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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.06.2010, 08:20
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Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 2
Standard ALG II – Jobangebot von der ARGE im laufenden Bewerbungsprozess

Hallo liebes Forum,

bezüglich meines Problems habe ich bereits versucht, querzulesen, bin jedoch zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen.
Darum versuche ich es nun mit einem eigenen Eintrag.

Mein Antrag zum ALG II ist noch in der Bearbeitung und ich selbst habe mich bereits bei mehreren Stellen beworben und auch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bekommen.
Nun musste ich mich seitens meines Sachbearbeiters bei einer Zeitarbeitsfirma vorstellen, bei der mir ein Job in einem Call-Center angeboten wurde, den ich umgehen antreten könnte.

Meine Frage lautet nun, muss ich jedes Jobangebot wahrnehmen, auch wenn ich noch im Bewerbungsprozess stecke? Zumal der Verdienst im Call-Center deutlich unter dem der anderen Stellen liegt? Ausserdem würde ich gerne bereits jetzt in die Stadt meines zukünftigen Studienstandortes ziehen und bewerbe mich dort. Meinen Sachbearbeiter interessierte das nicht. Laut seiner Aussage geht des darum, "... erst gar nicht jemanden auf der Tasche zu liegen.". Für meine Zukunft oder die Verbesserung meiner Ausgangssituation durch das Studium hatte er kein Ohr.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!

Herzliche Grüße,

Efraims Tochter
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  #2  
Alt 25.06.2010, 08:24
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Du bist trotz Suchfunktion zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen? Für dich befriedigend ala "Du brauchst das nicht annehmen, es gibt auch keine Sanktion?"

Nun, da wirst du wohl kaum was finden. Die Aufnahme eines Jobs geht immer vor den Bezug von Sozialleistungen. Und da interessiert tatsächlich dein Studium reichlich wenig.

Wo ist das Problem, den Job aufzunehmen und wieder zu kündigen, wenn du was besseres gefunden hast?!

Turtle
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  #3  
Alt 25.06.2010, 09:46
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Mehrere Arbeitsangebote

Es ist natürlich legitim, ja sogar erwünscht, mehrere Eisen im Feuer zu haben. Natürlich musst du das Angebot der ARGE bedienen. Da du aber bereits mehrere Vorstellungsgespräche hast bzw. hattest, steht es dir natürlich frei, auch einem anderen Arbeitgeber den Zuschlag zu geben.
Wichtig ist nur, dass das andere Arbeitsangebot mindestens gleichrangig dem Angebot der ARGE sein sollte. Arbeitszeittechnisch und Entlohnung. Und wenn der Vertrag unterschrieben wird, das dann der ARGE unverzüglich melden. Also, viel Glück beim Weg raus aus Hartz IV.
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  #4  
Alt 28.06.2010, 15:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für Eure Antworten!

Mit ist natürlich bewusst, dass meine langfristigen Ziele niemanden bei der ARGE interessieren.
(Auch wenn ich persönlich genau diese Haltung als einen der Gründe für die miserable Lage auf den Arbeitsmärkten anführe.)

Das Problem ist auch nicht, einen Job aufzunehmen, sondern, und diesen Punkt hatte ich offenbar nicht richtig formuliert, die Auferlegung eines x-beliebigen Jobs seitens der ARGE vor dem Hintergrund meiner 'eigenen Eisen im Feuer'.
Ich hatte gedacht, dass ich zumindest eigeninitiativ tätig werden darf, zumal mein Antrag, wie gesagt, noch nicht einmal bearbeitet wurde.

Aber anscheinen gelten in diesem Spiel andere regeln:
Heute wurde ich belehrt, dass ich bei Vorstellungsgesprächen auf keinen Fall erwähnen dürfe, dass ich ein Studium aufnehmen wolle.
Dies sei eine Verhinderung der Arbeitsvermittlung und würde mit sofortiger Kürzung der Leistungen bestraft!
Entschuldigung, aber ich soll gegen mein persönliches Rechtsempfinden meinen potenziellen Arbeitgeber bewusst anlügen?
Aus meiner Sicht verstösst so etwas gleich gegen mehrere moralische und soziale Prinzipien.
Man kann doch nicht ernsthaft von einem Arbeitssuchenden verlangen, darüber hinwegzusehen, dass sein künftiger Arbeitgeber zwecks Einarbeitung viele Stunden in ihn investieren wird, nur um ihn dann eiskalt im Regen stehen zu lassen.

