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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.07.2009, 21:53
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Standard ALG 2 oder Wohngeld und KInderzuschlag

Hallo! Ich befinde mich in folgender Situation: verheiratet (Mann Student), 1Kind. Das Kind wird im September 1 Jahr alt und das ELterngeld endet. Jetzt weiß ich nicht was besser ist: Hartz 4 zu beantragen oder (da mein Mann Bafög bekommt) zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag?!

2.Frage: an welche Beratungsstelle kann ich mich mit soeiner Frage, bzw. überhaupt mit sozialen/ finanziellen Fragen wenden?!

3.Frage: Kann man mich 'zwingen' arbeiten zu gehen, wenn ich für 3 Jahre in Elternzeit bin?

Andrea
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  #2  
Alt 12.07.2009, 08:19
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Zitat:
Zitat von Andrea N Beitrag anzeigen
Jetzt weiß ich nicht was besser ist: Hartz 4 zu beantragen oder (da mein Mann Bafög bekommt) zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag?!
Ich glaube kaum, dass das Bafög deines Mannes ausreichend ist um deinen und den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Hier auf der Startseite gibt es einen ALGII-Rechner, im Netz findest du auch Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag - du kannst ja mal vergleichen.

Zitat:
3.Frage: Kann man mich 'zwingen' arbeiten zu gehen, wenn ich für 3 Jahre in Elternzeit bin?
Du bist erst verpflichtet, dich auf Stellenangebote zu bewerben, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. In der Regel ist das ab dem 3. Lebensjahr des Kindes.
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  #3  
Alt 12.07.2009, 10:33
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hm- ja, das habe ich auch gedacht, dass das Bafög nicht reicht, aber als ich gestern diesen ALG2 Rechner ausprobiert habe sind ungefähr 'nur' 365 Euro rausgekommen. Das reicht mir und meiner Tochter auch nicht für Unterhalt und Miete. Hab ich was falsch gemacht!? (ich habe bei Gehalt meines Partner's das Bafög eingegeben- ist doch richtig, oder) Ich meine der ALG2 Antrag ist viel umfangreicher als der Rechner hier, wer weiß was alles noch berücksichtigt wird. Wie zuverlässig ist dieser Rechner?!
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  #4  
Alt 12.07.2009, 10:39
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Zitat:
Zitat von Andrea N Beitrag anzeigen
hm- ja, das habe ich auch gedacht, dass das Bafög nicht reicht, aber als ich gestern diesen ALG2 Rechner ausprobiert habe sind ungefähr 'nur' 365 Euro rausgekommen.
Da müsste dein Mann aber Bafög von über € 800 kriegen.

Gib mal nur dich und euer Kind ein sowie die anteilige Miete (=2/3) und die Einkommen, die auf dich und das Kind entfallen. Von dem Ergebnis müsstest du den Alleinerziehendenzuschlag wieder abziehen, den das Programm automatisch dann anrechnet und auch die Differenz zwischen Single-Regelsatz und Partnerregelsatz.

Zitat:
Wie zuverlässig ist dieser Rechner?!
Eigentlich sehr zuverlässig. Studenten sind nur nicht ALGII-berechtigt und sind somit nicht berücksichtigungsfähig.
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  #5  
Alt 12.07.2009, 14:03
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Wir wissen noch nicht genau, wieviel Bafög es wird- aber 800Euro geht ja gar nicht. Ich hab einfach mal 500 Euro eingegeben.

Gib mal nur dich und euer Kind ein sowie die anteilige Miete (=2/3) und die Einkommen, die auf dich und das Kind entfallen. Von dem Ergebnis müsstest du den Alleinerziehendenzuschlag wieder abziehen, den das Programm automatisch dann anrechnet und auch die Differenz zwischen Single-Regelsatz und Partnerregelsatz.

Das habe ich soeben gemacht und es kam auch 359 Euro raus- mein Kind und ich haben kein Einkommen außer das Kindergeld, dass habe ich auch angegeben. Alleinerziehendenzuschlag hat der Rechner nicht 'automatisch'berechnet, falls das auch 'Mehrbedarf Alleinerziehende' heißt.
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  #6  
Alt 12.07.2009, 14:05
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Kann ich das beim Jobcenter auch berechnen lassen!?... Naja die werden wahrscheinlich nicht erfreut sein, oder?!
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  #7  
Alt 12.07.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von Andrea N Beitrag anzeigen
Kann ich das beim Jobcenter auch berechnen lassen!?... Naja die werden wahrscheinlich nicht erfreut sein, oder?!
Das können wir hier auch, dafür müssten wir aber genauere Zahlen haben wie z. B. für die Miete.
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  #8  
Alt 13.07.2009, 20:32
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Also unsere Kaltmiete beträgt 505 Euro, 84 Euro Betriebskosten und 80 Euro Heizkosten (inkl. Warmwasser). Vielen Dank!
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  #9  
Alt 13.07.2009, 20:59
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Ich würde mich in Deinem Fall an das Jobcenter wenden. Sollte es vorrangige Leistungen geben (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag) die für Dich in Frage kommen und evt. Deine Hilfsbedürftigkeit nach SGB II vermeiden, wird Dich das Jobcenter schon von sich aus dazu auffordern entsprechende Anträge zu stellen. In die Vermittlung wird man Dich erst nach den 3 Jahren Elternzeit nehmen. War zumindest bei meiner Frau so
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  #10  
Alt 14.07.2009, 07:45
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Zitat:
Zitat von Andrea N Beitrag anzeigen
Das habe ich soeben gemacht und es kam auch 359 Euro raus- mein Kind und ich haben kein Einkommen außer das Kindergeld, dass habe ich auch angegeben. Alleinerziehendenzuschlag hat der Rechner nicht 'automatisch'berechnet, falls das auch 'Mehrbedarf Alleinerziehende' heißt.

Ich habe mit deinen Zahlen für dich und dein Kind einen ungefähren Anspruch von ca. €813 errechnet.
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