Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.04.2009, 09:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 5
Standard ALG II für mich - Wohngeld für Kind?!

Hallo und Guten Morgen,

habe heute meinen Bescheid auf ergänzendes ALG II zu meiner selbständigen Tätigkeit bekommen.
Mein 3-jähriges Kind wird da mit Null Euro einberechnet, da ihr "Einkommen" aus Unterhalt (230 Euro) und Kindergeld zu hoch ist. Deshalb forderte man mich auf Wohngeld für sie zu beantragen.
Da der Wohngeldbescheid auf sich warten lässt, fauchte mich die Sachbearbeiterin barsch an, warum ich den nicht hätte. Kann ja nichts dazu, wenns lang dauert und dann in einem Atemzug, wenn das Kind Wohngeld erhält, muss ich den Bescheid an die ARGE weiterleiten, damit mir meine Leistungen entsprechend gekürzt werden.

Stellt sich mir die Frage, wenn mein Kind sowieso nicht in den Leistungen berücksichtigt wird, warum soll ich dann eine Leistung für mein Kind bei mir angeben? Warum wird es mir abgezogen?
Ich möchte es einfach nur verstehen. Weil zu diesem Schritt trägt meine Sachbearbeiterin leider nicht bei. Es ist so, genauso wie die Sonne gelb und das Meer blau ist. Warum, keine Aussage.

Bitte, kann mir hier jemand helfen, ob das so ok ist?

LG Frühling
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.04.2009, 10:26
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
Standard

Bei dir wird dann das Kindergeld angerechnet, dass dein Kind nicht zur Bedarfsdeckung benötigt.

Je nach Höhe des Wohngeldes, erhöht sich somit der Anrechnungsbetrag vom Kindergeld bei dir.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.04.2009, 10:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 5
Standard

Danke Dir, Jette.

Heißt dann aber nicht, dass das ALG II komplett gestrichen wird, sondern "nur" gekürzt wird?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.04.2009, 10:31
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.663
Standard

Kommt natürlich darauf an wie hoch derzeit dein Alg2-Anspruch ist. Wenn er höher ist als das Kindergeld, dann wird in dem Sinne "gekürzt", also du bekommst weniger Alg2.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.04.2009, 10:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 5
Standard

Bekomme derzeit 558,.. Euro... Also wird gekürzt..., richtig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) BG mit ALG I und ALG II und Ausbildungsvergütung chrisfreakxxx Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 25.03.2009 09:14
Wohngeld für Kind Mystica Hartz IV 4 - ALG II 2 6 13.02.2009 20:08
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG II soll Wohngeld fürs Kind beantragen einige Fragen jessismom Hartz IV 4 - ALG II 2 8 13.02.2009 19:30
Alleinerziehend / Alleinstehend Keine Betreuung f. das Kind auch kein Anspruch auf Alg 1 ??? happimausi Arbeitslosengeld I - ALG 1 7 19.01.2009 10:37


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:45 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0