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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.05.2009, 20:44
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Beiträge: 2
Standard ALG I/II Anspruch - Student

Hallo! Hat ein Student, der "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf Bafög hat, aber in den letzten 2 Jahren 17 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, Anspruch auf ALG 1 oder 2? Kann er sich arbeitslos/arbeitssuchend melden, wenn er mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann?
Danke!
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  #2  
Alt 31.05.2009, 21:12
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Beiträge: 636
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Wieso nur drei und nicht acht Stunden?
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  #3  
Alt 31.05.2009, 21:18
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Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Wieso nur drei und nicht acht Stunden?
Damit genügend Zeit bleibt, die vielen Antrags-Formulare auszufüllen.

Wenn Du ein dem Grunde nach nicht BAföG-fähiges Studium aufnimmst, dann hast Du theoretisch einen Anspruch auf ALG II. Allerdings wirst Du damit zu rechnen haben, dass man Dich in Job, Maßnahme, 1-€ Job etc. vermittelt - und da kannst Du nicht nein sagen.

ALG I und Studium hingegen dürften sich ausschließen, denn bei ALG I musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
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  #4  
Alt 31.05.2009, 21:20
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.301
Standard

Nicht der Student sondern das Studium ist von belang.
Ist das Studium dem Grunde nach förderfähig, sieht es mit ALG2 schlecht aus.

Nur in Härtefällen kann doch ALg2 gezahlt werden.
Ein Härtefall wäre z.B. wenn Du kurz vorm Abschluss stehst.
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