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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.07.2010, 17:42
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Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 20
Standard Alg 2 Zuschuss falsche Berechnung?

Hallo,

ich habe einen Job wo ich 858,44€ netto verdiene.

Ich habe dabei noch etwa 700km (einfache STrecke) Fahrtweg im Monat.

Das Amt hat mir gesagt das es dadurch 130€ Zuschuss gibt an FAhrkosten pauschal.

Nun kam vom Amt eine Berechnung. Mein Gesamtbedarf der BG beträgt 600,02€

abzüglich freibetrag 272,73 stehen mir 14,31€ zu.

Ich rechne das aber irgendwie anders oder liege ich falsch:

359 Euro Regelsatz
+ 241,02 Euro KDU
- 6,82 Euro Warmwasserpauschale
- 858,44€ Netto-Lohn
+ 30 Euro Versicherungspauschale
+ 130 Euro Fahrtkostenpauschale
+ 151,40 Euro Eigenbehalt nach § 30


= 46,16€


Nun fordert man die letzten 6 Monate das Geld zurück. Was ist an meiner Berechnung falsch?


Gibt es diese WArmwasserpauschale nicht? oder gibt es keine 151,40 Eigenbehalt mehr sondern nur noch 130? Habe schon öfters mal meine Berechnung an den Mitarbeiter geschickt ob er mir das erklären kann aber da gibt es ja keine Antwort.
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  #2  
Alt 16.07.2010, 18:41
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Hast du den "Eigenbehalt" (du meinst den Freibetrag für Erwerbstätigkeit) mit dem Rechner der Homepage hier berechnet? Der verrechnet sich um 30 Euro, gibt die Versicherungspauschale doppelt... Dann würde es nämlich hinhauen mit den ca. 14/16 Euro...

Wenn nicht, musst du schonmal deinen Bruttolohn mitteilen, damit wir prüfen können, ob du den Freibetrag richtig gerechnet hast.

Turtle
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  #3  
Alt 19.07.2010, 16:41
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 20
Standard

Brutto sind 1134 hab jetzt nicht den genauso cent Betrag im Kopf.

ach so dann liegt es an der Versicherungspauschale...mh.

Noch eine Frage wieso gibt es nur diese 130€ Pauschale? Ok mein Auto schluckt leider etwas viel habe im Monat auch mind. 190 Euro Benzinkosten aber für ein sparsameres Auto habe ich leider kein Geld.
Frage mich nur wieso 130 festgesetzt sind und kein cent mehr. was wäre wenn ich 250 oder 300 euro spritkosten hätte?! dann lebt man ja am Ende unter den Regelsatz wenn man diese Kosten abzieht.
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  #4  
Alt 19.07.2010, 18:31
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Wieviel Kilometer musst du denn (EINFACH!!!) bis zur Arbeit fahren? Ich komme bei 700 km insgesamt im Monat auf 17,5 km. Das ist in etwas das, was ich auch fahre. Ich habe ein 9 Jahre altes und relativ großes Auto, also nix mit 3l/100 km und so, sondern westenlich mehr. Ich tanke zweimal im Monat für ca. 70 Euro. Deine 250 bis 300 Euro für Sprit bei der Entfernung nehme ich dir schlichtweg nicht ab.

Ein Spritpreis von 1,40 Euro/l vorausgesetzt würdest du für 300 Euro 214 Liter Sprit bekommen. Wenn du damit nur 700 km weit kommst, würde das bedeuten, dass dein Auto über 30 Liter auf 100 km verbraucht. Willst du uns das wirklich erzählen?

Turtle
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  #5  
Alt 20.07.2010, 16:18
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Beiträge: 20
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jetzt wo du es sagst habe ich bei den km wohl falsch gerechnet.

also ich habe 70km am tag aber für hin und zurück. mit 10 euro komme ich fast genau 70km. in der woche tanke ich 45 euro. somit komme ich im monat auf 180 euro außer ich muß samstag noch ran. Aber die Agentur berechnet ja nur eine Strecke also 35km am Tag.

mit den 250 euro war nur die frage was wäre wenn man noch weiter fährt und mehr verbraucht weil die meinte von der agentur die 130 sind das maximale was man bekommt. darum die frage was wäre wenn.
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  #6  
Alt 22.07.2010, 18:50
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Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 36
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Hi,

Meines Erachtens rechnet das Amt völlig falsch. Grundsätzlich: Eine Pauschale von 130€ gibt es NICHT, wenn laut § 11 SGBII der Freibetrag ermittelt wird! Hier ist exakt vorgeschrieben, WIE gerechnet werden MUSS!!
Nashau:
Um Deinen Freibetrag exakt zu ermitteln, fehlt allerdings die Kfz-Haftpflicht/Monat OHNE Kasko!. Dieser Wert ist ebenfalls wichtig. In meine Rechnung füge ich jetzt 30€(Monat) als Wert ein (Du mußt selbstverständlich den korrekten Wert berücksichtigen.
Exakte Berechnung des Freibetrages laut Gesetz nach § 11 und 30 SGBII, deutschlandweit gesetzlich vorgeschrieben (Willkürliche eventuelle Pauschalen sind rechtswidrig!)
30,00€ Versicherungspauschale (Ohne Kfz)
15,33€ Werbungskostenpasuchale
30,00€ Kfz-Haftpflicht (der von mir angenommene Wert
133,00€ Frahrtkosten (35kmx0,20€x19 Arbeitstage) Der Wert von 19 AT wird bei der 5-Tage-Woche genommen!
173,40€ Selbstbehalt nach § 30 SGBII
Summe Freibetrag: 381,73€

Grundlage der Berechnung ist § 11 SGBII und 30 SGBII
§ 11 SGBII sagt aus: Wenn der Lohn MEHR als 400€ Monat beträgt (also SV-Pflichtig), dann wird der Grundfreibetrag von 100€ NICHT berücksichtgit, wenn die arbeitsabhängigen Kosten MEHR als 100€ monatlich betragen. Die einzelnen Posten, die abzugsfähig sind, sind gesetzlich eindeutig festgelegt.
30€ Versicherungspauschale
15,33€ Werbungskostenpauschale (sollten außerordentliche Werbungskosten hinzukommen, sind diese STATT 15,33 abzugsfähig z.B. vorgeschriebene Arbeitsmaterialien, die der Arbeitgeber NICHT stellt, oder z.B. Kinderbetreuungskosten, die sonst niemand erstattet)
Kfz-Haftpflicht (Ohne Kasko)
Fahrtkosten: 0,20€ x einfache km x Arbeitstage (bei 5 Tage-Woche = 19 AT)

Diese Summe ergibt den Freibetrag nach § 11 SGBII
Der Selbstbehalt nach § 30 SGBII kommt hinzu

ergibt dann den Gesamtfreibetrag

Wie dann der Freibetrag auf dem Bescheid aufgeteilt ist, ist leider unterschiedlich!
Unter Einkommensbereinigung steht die VP von 30€, in vielen ARGEN (nicht in allen!) wird der Kfz-Haftpflichtbetrag ebenfalls unter Einkommensbereinigung verbucht.

Um den Freibetrag zu kontrollieren, müssen die Beträge unter Freibetrag und Einkommensbereinigung addiert werden und den Gesamtfreibetrag exakt ergeben, sonst ist ein Fehler in der Berechnung!

Gruß
Ernie
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