Ich bin nur froh, dass das ganze Thema für mich absehbar ist.
Allen anderen wünsche ich viel Kraft und Ausdauer bei ihrem Weg zurück in die normale (Arbeits-)Welt.


Herzliche Grüße,

Efraims Tochter
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  #5  
Alt 28.06.2010, 15:33
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Ja, du darfst nicht nur, du musst sogar eigeninitiativ dich bewerben.

Ja, du darfst nicht nur, du musst sogar eigeninitiativ dich bewerben.

Bezüglich zum Sachverhalt, bestimmte Aussagen beim Vorstellungsgespräch (wie z.B. dass in absehbarer Zeit Aufnahme eines Studiums) können schädlich sein für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses und mit Sanktionen belegt werden. ...

Also, wenn die ARGE so drauf ist, wie es hier gesagt wird, darf dem SB durchaus angekündigt werden, dass man juristische Hilfe in Anspruch nehmen wird, sollten Sanktionen durchgeführt werden. Zunächst gegen möglichen Bescheid Einspruch einlegen, sofern er ergeht. Also, Alles schriftlich verlangen....

Ich verstehe ja, das er (der SB) sich seinem Vorgesetzten gegenüber rechtfertigen muss (Rechenschaftspflicht...) Aber, ob ein Verhalten bzw. Informationen schädlich für ein zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist (oder sind), sollte im Extremfall durchaus mal von einem Anwalt (z.B. für Arbeitsrecht) gecheckt werden.

Mit gleichem Recht könnte der Arbeitgeber nämlich sagen, daß er irgendwie hintergangen wurde, wenn ihm Informationen vorenthalten werden, die für ihn berechtigterweise in sofern relevant sind, für welchen Bewerber er sich entscheidet.

Was die Bearbeitungszeit des Antrages betrifft: Mal nachfragen, bzw. das Amt daran erinnern. Ab 3 Monate kann man dem Amt mit einer Untätigkeitsklage drohen.

WICHTIG: Man sollte Alles in schriftlicher Form machen. Da sind sich Kunde der ARGE und ARGE einig: Alles ist nachprüfbar und dokumentiert.
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  #6  
Alt 28.06.2010, 16:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Wenn du keine Ahnung hast, dann schweig stille.

Ab 6 Monaten kann man Untätigkeitsklage erheben, wenns um einen ANTRAG geht. Das mit den 3 Monaten ist bei einem WIDERSPRUCH die Frist zur Untätigkeit!

Und wenn jemand bei einem Arbeitgeber gleich aufschlägt mit einem "Wenn, dann mach ich den Job aber nur bis zum.....", dann wird genau das der Grund sein, wieso der Arbeitgeber diese Person nicht nimmt. Und so ein Verhalten nennt sich immer noch "Negativbewerbung".

Turtle
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  #7  
Alt 28.06.2010, 19:33
Benutzerbild von Mammut68
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Registriert seit: 16.04.2009
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Beiträge: 529
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Harz IV ist nicht dazu da Dich oder sonst irgendwen bei der Erreichung langfristiger Ziele zu unterstützen, sondern Dich schleunigst (wieder) in Arbeit zu bringen. (Für Ausbildungsförderung gibt es BAB und Bafög.)

Und was das schlechte Gewissen dem möglichen Arbeitgeber gegenüber angeht: Die wenigsten Arbeitgeber hätten Gewissensbisse Dich in der Probezeit Knall auf Fall zu entlassen, wenn es in irgendeiner Form in ihrem Interesse ist.
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Stichworte
bewerbungsprozess, jobangebot

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