
Alt 16.12.2008, 17:04
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Was denn für eine Frechheit? "Zum Putzen braucht man kein Englisch"? Ist doch die Wahrheit, oder?

Der SB hat dir nur in verständlichem Deutsch mitgeteilt, dass dir jegliche Arbeit zumutbar ist, u. a. auch Putzjobs, und du deshalb keine Fortbildung bekommst.

Das dem so ist, dazu kannst du die Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II dir gern durchlesen. Ansonsten ist es auch seitens der Sozialgerichte gern gesehen, dass die Behördenmitarbeiter dem Hilfeempfänger kein Amtsdeutsch an den Kopf knallen, sondern einfach und verständlich antworten.

Wenn das obige nicht verständlich war, nun, dann weiß ich`s ja nicht. Du hast es doch offensichtlich verstanden. Es hat dir nur nicht gefallen. Muss es ja auch nicht. Ist aber so - siehe § 10 SGB II.

Turtle
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  #7  
Alt 16.12.2008, 18:26
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Was denn für eine Frechheit? "Zum Putzen braucht man kein Englisch"? Ist doch die Wahrheit, oder?

Der SB hat dir nur in verständlichem Deutsch mitgeteilt, dass dir jegliche Arbeit zumutbar ist, u. a. auch Putzjobs, und du deshalb keine Fortbildung bekommst.
Dann nimmst Du es mir ja sicher auch nicht übel, wenn ich mal einfach in verständlichem Deutsch in die Runde werfe, dass ich etwas derart Niveauloses und Menschenverachtendes Gott sei Dank nur selten zu lesen bekomme. Manchmal sollte auch der hochwohlgeborene Sachbearbeiter mal das Gehirn einschalten, bevor er solchen Unsinn hier erzählt. Diese Äußerung des SB's war nach meinem, zugegeben nicht amtsgeschulten Verständnis, einfach herabwürdigend - und ich kenne kein Sozialgericht, das so etwas gerne sieht. Sicher kannst Du Dein kühne Behauptung mit mehreren, einschlägigen Urteilen belegen.
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  #8  
Alt 17.12.2008, 00:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Welches Sozialgericht urteilt bitte über Beleidigungen o. ä.?

Sozialgerichte führen z. B. im Hinblick auf mögliche Sanktionen sehr oft aus, dass die Rechtsfolgebelehrungen klar und eindeutig zu erfolgen haben und nicht formelhaft heruntergeleiert werden sollen. Behördendeutsch ist also da verpönt. Ich halte dich für eigenständig genug, dazu selbst nach Urteilen zu suchen.

Und letztendlich bleibt es dabei: Zum Putzen braucht man kein Englisch. Dabei können wir es auch dahingestellt lassen, ob jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt, weil es für die Äußerung keinen Zeugen gibt oder weil sie nichts bringt, weil es ja letztendlich keine Lüge ist.

Nochmal: Dass diese Bemerkung sicherlich nicht sonderlich nett klingt, gebe ich durchaus zu. In letzter Konsequenz ist sie aber nichts anderes als die Straßenjargon-Version von: "Es ist alles an Arbeit zumutbar, was der EHB körperlich, geistig oder seelisch ausüben kann."

Turtle
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  #9  
Alt 05.01.2009, 10:37
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Beiträge: 112
Standard Englisch....

der Ausspruch "zum Putzen benötigt man kein Englisch" ist falsch. Selbst zum Putzen wäre Englisch, Polnisch und oft auch Russisch von Vorteil. Das hat mit den Auftraggebern und den Mitarbeitern/Vorarbeitern zu tun.

Auch wer putzen geht, hat Menschenwürde verdient. Ebenso der Antragssteller oder "Kunde" der Arge.
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  #10  
Alt 05.01.2009, 16:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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"Von Vorteil sein" und "benötigen" sind wahrlich nicht ein und dasselbe. Wollen wir darüber auch noch diskutieren? Kann ja mal die Putzkräfte in meinem Amt fragen, ob sie englisch, polnisch oder russisch können bzw. für ihre Arbeit benötigen.

Turtle
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