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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.05.2009, 17:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 1
Standard ALG II Anspruch bei/nach Scheidung (sicher)?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem und hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich lebe seit ein/zwei Jahren von meinem Mann getrennt (komplett, also auch getrennte Wohnungen etc.), wir sind aber offiziell noch verheiratet.

Unterhaltszahlungen von meinem Mann (interne Absprache) oder ALG habe ich bisher nicht bekommen, sondern von Reserven und Unterstützung meiner Familie gelebt. Leider sind meine finanziellen Mittel jetzt ausgeschöpft, so dass ich jetzt dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin.

Beim Arbeitsamt sagte man mir, ich könne kein ALG II beantragen da ich noch verheiratet bin (es wird dann erst die finanzielle Situation des Mannes geprüft). Zu meiner Frage: ich und mein Mann würden dann jetzt die Scheidung einreichen. Wäre dann gewährleistet dass ich ab sofort Anspruch auf ALG II habe? Kann man ALG II auch schon beantragen wenn das Scheidungsverfahren (keine Ahnung wie lange so was dauert) noch läuft? Ist der (dann) Ex-Ehepartner von Zahlungen befreit oder kann er dann trotzdem noch mit Unterhaltszahlungen belangt werden? Besteht auch ohne Scheidung die Chance für mich ALG II zu bekommen (mein Mann verdient allerding recht gut)?

Wäre klasse wenn mir hier jemand mit einer Auskunft weiterhelfen könnte.

Vielen Dank im voraus!
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  #2  
Alt 11.05.2009, 17:38
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

In erster Linie ist Dein Mann mit Unterhaltszahlungen in der Pflicht. Dies ist staatlichen Leistungen immer vorrangig zu erwirken. Auch nach der Scheidung ist er Dir zum Unterhalt verpflichtet.
Du kannst natürlich einen Antrag auf ALG II stellen, aber man wird Dich zunächst auf den Unterhalt verweisen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 11.05.2009, 19:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.301
Standard

Grade in der Trennungs- und auch Scheidungsphase ist Dir Dein Mann zum sog. Trennungsunterhalt verpflichtet.
Nach einer Scheidung kommt es auf den Einzelfall an ob und wieviel unterhalt Dir Dein Mann zahlen muss.
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