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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.09.2011, 15:07
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Beiträge: 3
Standard ALG II - Darf geerbtes Auto behalten werden?

Hallo!

Ich beziehe ALG II und habe von meinem verstorbenen Großvater ein altes Auto geerbt (Wert: ca. 4000 Euro). Weiss jemand, ob ich dieses Auto behalten darf, oder ob ich es verkaufen muss. Habe Wiedersprüchliches im Netz gefunden:

1. Autos bis 7500 Euro dürfen behalten werden
2. Geerbte Autos werden als Vermögen angerechnet und müssen verkauft werden

Ich freu mich sehr über einen Hinweis!


Schöne Grüße,

Jim
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  #2  
Alt 05.09.2011, 16:40
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Wenn du in der ganzen Zeit des Erbfalles im ALG 2 Bezug warst, dann ist das Erbe kein Vermögen, sondern Einkommen. Und dadurch natürlich nicht geschützt. Theoretisch kannst du es behalten, fragt sich nur, wovon du leben möchtest, wenn das Amt dir für 6 Monate dein ALG 2 einstellt bzw. um ca. 630 Euro monatlich mindert.

Turtle
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  #3  
Alt 05.09.2011, 17:16
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Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Hi Turtle!

Vielen Dank für Deine Antwort. Die Reglung, nach der Hartz IV Empfänger ein Auto mit einem Wert von maximal 7500 Euro besitzen dürfen, zählt also nur für den Fall, dass das Auto schon vor Bezugsbeginn im Besitz des Empfängers war. Ist dies so richtig?
Schönen Gruß,

Jim
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  #4  
Alt 05.09.2011, 19:01
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Das ist so richtig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 06.09.2011, 06:51
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von Jim P. Beitrag anzeigen
Hi Turtle!

Vielen Dank für Deine Antwort. Die Reglung, nach der Hartz IV Empfänger ein Auto mit einem Wert von maximal 7500 Euro besitzen dürfen, zählt also nur für den Fall, dass das Auto schon vor Bezugsbeginn im Besitz des Empfängers war. Ist dies so richtig?
Schönen Gruß,

Jim
Das ist so richtig.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 07.09.2011, 10:22
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Beiträge: 3
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Vielen Dank für Eure Antworten!

Schönen Gruß,

Jim
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alg ii, auto, erbe

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