Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.11.2009, 20:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 4
Standard ALG II durch Unterhalt

Hallo,bin neu hier und habe ein Problem mit der Arge!!!
Also,ich bin verheiratet,ein kind(8) ,mein Mann hat Arbeit und z,Z, Kurzarbeit.Er zahlt 240 Euro Unterhalt für seine Tochter aus erster Ehe.Dieser Unterhalt ist vom gericht festgelegt.Er wurde immer vom Einkommen meines Mannes bei der Berechnung meines ALGII abgezogen,seit dem es das gibt.Nun kommt heute ein Brief,das ich keinen Anspruch mehr habe ,weil der unterhalt nicht mehr brücksichtigt wird.Wir haben erst einen neuen Tietel vom Gericht bekommen ,obwohl wir ,bzw unser Anwalt den Richter darauf hingewisen hat,wenn mein Mann unterhalt zahlt wir Hilfebedürfig sind.Aber beim Unterhalt zähle ich ja nicht mit,nur beim ALG II.Ich weiß mir keinen Rat mehr kann mir jemand helfen!!!!???mein Mann hat ca1100 Euro Netto,wenn ich den Unterhalt und Miete (Sozialwohnung ),Strom und alles andere bezahle ist Ebbe in meiner Kasse.Ist das den so in ordnung das die ARGE einfach sagt wir sollen keinen Unterhalt mehr zahlen???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.11.2009, 06:24
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von katrinchen1967 Beitrag anzeigen
Nun kommt heute ein Brief,das ich keinen Anspruch mehr habe ,weil der unterhalt nicht mehr brücksichtigt wird.
Mit welcher Begründung? Im SGB2 steht eindeutig, dass titulierte Unterhaltsverpflichtungen vom Einkommen anzuziehen sind.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.11.2009, 07:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 4
Standard

Die schreiben,das wir den Tietel ändern lassen sollen,so das mein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss und dann unsere Bedarfsgemeinschaft nicht mehr Hilfebedürftig ist.Ich habe die Sachbearbeiterin auch auf das SGB2 mit dem zuständigen Paragraphen aufmerksam gemacht,aber das intressiert sich anscheinend nicht.Im gegenteil,sie will jetzt sogar für das ganze Jahr2009 Prüfen,ob der freibetrag für den Unterhalt zurückgezahlt werden muss an die ARGE.
Ich habe ihr auch erklärt,das ich bei der Unterhaltsberechnung nicht mit zähle,so wie bei einer bedarfsgemeinschaft,sondern nur die minderjährigen Kinder und mein mann nach abzug des Eigenbedars von 900 Euro und 5% Arbeitsaufwendung ,was drüber ist abgeben muss.Es wird mir wohl nur der gang zum Anwalt bleiben!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.11.2009, 07:59
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Mal davon abgesehen, dass sich auch die Arge nicht über vom Gericht erst kürzlich festgesetzte Unterhaltsverpflichtungen hinwegsetzen kann, mal eine Frage: Seid ihr erst durch diese Unterhaltszahlungen im ALGII-Bezug? Oder wärt ihr das auch ohne?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.11.2009, 08:01
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Die Hinweise der BA zu § 11 sagen: "Wird durch die Absetzung der Unterhaltsbeträge der Unterhaltsverpflichtete selbst hilfebedürftig, ist dieser aufzufordern, im Rahmen seiner Selbsthilfemöglichkeiten einen Antrag auf Abänderung des in der Regel noch unter anderen Bedingungen ergangenen Unterhaltstitels zu stellen. Bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ist vom individuellen Anspruch des Unterhaltsverpflichteten auszugehen."

Somit handelt die ARGE mit ihrer Aufforderung richtig.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.11.2009, 12:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo,also vor der Kurzarbeit meines Mannes waren wir auch schon Hilfebedürftig,durch Ku und diese Hilfefebedürftigkeit(Leistungen von der Arge) hat sich ja nun durch den noch geringeren Lohn wärend der Kurzarbeit erhöht.Einen neuen Titel haben wir ja,wie ich schon schrieb,hat der Familienrichter sich nicht darum gekümmert,das wir dadurch noch mehr Unterstützung von der Arge kriegen.
ich finde das sowieso blödsin,wir Überweisen den Unterhalt der Mutter,der ihr angerechnet wird und die arge zahlt ihn uns zurück.Da kann doch gleich die Arge den Unterhalt an die Mutter überweisen und wir kriegen weniger.Also,mit logisch hat das alles nichts mehr zu tun.
Achso,heute habe ich wieder Post von der Arge ,einen Antrag auf Weiterbewiligung ab dem 01.12.2009.
Wir zahlen den KU immer pünktlich,nicht das jemand denkt wir wollen uns davor drücken.Ich habe für meiner ältesten Tochter auch mal KU erhalten und hatte viel Ärger wegen nicht zahlen,darum weiß ich wie das ist wenn dieses Geld,was gebraucht wird vom Kind ,fehlt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.11.2009, 12:41
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von katrinchen1967 Beitrag anzeigen
ich finde das sowieso blödsin,wir Überweisen den Unterhalt der Mutter,der ihr angerechnet wird und die arge zahlt ihn uns zurück.Da kann doch gleich die Arge den Unterhalt an die Mutter überweisen und wir kriegen weniger.Also,mit logisch hat das alles nichts mehr zu tun.
Kann sie nicht mangels Rechtsgrundlage. Bei so einer Betrachtung könnte man auch sagen: Warum zahlt uns die ARGE Alg II und wir schaffen es dann in den Supermarkt. Da kann die ARGE doch gleich das Geld an den Supermarkt überweisen.

Die einzige rechtliche Regelung, Abgesehen von Abtretung und Pfändung, die der ARGE die Zahlung an Dritte erlaubt ist die Direktzahlung der Miete an den Vermieter.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26.11.2009, 12:43
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Um es mal auf einen Punkt zu bringen: Der Richter durfte bei der Unterhaltsfestsetzung den derzeitigen Stand der Kurzarbeit gar nicht berücksichtigen, weil es eben nur ein vorübergehender Zustand ist.

Wieviel ALGII bekommt ihr denn, wäre es nicht ggf. sinnvoller auf Wohngeld und (falls noch Kinder im Haushalt leben) Kinderzuschlag auszuweichen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 27.11.2009, 07:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo,insgesamt für November 09 , 560 Euro.Berechnet ist der Bescheidt mit 211 Euro,und wenn wir dann den Lohnschein am Ende des Monats eingereicht haben erfolgt eine Neuberechnung und ergibt dann eine Nachzahlung.Je nachdem was mein Mann verdient hat,er bekommt jeden Monat verschiedenen Lohn,je nach Stundenanzahl.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.11.2009, 07:59
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Dann sind ganz offensichtlich die Unterhaltszahlungen der Grund für den ALGII-Anspruch, wenn man mal den Freibetrag rausrechnet und die Arge hat Recht. Ihr solltet es wirklich mit Wohngeld versuchen, dort werden Unterhaltsverpflichtungen anerkannt. Denn den Unterhalt nicht mehr zu zahlen kann sich dein Mann nicht erlauben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG 2 Bezüge können für Unterhalt um 15 % Gepfändet werden soziales Hartz IV 4 - ALG II 2 0 29.10.2009 13:43
Kind / Kinder ALG II / Unterhalt vom Vater wird in BG angerechnet - so richtig? mira5 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 10 18.07.2009 21:28
keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende????? traeumerle76 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:45 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0