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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.10.2009, 06:20
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Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 2
Standard Alg II bei längerer Krankheit

Weiß jemand Rat?
Ein bekannter von mir leigt auf der Intensivstation eines Krankenhauses.
Er ist derzeit Alg II - Bezieher.
Da er 2 x reanimiert werden musste, werden Langzeitschäden zurückbleiben.
Meine Frage nun:
Wie lange zahlt die ARGE (in Bremen BAgIS) das Alg II?
Verrechnet die ARGE/BAgIS noch immer den Krankenhausaufenthalt hinsichtlich der Vollverpflegung?
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  #2  
Alt 07.10.2009, 17:45
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

1. Erstmal sicherlich solange wie der Bewilligungsabschnitt läuft. Dann muss er sowieso neu beantragen. Bei längerfristiger Erkrankung (über 6 Monate) wird die ARGE ihn an das Sozialamt verweisen, wenn er alleinstehend ist (wenn er in Bedarfsgemeinschaft mit weiteren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lebt nicht). Ggf. wird es seinen Gesundheitszustand über ein ärztliches Gutachten abprüfen lassen.

2. Das gibt es nicht mehr, das ist vom Tisch. Es gibt trotz Vollverpflegung weiter volles ALG 2.

Turtle
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  #3  
Alt 08.10.2009, 08:13
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Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 2
Daumen hoch

Hallo Turtle,

vielen Dank für die schnelle Information.

Herzliche Grüße - Ernst
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  #4  
Alt 08.10.2009, 10:44
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Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 42
Standard

was die 6 Monate betrifft, wäre aber noch zu sagen, dass man von Vorneherein über 6 Monate krank geschrieben werden muss (ist selten der Fall). Wenn man aber nur immer z.B. 8 Wochen oder so krank geschrieben wird und sich dann eine Folgebescheinigung für die nächten 8 Wochen holt und irgendwann 6 Monate rum sind, fällt man nicht automatisch aus dem ALGII (ist bei uns jedenfalls nicht der Fall). Erst wenn durch ein Gutachten der Agentur f. Arbeit oder des Rententrägers eine Arbeitsunfähigkeit von über 6 Monaten festgestellt wird, ist an das Sozialamt zu verweisen. Wenn hier irgendjemand weiß, ob das in anderen Argen anders läuft, wäre ich für ne Antwort dankbar.
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Stichworte
anrechnung, krankenhaus, krankheitsfall

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