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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, bin total hilflos und blicke gar nicht mehr durch. Habe einen ALG II-Rechner im Internet benutzt und verstehe gar nix mehr. Habe folgende Fragen: 1. Geht die KDU immer extra und wird das zusätzlich zum Regelsatz bezahlt? 2. Was passiert wenn ich während des Bezuges von ALG II schwanger werde. 3. Bekam ALG I und habe im Anschluss 2x3 Monate als Aushilfe gearbeitet. Gibt es dann trotzdem den Zuschlag? 4. Wird das Kindergeld extra bezahlt oder wird das vom Regelsatz "einbehalten"? Ich hoffe, es gibt hier jemand der mir helfen kann. Danke schon mal im voraus. Man steht dem ganzen so hilflos gegenüber. LG |
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#2
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| 1. Das Alg2 besteht immer aus Regelleistung und Kosten der Unterkunft. 2. Dann bekommst du einen Mehrbedarf für Schwangere (Siehe § 21 SGB II). 3. Wenn das Alg1 höher als der Alg2-Anspruch war, dann ja. 4. Es wird weiterhin von der Familienkasse gezahlt, jedoch wird es beim Alg2 als Einkommen angerechnet.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Zitat:
Zitat:
Ab dem Mutterschutz ist dir der Kindsvater zum Unterhalt verpflichtet. Ab Geburt dem Kind. Beides wird als Einkommen angerechnet. Zitat:
Zitat:
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#4
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| Wie ist das den dann mit Elterngeld nach der Geburt??? Gibt es das zusätzlich zum ALG II?? |
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#5
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| 300 Euro Elterngeld sind anrechnungsfrei.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Oder 150 €, wenn man es auf 2 Jahre verteilt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Danke für die Antworten, habt mir echt weitergeholfen. Jetzt sind aber noch ein paar Fragen aufgetaucht: Kann mir jemand sagen, ob und wieviel Anspruch auf ALF II wir haben???? Folgende Situation: ich habe 2x 3 Monate als Aushilfe gearbeitet und der 2.Vertrag ist jetzt bald fertig, davor bekam ich ALG I, mein Mann hat ca. 1100,- € netto + ca. 150 € Spesengeld, wir haben ein kleines Kind, Kredit fürs Auto, Miete ca. 550,- € warm, Konten alle im Minus, Versicherungen auch noch net so alt, dass sie über den Freibeträgen wären. Was würden wir bekommen oder kriegen wir überhaupt was????? Danke für eure Hilfe im voraus. |
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#8
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| Das kannst Du Dir mit dem ALG II-Online-Rechner selber ausrechnen. ALG I ist unter sonstigem Einkommen einzutragen. Kredite/ Schulden werden nicht berücksichtigt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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